Rechtsformen Flashcards
Nennen Sie jeweils drei Rechtsformen für
(a) Personen- und
(b) Kapitalgesellschaften.
Personengesellschaften: Natürliche Personen, GbR, OHG, KG Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, SE, KGaA
Welche Kriterien sind für die Auswahl einer Rechtsform maßgeblich?
Publizitäts- und Prüfungspflichten, Haftung, Steuerbelastung, Mindesteigenkapital, Kontrollrechte, Leitungsrechte, Finanzierungsmöglichkeiten, Entnahmebeschränkungen, Mitbestimmung für
Mitarbeiter, Gewinn- und Verlustverteilung
Erläutern Sie kurz die Grundstruktur (Organe) einer Aktiengesellschaft.
Hauptversammlung HV (Beschlussorgan bzw. Aktionäre) bestellt Aufsichtsrat AR (Überwachungsorgan) wählt Vorstand (Leitungsorgan)
Beschreiben und bewerten Sie den Unterschied zwischen dualistischem und monistischem System.
Dualistisches System: Trennung von Geschäftsführung (Leitungsorgan) und Kontrolle (Aufsichtsorgan). Die Unternehmensleitung ist durch die gegebene
Überwachung in ihrem Handeln eingeschränkt.
Monistisches System: Keine Trennung von Geschäftsführung und Kontrolle. Beide Funktionen werden vom Verwaltungsrat übernommen.
Welche Rechtsformen können im Hinblick auf eine Haftungsbegrenzung für einen Lieferanten risikobehaftet sein? Warum?
???
Sie sind ein kleiner Einzelunternehmer, der Kapital für Wachstum benötigt.
Banken stellen Ihnen kein weiteres Fremdkapital zur Verfügung. Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Zuge einer Änderung Ihrer Rechtsform an zusätzliches Eigenkapital zu kommen, ohne dabei ihre Leitungs- und Kontrollbefugnisse einzuschränken?
Änderung der Rechtsform in eine Kommanditgesellschaft (KG). Die Kommanditen liefern zusätzliches Kapital für welches sie selbst die Haftung übernehmen. Sie können kontrollieren und haben das Recht der Einsichtnahme, sind aber von der Führung ausgeschlossen. Der Komplementär, in diesem Fall man selbst, haftet hingegen mit dem
Gesamtvermögen, stellt jedoch die alleinige Geschäftsführung.
Wie lässt sich auf Basis der Grundform einer Kommanditgesellschaft die Haftung des Komplementärs begrenzen?
Begrenzung der Haftung des Komplementärs für Verbindlichkeiten durch Einsatz einer GmbH
Welche Ertragssteuern fallen bei unternehmerischer Tätigkeit an?
Einkommensteuer:
Steuersubjekt: Jede natürliche Person mit Wohnsitz im Inland, d. h. Relevanz für Einzelfirmen und Personengesellschaften Bemessungsgrundlage: Gesamtbetrag aller Einkünfte Steuertarif: Progressiv gestaltete Steuersätze in Abhängigkeit von der Höhe
der Einkünfte bzw. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Sätze: Bandbreite von 15% (20.000Euro) bis 54%(200.000Euro)bzw. unter Einräumung eines Steuerfreibetrags von 9,2% bis 38,2%
Körperschaftsteuer:
Steuersubjekt: Jede juristische Person mit im Inland (Kapitalgesellschaft) Bemessungsgrundlage: Gewinn
Steuertarif: 15% des körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns
Gewerbesteuer:
Steuersubjekt: Jeder inländische Gewerbebetrieb
Bemessungsgrundlage: Gewerbeertrag
Steuertarif: Belastung des Gewerbeertrags mit einer einheitlichen Messzahl von 3,5% (Gewerbeertrag x Messzahl = Messbetrag) Hebesatz: Festlegung des sog. Hebesatzes durch die Gemeinde
Solidaritätszuschlag:
Steuersubjekt: Natürliche und juristische Personen mit Sitz im Inland Bemessungsgrundlage: Ergänzungsabgabe zur ESt und Kit Steuertarif: 5,5% der berechneten ESt bzw. KSt