BGB AT Flashcards

1
Q

§ 90 Definition Sachen

A

Körperliche Gegenstände

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2
Q

§§ 116 ff. Definition Willenserklärung

A

Eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.

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3
Q

§ 138 I Was geschieht mit einem sittenwidrigen Geschäft?

A

Es ist von Anfang an nichtig (ex-tunc).
Sittenwidrigkeit ist eine rechtshindernde Einwendung. Anspruch (=> §194) entsteht nicht, obwohl die tatbestandsbegründenden Merkmale vorliegen.

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4
Q

§ 138 II Wann gilt ein Rechtsgeschäft als Wucher?

A

Wenn es “unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögens oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen” geschieht.
Der Vermögensvorteil steht im Missverhältnis zur Leistung.
Rechtshindernde Einwendung (Nichtigkeit ex-tunc)

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5
Q

§ 145 Definition Angebot

A

Ein Angebot ist eine empfangsbedürfte Willenserklärung, die alle essentialia negotii enthält und durch die der Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass dieser das Angebot mit einem einfachen “Ja” annehmen kann.

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6
Q

§ 146
Definition Annahme

Nenne drei Charakteristika der Annahme.

A

Einseitige empfangsbedürftige und vorbehaltlose Willenserklärung, aus der sich der Annahmewille des Angebots unzweifelhaft ergibt.

  1. Antrag muss sofort angenommen werden
  2. dies gilt auch am Telefon
  3. Antrag ggü. Abwesenden kann bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, wo der Antragende die Antwort erwarten darf.
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7
Q

§ 194

Definition Anspruch

A

Das Recht von einem Anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen

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8
Q

§ 241 I

  1. Was kann der Schuldner nach Eintritt der Verjährung tun?
  2. Was passiert mit dem Anspruch?
A
  1. Er ist berechtigt die Leistung zu verweigern.

2. Die Verjährung ist eine rechtshemmende Einrede. Der Anspruch geht unter.

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9
Q

§ 228 (=> § 34 StGB)
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.
1. Wie heißt dieser Notstand?
2. In welches Rechtsgut wird eingegriffen?

A
  1. Defensivnotstand

2. In das, von dem die Gefahr ausgeht.

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10
Q

§ 164

Definition Vertreter

A

Der Stellvertreter gibt eine eigene Willenserklärung in fremdem Namen unter Vorliegen der Vertretungsmacht ab.

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11
Q

Eine invitatio ad offerendum ist…

A

Kein Angebot, sondern die Aufforderung an jedermann ein Angebot abzugeben. Mehrfache Schadensersatzpflicht des Verkäufers und Nichtkenntnis des Verkäufers über Solvenz des Käufers als Begründung nennen.

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12
Q

§ 120

Was unterscheidet den Boten iSd § 120 vom Vertreter?

A

Ein Bote gibt keine eigene Erklärung ab, sondern übermittelt lediglich die fremde Erklärung des Geschäftsherrn.

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13
Q

§ 164 Wann sind die Stellvertretungsregeln nicht anwendbar?

A

Nach den Regeln der Stellvertretung können nur WE zugerechnet werden, nicht Realakte (z.B. Übergabe § 929).

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14
Q

§ 164 Wann ist die Stellvertretung nicht zulässig?

A

Die WE die einem höchstpersönlichen RG zugrunde liegt, kann nicht von einem Stellvertreter abgegeben werden. (z.B. Eheschließung).

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15
Q
  1. Wie erkennt man, ob jemand Empfangsbote ist?
  2. In welchem persönlichen Machtbereich steht ein Empfangsbote?
  3. Wann gilt eine WE gegenüber dem Empfangsboten als dem Empfänger zugegangen?
A
  1. Empfangsbote einer Person ist, wer von ihr zum Empfang von Erklärungen ermächtigt wurde oder nach der Verkehrsanschauung ermächtigt ist. (Regelmäßig Ehefrau, etc.) Kriterien: Alter, Schwierigkeit der Erklärung, soziale Stellung
  2. Der Empfangsbote steht im Machtbereich des Empfängers. Dieser trägt das Risiko für Untergang oder Falschübermittlung der WE.
  3. Die Erklärung geht dem Hintermann zu, wenn unter normalen Umständern mit der Weiterleitung zu rechnen war (Adressat muss sie nicht tatsächlich erhalten).
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16
Q
  1. Was ist ein Erklärungsbote?
  2. In welchem persönlichen Machtbereich steht ein Erklärungsbote
  3. Wann gilt eine WE an einen Erklärungsboten als abgegeben.
  4. Wann gilt eine WE an einen Erklärungsboten als zugegangen?
A
  1. Erklärungsbote ist, wer eine fremde Erklärung überbringt.
  2. Im Machtbereich des Erklärenden. Dieser trägt das Riskio für Untergang oder Falschübermittlung der WE.
  3. Die WE ist abgegeben, wenn sie dem Boten gesagt wurde.
  4. Die Erklärung gilt erst dann als zugegangen, wenn sie auch tatsächlich an den Empfänger gelangt.
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17
Q

