Recht Flashcards
1
Q
- Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsführer ist?
A
- Der verantwortliche Schiffsführer muss bestimmt werden.
- Der verantwortliche Schiffsführer muss gewählt werden.
- Ein Inhaber eines Sportbootführerscheins muss die Fahrzeugführung übernehmen.
- Ein Inhaber eines Sportbootführerscheins muss die Verantwortung übernehmen.
Antwort: 1
2
Q
- In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?
A
- Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
- Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
- Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
- Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
Antwort: 1
3
Q
- Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?
A
- Auf der Hohen See und den deutschen Seeschifffahrtsstraßen, die von Seeschiffen befahren werden.
- Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
- Auf den Seeschifffahrtsstraßen und den küstennahen deutschen Seegewässern, die von Seeschiffen befahren werden.
- Auf der Hohen See und den von Seeschiffen befahrbaren Randmeeren, mit Ausnahme der Verkehrstrennungsgebiete.
Antwort: 2
4
Q
- Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?
A
- Die Vorschrift der Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
- Die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
- Die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Die Vorschrift der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
Antwort: 3
5
Q
- Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?
A
- Sportboote unter Segel mit einer Rumpflänge unter 15 m und solche deren Antriebsmaschine nicht benutzt wird.
- Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 Kilowatt (15 PS).
- Sportboote, die entweder vor Anker liegen oder an Land festgemacht sind oder auf Grund sitzen.
- Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) oder weniger.
Antwort: 4
6
Q
- Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich?
A
- Der Fahrzeugführer oder sein Stellvertreter.
- Der Fahrzeugführer und sein Stellvertreter.
- Der Fahrzeugführer und jeder sonst Verantwortliche.
- Der Fahrzeugführer oder jeder sonst Verantwortliche.
Antwort: 1
7
Q
- Was bedeutet “seemännische Sorgfaltspflicht”?
A
- Die Verpflichtung zur Beachtung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr und der Ausweichregeln mit dem Manöver des letzten Augenblicks.
- Die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln über die Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.
- Die Verpflichtung zur Beachtung der Vorsichtsmaßregeln und Sicherheitsregeln der Verkehrsvorschriften und der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
- Die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr und der Ausweichregeln mit dem Manöver des letzten Augenblicks.
Antwort: 2
8
Q
- Welche Vorschriften regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen?
A
- Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Sportbootführerscheinverordnung.
- Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Schiffssicherheitsverordnung.
- Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO).
- Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Verordnung zur Sicherung der Seefahrt.
Antwort: 3
9
Q
- Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?
A
- Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Kollisionsverhütungsregeln.
- Kollisionsverhütungsregeln und Schifffahrtsordnung Emsmündung.
- Kollisionsverhütungsregeln und Seeaufgabengesetz.
- Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung.
Antwort: 4
10
Q
- Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?
A
- Die Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
- Die Nachrichten für Seefahrer (NfS), herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, sowie die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) der örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, die auf alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks und Untiefen sowie auf die Schifffahrt betreffende Maßnahmen und Ereignisse hinweisen.
- Die nautische Veröffentlichung “Sicherheit auf dem Wasser”, herausgegeben durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), mit wichtigen Regeln und Tipps für Wassersportler.
- Das Seesicherheitsuntersuchungsgesetz sowie die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, die jeweils wichtige Vorschriften über das Verhalten nach einem Zusammenstoß auf den jeweiligen Seeschifffahrtsstraßen enthalten.
Antwort: 1
11
Q
- Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist?
A
- Er ist verpflichtet, bei der Nutzung einer UKW-Funkanlage im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein.
- Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.
- Er ist verpflichtet, bei verminderter Sicht regelmäßig seinen Schiffsnamen und seine Position der Verkehrszentrale mitzuteilen.
- Er ist verpflichtet, die Funkanlage während der Fahrt in Betrieb zu halten und alle sein Fahrzeug betreffenden Mitteilungen im Schiffslogbuch festzuhalten.
Antwort: 2
12
Q
- Wo ist das Überholen verboten?
A
- An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.
- An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt, und in Verkehrstrennungsgebieten.
- An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.
- An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.
Antwort: 3
13
Q
- Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden?
A
- Außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion durch Bekanntmachung verboten ist. Im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
- Außerhalb der Seeschifffahrtsstraße, wenn es nicht von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion durch Bekanntmachung verboten ist. Innerhalb der Seeschifffahrtsstraße auf Abschnitten, die durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
- Auf der hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern, sofern dabei ein Abstand von mindestens 100 m zum Ufer eingehalten wird.
- Im Fahrwasser, wenn es nicht von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion durch Bekanntmachung verboten ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
Antwort: 1
14
Q
- Wo ist das Ankern verboten?
A
- Im Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.
- Im Fahrwasser, auf Seeschifffahrtsstraßen, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.
- Im Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals und in Vogelschutz- und Naturschutzgebieten sowie generell innerhalb von Nationalparks.
- Im Fahrwasser, wenn es durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekanntgemacht worden ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekanntgemacht oder durch entsprechende Sichtzeichen bezeichnet sind.
Antwort: 1
15
Q
- Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?
A
- Man informiert die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, damit das Hindernis gekennzeichnet werden kann.
- Man gibt ein Seenotsignal ab.
- Man informiert die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an.
- Man informiert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und gibt nach Möglichkeit die Position an.
Antwort: 3