BGB AT Flashcards
§ 90 Definition Sachen
Körperliche Gegenstände
§§ 116 ff. Definition Willenserklärung
Eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
§ 138 I Was geschieht mit einem sittenwidrigen Geschäft?
Es ist von Anfang an nichtig (ex-tunc).
Sittenwidrigkeit ist eine rechtshindernde Einwendung. Anspruch (=> §194) entsteht nicht, obwohl die tatbestandsbegründenden Merkmale vorliegen.
§ 138 II Wann gilt ein Rechtsgeschäft als Wucher?
Wenn es “unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögens oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen” geschieht.
Der Vermögensvorteil steht im Missverhältnis zur Leistung.
Rechtshindernde Einwendung (Nichtigkeit ex-tunc)
§ 145 Definition Angebot
Ein Angebot ist eine empfangsbedürfte Willenserklärung, die alle essentialia negotii enthält und durch die der Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass dieser das Angebot mit einem einfachen “Ja” annehmen kann.
§ 146
Definition Annahme
Nenne drei Charakteristika der Annahme.
Einseitige empfangsbedürftige und vorbehaltlose Willenserklärung, aus der sich der Annahmewille des Angebots unzweifelhaft ergibt.
- Antrag muss sofort angenommen werden
- dies gilt auch am Telefon
- Antrag ggü. Abwesenden kann bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, wo der Antragende die Antwort erwarten darf.
§ 194
Definition Anspruch
Das Recht von einem Anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
§ 241 I
- Was kann der Schuldner nach Eintritt der Verjährung tun?
- Was passiert mit dem Anspruch?
- Er ist berechtigt die Leistung zu verweigern.
2. Die Verjährung ist eine rechtshemmende Einrede. Der Anspruch geht unter.
§ 228 (=> § 34 StGB)
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.
1. Wie heißt dieser Notstand?
2. In welches Rechtsgut wird eingegriffen?
- Defensivnotstand
2. In das, von dem die Gefahr ausgeht.
§ 164
Definition Vertreter
Der Stellvertreter gibt eine eigene Willenserklärung in fremdem Namen unter Vorliegen der Vertretungsmacht ab.
Eine invitatio ad offerendum ist…
Kein Angebot, sondern die Aufforderung an jedermann ein Angebot abzugeben. Mehrfache Schadensersatzpflicht des Verkäufers und Nichtkenntnis des Verkäufers über Solvenz des Käufers als Begründung nennen.
§ 120
Was unterscheidet den Boten iSd § 120 vom Vertreter?
Ein Bote gibt keine eigene Erklärung ab, sondern übermittelt lediglich die fremde Erklärung des Geschäftsherrn.
§ 164 Wann sind die Stellvertretungsregeln nicht anwendbar?
Nach den Regeln der Stellvertretung können nur WE zugerechnet werden, nicht Realakte (z.B. Übergabe § 929).
§ 164 Wann ist die Stellvertretung nicht zulässig?
Die WE die einem höchstpersönlichen RG zugrunde liegt, kann nicht von einem Stellvertreter abgegeben werden. (z.B. Eheschließung).
- Wie erkennt man, ob jemand Empfangsbote ist?
- In welchem persönlichen Machtbereich steht ein Empfangsbote?
- Wann gilt eine WE gegenüber dem Empfangsboten als dem Empfänger zugegangen?
- Empfangsbote einer Person ist, wer von ihr zum Empfang von Erklärungen ermächtigt wurde oder nach der Verkehrsanschauung ermächtigt ist. (Regelmäßig Ehefrau, etc.) Kriterien: Alter, Schwierigkeit der Erklärung, soziale Stellung
- Der Empfangsbote steht im Machtbereich des Empfängers. Dieser trägt das Risiko für Untergang oder Falschübermittlung der WE.
- Die Erklärung geht dem Hintermann zu, wenn unter normalen Umständern mit der Weiterleitung zu rechnen war (Adressat muss sie nicht tatsächlich erhalten).
- Was ist ein Erklärungsbote?
- In welchem persönlichen Machtbereich steht ein Erklärungsbote
- Wann gilt eine WE an einen Erklärungsboten als abgegeben.
- Wann gilt eine WE an einen Erklärungsboten als zugegangen?
- Erklärungsbote ist, wer eine fremde Erklärung überbringt.
- Im Machtbereich des Erklärenden. Dieser trägt das Riskio für Untergang oder Falschübermittlung der WE.
- Die WE ist abgegeben, wenn sie dem Boten gesagt wurde.
- Die Erklärung gilt erst dann als zugegangen, wenn sie auch tatsächlich an den Empfänger gelangt.