Prüfungsaufbau SchuldR AT Flashcards
Unmöglichkeit, §275 I
Anspruch erloschen / ausgeschlossen
- I. Unmöglichkeit?
- Untergang?
- a) Gattungsschuld?
- aa) Konkretisierung? -> mittlere Art und Güte, §243 II
- aa) Holschuld
- bb) Bringschuld
- cc) Schickschuld
- c) Stückschuld
- Untergang +/-
§326 I, II
Anspruch erloschen / ausgeschlossen
- I. Gegenseitiger Vertrag (synallagmatisch)
- II. Leistungsbefreiung gem. §275 I-III
- III. AUSNAHMEN:
- Verantwortlichkeit des Gläubigers nach §326 II 1 Alt. 1
- Annahmeverzug des Gläubigers nach §326 II 2 Alt. 2
- Gläubiger macht Anspruch aus §285 geltend (§326 III)
- §§446 S. 1; 447
- > Einschränkung bei §475
- IV. Rückforderung der Gegenleistung (§326 IV)
Gläubigerverzug §§293ff.
A. Voraussetzungen
- I. Erfüllbarkeit der Leistung (§271 II) Beachte: §299
- II. Ordnungsgemäßes Angebot
- Tatsächliches Angebot, §294
- Wörtliches Angebot, §295
- Entbehrlichkeit des Angebots, §296
- III. Möglichkeit der Leistung, §297
- IV. Nichtannahme, §§293, 298
B. Rechtsfolgen
- I. §300 I
- II. §300 II; Annahmeverzug ohne vorherige Konkretisierung
- III. Übergang der Preisgefahr auf den Gläubiger (§326 II 1 Alt. 2)
- IV. Sonstige Wirkungen: §372 S. 1, §§301, 302, 304
Anspruch auf Aufwendungsersatz, §284
I. Bestehender Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung
II. Vergebliche Aufwendungen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung
Rücktritt, §323 - Verzögerung der Leistung
I. Rücktrittsrecht - §323
- 1. Gegenseitiger Vertrag
- 2. Nichtleistung trotz Möglichkeit und Fälligkeit
- 3. Erfolglose Bestimmung oder Entbehrlichkeit einer Nachfrist oder Abmahnung (§323 I-III)
- 4. Kein Ausschluss des Rücktrittsrechts (§323 V 2, VI)
II. Wirksame Rücktrittserklärung - §349
Drittschadensliquidation
I. Voraussetzungen
- 1. Anspruch ohne Schaden beim Gläubiger
- 2. Schaden, aber kein Anspruch beim Dritten
- 3. Zufällige Schadensverlagerung
- - Fallgruppen:
- - - a) Obligatorische Gefahrenentlastung
- - - b) Mittelbare Stellvertretung
- - - c) Obhut für fremde Sachen
- - - d) Treuhandverhältnisse
II. Rechtsfolge
- 1. Schaden wird zum Anspruch gezogen = Anspruchsberechtigter darf Drittschaden liquidieren
- 2. Verpflichtung des Anspruchsberechtigten zur Abtretung des Anspruchs / Herausgabe des Schadensersatzes an den Geschädigten (oft §285)
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
I. Voraussetzungen
- 1. Leistungsnähe des Dritten (im Gefahrenbereich)
- 2. Interesse des Gläubigers am Schutz des Dritten
- 3. Erkennbarkeit für den Schuldner
- 4. Schutzbedürftigkeit des Dritten
II. Wirkung
- 1. Eigener Schadensersatzanspruch des Dritten unter den Voraussetzungen des §280
- 2. Wirkung von Einwendungen des Schuldners aus dem Vertrag auch ggü. dem Dritten (Rechtsgedanke des §334)
Aufrechnung §§387 ff.
I. Aufrechnungslage - 1. Wechselseitigkeit der Forderungen - 2. Gleichartigkeit der Forderungen - 3. Durchsetzbarkeit der Forderungen - 4. Erfüllbarkeit der Hauptforderung II. Aufrechnungserklärung (§388) III. Kein Ausschluss der Aufrechnung - 1. Durch Parteivereinbarung - 2. Kraft Gesetzes - - a) Hauptforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§393) - - b) Unpfändbare Hauptforderung (§394) - - c) Beschlagnahmte Hauptforderung (§392) - - d) Öffentlich-rechtliche Hauptforderung (§395)
Rücktritt §§346 ff.
I. Voraussetzungen
- 1. Rücktrittsrecht
- - a) Vertragliches
- - b) Gesetzliches, zB §§323, 324, 326 V, 508
- 2. Rücktrittserklärung (§349)
- 3. Kein Ausschluss (§350 S. 2)
II. Rechtsfolgen
- 1. Erlöschen der Leistungspflichten
- 2. Rückgewähr der empfangenen Leistungen (§346 I)
- 3. Herausgabe gezogener Nutzungen (§346 I)
- 4. Wertersatz bei unmöglicher Rückgewähr oder Herausgabe oder bei Verschlechterung des Erlangten (§346 II; Ausnahmen §346 III)
- 5. Ersatz für nicht gezogene Nutzungen (§347 I 1)
- 6. Verwendungsersatz (§347 II 1)
III. Unwirksamkeit des Rücktritts
- 1. §352
- 2. §353
Abtretung §§398 ff.
I. Voraussetzungen
- 1. Bestehen eines Vertrags
- 2. Abtretungsvertrag
- 3. Bestehen der abgetretenen Forderung
- 4. Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Forderung
- 5. Übertragbarkeit der Forderung
- - a) Ausschluss bei Inhaltsänderung
- - b) Ausschluss durch Vereinbarung
- - c) Ausschluss bei Unpfändbarkeit der Forderung (§§400 iVm 850 ff. ZPO)
II. Wirkungen
- 1. Übergang der Forderung auf den neuen Gläubiger
- 2. Übergang von Neben- und Vorzugsrechten
- 3. Fortbestand von Einwendungen des Schuldners ggü. dem neuen Gläubiger (§404); Ausnahme: §405
- 4. Schutz des Schuldners
- - a) Befreiung der Leistung an den alten Gläubiger
- - b) Bindung des neuen Gläubigers an die Rechtskraft eines dem Schuldner günstigeren Urteils gegen den alten Gläubiger (§407 II)
- - c) Befreiung der Leistung an den falschen Gläubiger bei mehrfacher Abtretung (§408 I)
- - d) Erhaltung einer ggü. dem alten Gläubiger bestehenden Aufrechnungsmöglichkeit ggü. dem neuen Gläubiger (§406)
- - e) Schaffung einer Aufrechnungsmöglichkeit ggü. dem neuen Gläubiger. (§406)
- - f) Schutz des Vertrauens des Schuldners auf die Wirksamkeit der angezeigten Abtretung (§409 I)
Versendungsverkauf §447
- Anwendbarkeit
- > (+) bei 2 Verbrauchern / Unternehmern (KEIN Verbrauchsgüterkauf)
- > Bei Platzgeschäft? (+) - Versendungverkauf
- Zufälliger Untergang