Definition Zustandekommen eines Vertrags

A

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.

18
Q

Wann gilt eine WE als abgegeben?

A

Wenn sie so in Richtung auf den Empfänger in Bewegung gesetzt ist, dass unter normalen Umständen mit ihrem Zugang zu rechnen ist.

19
Q

Wann gilt eine WE als zugegangen?

A

Wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist.

20
Q

§ 119 I Alt. 2

Was ist ein Erklärungsirrtum?

A

Gewolltes und Erklärtes fallen unbewusst auseinander. Der Erklärende weiß nicht, was er sagt. Die Hand irrt. (Verschreiben oder Versprechen).

Merkhilfe: Ver-Irrtum / V-Erklärungsirrtum Wie das Wort Verklärung. Dann ist man für Versprechen/Verschreiben beim Erklärungsirrtum

21
Q

§ 119 I Alt. 1

Was ist ein Inhaltsirrtum?

A

Gewollte uns Erklärtes fallen unbewusst auseinander. Der Erklärende irrt über den Sinn seiner Erklärung. Der Kopf irrt (falsche Verwendung von Fachausdrücken oder Fremdsprachen). Der Erklärende weiß was er sagt, aber er weiß nicht, was er damit sagt.

22
Q

§ 119 II

Was ist ein Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften?

A

Irrtum über wertbildende Faktoren, die für das RG objektiv von Bedeutung sind. (allerdings nicht der Wert selbst) Bsp.: Antiquität ist gar keine Antiquität (+) Antiquität erzielt nicht den gewünschten Preis (-)

23
Q

§ 123 I Alt. 1, II

Definition Arglist

A

Arglistig handelt, wer zumindest die Unwahrheit seiner Angaben für möglich hält, und billigt, dass er beim Gegenüber eine falsche Vorstellung hervorruft, die diesen zu einer Erklärung veranlasst, die er sonst nicht so abgegeben hätte (dolus eventualis).

24
Q

§ 123 I Alt. 1, II

Definition Täuschung

A

Täuschung ist das bewusste Erregen, Aufrechterhalten oder Verstärken eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher Tatsachen.

25
Q

§ 123 I Alt. 2

Definition Drohung

A

Das zumindest konkludente In-Aussicht-Stellen eine künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt.

26
Q

§ 126

Definition Urkunde

A

Eine Urkunde ist eine schriftlich verkörperte WE, die den Aussteller erkennen lässt und geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen.

27
Q

Was ist eine Obliegenheit?

A

Eine Obliegenheit ist eine Verhaltensanforderung mit geringerer Intensität als eine Rechtspflicht. Erfüllt der Verpflichtete die Obliegenheit nicht, verschlechtert sich aber seine Rechtsposition. Eine Obliegenheit ist nicht einklagbar.

28
Q

Was ist ein Gestaltungsrecht?

A

Es gibt dem Gestaltenden die Möglichkeit ,ohne Mitwirkung eines Dritten auf die Rechtslage einzuwirken. Dazu bedarf es regelmäßig einer WE (z.B. Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht)

29
Q

Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen des gutgläubigen Eigentumserwerbs vom Nichtberechtigten?

A
  1. Einigung und Übergabe gem. § 929 S. 1
  2. Fehlendes Eigentum des Veräußerers
  3. Guter Glaube des Erwerbers an das Eigentum des Veräußerers § 932 II
  4. Kein Diebstahl, Verlieren oder sonstiges Abhandenkommen der Sache § 935 I S. 1
30
Q

Welche vier Bestandteile gehören zur Privatautonomie?

A
  1. Vertragsfreiheit
  2. Testierfreiheit
  3. Vereinigungsfreiheit
  4. Eigentumsfreiheit
31
Q

Was beinhaltet die Vertragsfreiheit?

