Rechtü Flashcards
Rechtssubjekte
Personen, die im Rechtsleben als Träger von Rechten und Pflichten auftreten können, werden als Rechtssubjekte bezeichnet.
Rechtsfähigkeit
Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtssubjekte sind somit rechtsfähig.
Obligation
Eine Obligation ist eine Rechtsbeziehung (ein Rechtsverhältnis) zwischen zwei Personen oder zwei PersonenGruppen. Dabei darf eine Partei (Gläubiger) von der anderen Partei (Schulden) eine Leistung fordern.
Aus Sicht des Gläubigers handelt es sich um eine Forderung. Aus der Sicht des Schuldners um eine Schuld.
Wesen der Obligation
Der Gläubiger hat ein klagbares Recht auf Leistung. Leistet der Schuldner nicht freiwillig, kann der Gläubiger die Leistung beim Gericht einklagen.
Unvollkommene Obligation
Wenn der Gläubiger die ausbleibende Leistung des Schuldners nicht einklagen kann, weil das Gesetz die betreffende Schuld als unklagbar erklärt. Auch Naturalobligationen genannt.
In diesen Fällen ist die Leistung geschuldet weil versprochen, doch verweigert der Staat dem Gläubiger den Rechtschutz.
Volle Handlungsfähigkeit
Die volle Handlungsfähigkeit besitzt, wer volljährig und urteilsfähig ist. Art. 16 ZGB
Vorübergehende Urteilsunfähigkeit
Wenn das Bewusstsein getrübt ist durch Alkohol oder Drogen, Hypnose, Narkose, Fieberdelirium, hochgradige Aufregung oder ähnliche Zustände.
Drei Komplexe von Verhaltensvorschriften, die das menschliche Verhalten beeinflussen:
Recht
Sitte (Brauch, Anstand)
Sittlichkeit (Moral, Religion, Ethik)
Ordentlicher Instanzenzug bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten
Schlichtungsverfahren
Es wird versucht, eine Einigung herbeizuführen. Wenn keine Einigung erzielt wird:
Friedensrichter Klage beim Bezirksgericht Einzelgericht bis 30‘000 Streitwert Berufung ans Obergericht Beschwerden in Zivilsachen ans Bundesgericht
Kollegialgericht über30‘000 Streiwert
Berufung ans Obergericht
Beschwerden in Zivilsachen ans Bundesgericht
Verfassungsrecht
Die Bundesverfassung enthält die grundlegenden Regeln über die Organisation und den Aufbau des Staates. Aber auch das Verhältnis des Staates zu Bürgerinnen und Bürgern und deren Grundrechte wird in der Verfassung geregelt.
Eine Änderung der Verfassung ist nur möglich, wenn ihr die Mehrheit des Volkes und der stände (Kantone) zustimmen (obligatorisches Verfassungsreferendum). Neben der Bundesverfassung gibt es in der Schweiz noch 26 Kantonsverfassungen.
Gesetzesrecht
In der Regel können die Verfassungsartikel nicht unmittelbar angewendet werden, sondern müssen in Gesetzen genauer ausgeführt werden. Gesetze benötigen immer eine Grundlage in der Verfassung. Gesetzes Änderungen benötigen die Zustimmung des Parlaments. Das Volk kann mit den fakultativen (freiwilligen) Gesetzes Referendum eine Abstimmung verlangen.
Verordnungsrecht
Die Verordnung and enthalten detaillierte Bestimmungen darüber, wie ein Gesetz konkret angewendet werden soll.
Verordnungen werden in der Regel von der Regierung (Exekutive) erlassen und können von dieser auch jederzeit ohne Mitwirkung des Parlaments oder des Volkes ab geändert oder aufgehoben werden.
Rechtsverordnungen
Enthalten Vorschriften, welche Rechte und Pflichten von Privaten begründen oder die Organisation von Behörden regeln. Damit Rechtsverordnungen für Private verbindlich sind, müssen sie in den amtlichen Gesetzessammlungen publiziert werden.
Verwaltungsverordnungen
Verwaltungsinterne Weisungen (Richtlinien, Regimente, Kreis schreiben, Dienstvorschriften usw).
5 Titel des Obligationenrechts
- Die Entstehung der Obligationen
- die Wirkungen der Obligationen
- Das Erlöschen der Obligationen
- besondere Verhältnisse bei Obligationen
- Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme