Recht Flashcards
Selina Gomer ist Auszubildende im 2. Lehrjahr. Sie ist schwanger.
Frage 1: Muss sie dies ihrem Arbeitgeber mitteilen? (2 richtige Antworten)
a) Es besteht keine Pflicht von Selina Gomer, ihren Arbeitgeber zu informieren.
b) Da es sich um einen Ausbildungsplatz handelt, ist der Ausbildungsberater der zuständigen
Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer) zu informieren.
c) Ist ein Betriebsarzt vorhanden, ist dieser zu informieren. Es besteht ärztliche Schweigepflicht.
d) Selina Gomer sollte dem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen
Zeitpunkt der Geburt mitteilen.
a) Es besteht keine Pflicht von Selina Gomer, ihren Arbeitgeber zu informieren.
d) Selina Gomer sollte dem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen
Zeitpunkt der Geburt mitteilen.
Selina Gomer ist Auszubildende im 2. Lehrjahr. Sie ist schwanger.
Frage 2: Selina möchte wissen, ob sie bis zur Entbindung arbeiten muss. Welche Informationen
sind richtig? (2 richtige Antworten)
a) Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin besteht ein relatives
Beschäftigungsverbot.
b) Selina kann sich zur Arbeit ausdrücklich bereit erklären. Dann kann sie auch in der Zeit, in der
ein relatives Beschäftigungsverbot gilt, arbeiten.
c) Selina Gomer darf die letzten 6 Wochen vor der Geburt auf keinen Fall arbeiten.
d) Die Entscheidung, ob Selina die letzten 6 Wochen vor der Geburt arbeiten muss, wird vom
Arzt getroffen.
a) Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin besteht ein relatives
Beschäftigungsverbot.
b) Selina kann sich zur Arbeit ausdrücklich bereit erklären. Dann kann sie auch in der Zeit, in der
ein relatives Beschäftigungsverbot gilt, arbeiten.
Selina Gomer ist Auszubildende im 2. Lehrjahr. Sie ist schwanger.
Frage 3: Wie lange nach einer „normalen“ Entbindung besteht ein Beschäftigungsverbot?
(1 richtige Antwort)
a) 4 Wochen b) 6 Wochen c) 8 Wochen d) 12 Wochen
c) 8 Wochen
Selina Gomer ist Auszubildende im 2. Lehrjahr. Sie ist schwanger.
Frage 4: Selina möchte wissen, ob sie sich auch ausdrücklich bereit erklären kann, nach der
Entbindung früher wieder zu arbeiten? (1 richtige Antwort)
a) Nein, es besteht ein individuelles Beschäftigungsverbot.
b) Nein, es besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.
c) Nein, es besteht ein relatives Beschäftigungsverbot.
d) Ja, Sie kann sich bereit erklären. Diese Erklärung kann jederzeit von ihr widerrufen werden.
b) Nein, es besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Frage 5: Michelle Bauer wird während der Probezeit in der Ausbildung gekündigt. Sie erklärt
ihrem Arbeitgeber 10 Tage nach Erhalt der Kündigung, dass sie schwanger ist. Wie ist die
Rechtslage? (1 richtige Antwort)
a) Die Kündigung ist gültig, da zum Zeitpunkt der Kündigung ihre Schwangerschaft dem Betrieb
nicht bekannt war.
b) Die Kündigung ist gültig. Innerhalb der Probezeit kann ohne Angaben von Gründen gekündigt
werden.
c) Die Kündigung ist gültig. Michelle muss gleich nach Kenntnis der Schwangerschaft den
Betrieb darüber informieren (§ 17 Mutterschutzgesetz).
d) Die Kündigung ist unzulässig. Michelle hat ihren Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Kündigung von der Schwangerschaft informiert (§ 17 Mutterschutzgesetz).
d) Die Kündigung ist unzulässig. Michelle hat ihren Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Kündigung von der Schwangerschaft informiert (§ 17 Mutterschutzgesetz).
Frage 6: Bestimmen Sie, ob die folgenden Aussagen bei der Kündigung eines
Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit zutreffen.
- Die Kündigung kann schriftlich oder mündlich mit Zeugen
erfolgen. - Bei der Kündigung sind die Kündigungsgründe anzugeben.
- Die Kündigung ist unwirksam, wenn die ihr zu Grunde
liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger
als zwei Wochen bekannt sind. - Ein Ausbildungsverhältnis kann nur aus einem wichtigen
Grund mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. - Als Kündigungsgrund ist ein begründeter Verdacht bei
Diebstahl ausreichend.
a) Zutreffend
b) Nicht zutreffend
- Die Kündigung kann schriftlich oder mündlich mit Zeugen erfolgen.
[Nicht zutreffend] - Bei der Kündigung sind die Kündigungsgründe anzugeben.
[Zutreffend] - Die Kündigung ist unwirksam, wenn die ihr zu Grunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.
[Zutreffend] - Ein Ausbildungsverhältnis kann nur aus einem wichtigen
Grund mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
[Nicht zutreffend] - Als Kündigungsgrund ist ein begründeter Verdacht bei
Diebstahl ausreichend.
[Nicht zutreffend]
Frage 7: Der Ausbildende und die 19-jährige Auszubildende Lisa Hummer sind sich einig, die
Ausbildung nicht weiterzuführen. Gibt es eine Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis
einvernehmlich im 2. Lehrjahr zu beenden? (1 richtige Antwort)
a) Ja, das Ausbildungsverhältnis kann durch einen Aufhebungsvertrag aufgehoben werden.
b) Ja, die zuständige Stelle kann den Ausbildungsvertrag auflösen.
c) Nein, es muss eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen.
d) Nein, es ist nur eine Kündigung wegen Wechsel des Ausbildungsplatzes möglich.
a) Ja, das Ausbildungsverhältnis kann durch einen Aufhebungsvertrag aufgehoben werden.
Anna Rumen hat am 1. September ihre Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Schönzins
Bank AG begonnen.
Frage 8: Nach welcher Wartezeit wird der volle Urlaubsanspruch erworben?
(1 richtige Antwort)
a) 1 Monat
b) 2 Monate
c) 3 Monate
d) 6 Monate
d) 6 Monate
Anna Rumen hat am 1. September ihre Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Schönzins
Bank AG begonnen.
Frage 9: Anna ist am 3. November 17 Jahre alt geworden. Wie hoch ist ihr Urlaubsanspruch
nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für das Jahr im Beginn ihrer Ausbildung (vom 01.09.
bis 31.12.)? (1 richtige Antwort)
a) 8 Werktage
b) 9 Werktage
c) 10 Werktage
d) 11 Werktage
b) 9 Werktage
Frage 10: Der Auszubildende Lucas Picard ruft Sie aus dem Urlaub an. Er ist krank und liegt im
Bett. Welche Auskünfte können Sie ihm geben? (2 richtige Antworten)
a) Wenn Lucas ein ärztliches Attest beibringt, werden die Krankheitstage auf den Jahresurlaub
nicht angerechnet.
b) Eine Krankheit im Urlaub hat keinen Einfluss auf den Jahresurlaub. Lucas soll das Beste
aus seinem Urlaub machen.
c) Hält sich Lucas bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem
Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort schnellstmöglichen mitzuteilen.
d) Die Tage der Krankheit führen zu einer sofortigen Verlängerung des Urlaubs.
a) Wenn Lucas ein ärztliches Attest beibringt, werden die Krankheitstage auf den Jahresurlaub
nicht angerechnet.
c) Hält sich Lucas bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem
Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort schnellstmöglichen mitzuteilen.
Frage 11: Die 16-jähre Leonie Larson möchte den Begriff „Schichtzeit“ erklärt haben.
(2 richtige Antworten)
a) Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit ohne die Ruhepausen.
b) Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit einschließlich der Ruhepausen.
c) Bei der Beschäftigung Jugendlicher darf die Schichtzeit 10 Stunden nicht überschreiten. Es gibt allerdings Ausnahmen z. B. im Baugewerbe und der Gastronomie.
d) Unter Schichtzeit versteht man die bezahlte Arbeitszeit.
b) Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit einschließlich der Ruhepausen.
c) Bei der Beschäftigung Jugendlicher darf die Schichtzeit 10 Stunden nicht überschreiten. Es gibt allerdings Ausnahmen z. B. im Baugewerbe und der Gastronomie.