A
  1. Positive Vertragsfreiheit (mit wem man Geschäfte macht)
  2. Negative Vertragsfreiheit (ob man Geschäfte macht)
  3. Inhaltsfreiheit (Inhalt des Geschäfts ist frei)
  4. Formfreiheit
32
Q

Wie unterscheidet man Rechtsgeschäfte von Rechtshandlungen?

A

RG: WE mit Rechtsbindungswillen
Rechtshandlung: das Gesetz ordnet die Rechtsfolge an (Bsp. Mahnung setzt den Schuldner in Verzug)

33
Q

Woraus besteht eine Willenserklärung?

A

Subj. Tatbestand: innerer Wille

Obj. Tatbestand: Äußerung des Willens

34
Q

In welche drei Elemente lässt sich der subjektive Tatbestand einer Willenserklärung unterteilen?

A
  1. Handlungswille (nicht bei Reflexen)
  2. Erklärungsbewusstsein (Bewusstsein, gerade eine rechtlich relevante Erklärung abzugeben)
  3. Geschäftswille (Bewusstsein, eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen)
35
Q

Welche subj. Elemente sind für die Gültigkeit einer Willenserklärung essentiell?

A

Handlungswille muss vorliegen. Geschäftswille muss nicht vorliegen.
Beim Erklärungsbewusstsein ist es strittig.

h. M.: Erklärungsbewusstsein ist nicht notwendig. Es liegt auch eine WE vor, wenn der Rechtsverkehr dies nach dem objektiven Empfängerhorizont annimmt.
a. A.: Erklärungsbewusstsein ist notwendig, da sonst die Privatautonomie verletzt würde.

36
Q

Wie grenzt man eine Gefälligkeit von einer WE mit Rechtsbindungswillen ab?

A

Indizien:
• Wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung für den Begünstigten
• Art, Grund und Zweck der Gefälligkeit
• Interessenlage der Beteiligten, insb. etwaiges Eigeninteresse des Versprechenden
• Wert der anvertrauten Sache
• Risiko, das der Versprechende bei der Leistung eingeht, insbesondere auch Schadensersatz

37
Q

Wie lautet das Schema für die Anfechtung?

A
  1. Anfechtungsgrund
    a) Irrtum gem. § 119 ff.
    b) Kausalität
  2. Anfechtungserklärung geg. Anfechtungsgegner gem. §143 I
  3. Frist: ohne schuldhaftes Zögern
  4. Folge: Nichtigkeit ex-tunc § 142
38
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Einwendung und einer Einrede?

A

Einwedung: Es wird bestritten, dass ein Anspruch überhaupt entstanden ist bzw. noch besteht. Einwendungen richten sich gegen die Existenz eines Anspruchs. Müssen von Amts wegen berücksichtigt werden.
Wird geprüft unter dem Punkt: Anspruch entstanden/Anspruch erloschen?

Einrede: Mit der Einrede wird nicht die Existenz des Anspruchs bestritten, sondern seine Durchsetzbarkeit gehemmt. Sie werden nicht ovn Amts wegen berücksichtigt, sondern man muss sich darauf berufen.
Wird geprüft unter dem Punkt: Anspruch durchsetzbar?

39
Q

Schema Schadensersatz cic?

A

§§ 280 I, 241 II, 311 II Nr….

  1. Anwendbarkeit (z.B. zusätzlich zum Schadensersatz wg. Anfechtung aus § 122)
  2. Vorvertragliches Schuldverhältnis
  3. Pflichtverletzung
  4. Vertretenmüssen
  5. Schaden
  6. Ergebnis
40
Q

Wie lässt sich eine konkludent erteilte Vollmacht von einer Rechtscheinsvollmacht abgrenzen?

A

Für die konkludent erteilte Vollmacht muss nach objektivem Empfängerhorizont zumindest irgendetwas zu finden, was als konkludente Beauftragung zu sehen ist. Schweigen ist schwierig.

41
Q

Prüfung einer Duldungsvollmacht:

A

Eine Duldungsvollmacht kann folgendermaßen geprüft werden:

  1. Keine Bevollmächtigung
  2. Dennoch Auftritt als Stellvertreter
  3. Objektive Anzeichen für Bestehen einer Vertretungsmacht
  4. Veranlassung des Rechtsscheins in zurechenbarer Weise (Vertretener kennt und duldet Handeln des Stellvertreters)
  5. Vertrauen des Dritten auf den Rechtsschein.