Privatrecht Flashcards
Schuldrechtlicher Kaufvertrag: Verpflichtungsgeschäft
…dadurch werden lediglich Pflichten begründet
Sachenrechtliche Eigentumsübertragung: Erfüllungsgeschäft
… dadurch werden die Verpflichtungen erfüllt
Kaufvertrag
§ 433 BGB
… auf Eigentumsübertragung gerichtet
Mietvertrag
§ 535 BGB
… Eigentümer will nur für eine begrenzte Zeit den Besitz einem anderen überlassen
Besitz
§§ 854 ff BGB
Tatsächliche Gewalt über die Sache
Eigentum
§§ 903 ff BGB
… stärkere Rechtsposition als Besitz
•tatsächliche und rechtliche Sachherrschaft
Schuldrecht
… regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Personen (Rechten & Pflichten)
Sachenrecht
… welche Rechtsbeziehungen hat eine Person zu einer konkreten Sache? Ist sie Eigentümer oder Besitzer?
Leihvertrag
§ 598 BGB
Gebrauch unentgeltlich
Gutachtenstil
… herantasten an die Lösung… bis zum Ergebnis
Urteilsstil (Gerichtsurteile)
… das Ergebnis wird vorangestellt
Subordinationstheorie
Privates Recht?
Öffentliches Recht?
Stellung/Verhältnis der Beteiligten
- öffentlich-rechtliches Handel~ Verhältnis der Über- & Unterordnung zwischen den Beteiligten~idR einseitig verbindliche Regelungen
- Verhältnis der Gleichordnung zwischen den Beteiligten ~ Privatrecht
Interessentheorie
Privates Recht?
Öffentliches Recht?
Zuordnung nach der Interessenrichtung der einzelnen Rechtssätze
- dem öffentlichen Interesse ~ öffentliches Recht
- dem Individualinteresse ~ privates Recht
Modifizierte Subjektionstheorie
Privates Recht?
Öffentliches Recht?
- Rechtssätze berechtigen/ verpflichten ausschließlich Staat oder sonstigen Träger hoheitlicher Gewalt zum Handeln
- idR Zurechnungsobjekt in Rechtsnormen ausschließlich Träger hoheitlicher Gewalt
- Normen in Straßenverkehrsordnung/ Ordnungswidrigkeitengesetz ~ Handelner: zuständige Verwaltungsbehörde
Rechtsobjekte
…den einzelnen natürlichen und juristischen Personen zugeordnet