Frage 12: Ordnen Sie die Textauszüge den entsprechenden Rechtsquellen zu.
- Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.
- Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig.
- Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
- Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
- Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am
Berufsschulunterricht freizustellen. - Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
a) Mutterschutzgesetz
- § 17 -
b) Berufsbildungsgesetz
- § 17 -
c) Berufsbildungsgesetz
- § 21 -
d) Arbeitszeitgesetz
- § 5 -
e) Jugendarbeitsschutzgesetz
- § 9 -
f) Berufsbildungsgesetz
- § 1 -
- Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.
[Arbeitszeitgesetz § 5] - Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig.
[Mutterschutzgesetz § 17] - Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
[Berufsbildungsgesetz § 17] - Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
[Berufsbildungsgesetzt § 1] - Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.
[Jugendarbeitsschutzgesetz § 9 ] - Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
[Berufsbildungsgesetz § 21]
Sie erfahren, dass der 17-jährige Finn Neuber schon mehrfach den Besuch der Berufsschule
versäumt hat. Ein ärztliches Attest oder eine Entschuldigung liegt der Berufsschule nicht vor.
Frage 13: Der Geschäftsführer möchte Finn kündigen. Nehmen Sie Stellung.
(1 richtige Antwort)
a) Die Kündigung sollte ausgesprochen werden, da Finn voraussichtlich auch durch die Prüfung
fallen wird.
b) Für disziplinarische Maßnahmen ist die Berufsschule zuständig (Duales Ausbildungssystem).
c) Die Kündigung sollte ausgesprochen werden, um auch den anderen Auszubildenden die
Konsequenzen vor Augen zu führen.
d) Vor der Kündigung sollte eine Abmahnung erfolgen.
d) Vor der Kündigung sollte eine Abmahnung erfolgen.
Sie erfahren, dass der 17-jährige Finn Neuber schon mehrfach den Besuch der Berufsschule
versäumt hat. Ein ärztliches Attest oder eine Entschuldigung liegt der Berufsschule nicht vor.
Frage 14: Es kommt zu einer Abmahnung. Welches Recht hat der Betriebsrat in diesem Fall?
(1 richtige Antwort)
a) Der Betriebsrat hat ein Informationsrecht.
b) Der Betriebsrat hat ein Anhörungsrecht.
c) Der Betriebsrat braucht nicht eingeschaltet zu werden.
d) Die Abmahnung ist ohne Zustimmung des Betriebsrats unwirksam.
c) Der Betriebsrat braucht nicht eingeschaltet zu werden.
Frage 15: Welche Punkte sind bei der Abmahnung zu beachten?
- Es genügt eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, z. B.
„Sie haben mehrfach die Berufsschule nicht besucht“. - Die verletzten Pflichten sind genau aufzuzählen, z. B. „ Sie haben
gegen § 4 des Ausbildungsvertrages verstoßen, da Sie nicht
regelmäßig am Berufsschulunterricht teilgenommen haben“. - Es sind arbeitsrechtliche Konsequenzen anzudrohen, z. B. „Wenn
Sie weiterhin Ihre Pflicht zur Berufsschulteilnahme verletzen,
müssen Sie mit einer Kündigung rechnen“. - Die Abmahnung muss gegenüber Finns Eltern erfolgen, da Finn
noch minderjährig ist.
a) Zutreffend
b) Nicht zutreffend
- Es genügt eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, z. B.
„Sie haben mehrfach die Berufsschule nicht besucht“.
[Nicht zutreffend] - Die verletzten Pflichten sind genau aufzuzählen, z. B. „ Sie haben gegen § 4 des Ausbildungsvertrages verstoßen, da Sie nicht regelmäßig am Berufsschulunterricht teilgenommen haben“.
[Zutreffend] - Es sind arbeitsrechtliche Konsequenzen anzudrohen, z. B. „Wenn Sie weiterhin Ihre Pflicht zur Berufsschulteilnahme verletzen, müssen Sie mit einer Kündigung rechnen“.
[Zutreffend] - Die Abmahnung muss gegenüber Finns Eltern erfolgen, da Finn noch minderjährig ist.
[Zutreffend]