RgR Flashcards
Drei Pfeiler des Rechtsstaates (Stolleis)
- Grundrechte: Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht, Art. 1 III GG.
- Gewaltenteilung: Trennung der Staatsgewalt in Gesetzgebung (= Legislative), vollziehende Gewalt (= Exekutive) und Rechtsprechung (= Judikative) sowie kontrollierende Verschränkung der Gewalten, um diese sowohl zu begrenzen als auch wirksam zu machen, Art. 20 II GG.
- Effektiver Rechtsschutz: Möglichkeit, exekutives Handeln durch unabhängige Gerichte (Art. 97 GG) überprüfen zu lassen und damit individuelle Rechte gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu schützen, Art. 19 IV GG.
Radbruchsche Formel
Die von Gustav Radbruch entwickelte Formel zur Verhütung der Wiederkehr eines „Unrechtsstaats“ besagt, dass ein Richter im Konflikt zwischen gesetztem (positiven) Recht und der Gerechtigkeit immer dann und nur dann gegen das Gesetz und für die materielle Gerechtigkeit entscheiden müsse, wenn das fragliche Gesetz entweder als unerträglich ungerecht anzusehen sei (Unerträglichkeitsformel) oder das Gesetz die im Begriff des Rechts grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus Sicht des Interpreten bewusst verleugnet (Verleugnungsformel).
Was ist das Widerstandsrecht und wann kann davon Gebrauch gemacht werden?
Voraussetzung für das Widerstandsrecht (Art. 20 IV GG) ist, dass die grundgesetzliche Ordnung beseitigt zu werden droht und dass keine andere Abhilfe möglich ist. Hypothetische Beispiele: Putsch rechtsradikaler Offiziere, Errichtung einer Rätediktatur durch kommunistische Gruppierungen, Errichtung eines Gottesstaates auf Grundlage der Scharia etc.
Unterschiede Widerstandsrecht zu Ziviler Ungehorsam
Ziel des zivilen Ungehorsams ist die Änderung von Gesetzen oder der Regierungspolitik, wohingegen das Widerstandsrecht auf die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung ausgerichtet ist. Ziviler Ungehorsam muss nach Rawls gewaltlos sein.