Einkommensteuer Flashcards
Persönliche Steuerpflicht
Wer?
§§ 1,1a
Sachliche Steuerpflicht
Was?
BMG
§§ 2-24b
zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Steuersatz
Wieviel?
Tarif, §§ 31 ff
Unbeschränkt Steuerpflicht
§ 1(1)
Natürliche Person § 1 BGB (lebende Person)
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland §§ 8,9 AO
Besteuerung des Welteinkommens
Beschränkte Steuerpflicht
§ 1(4)
Natürliche Person § 1 BGB (lebende Person)
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland §§ 8,9 AO
Inländische Einkünfte i.S.d. § 49
Besteuerung nur der inländischen Einkünfte
Wohnsitz
§ 8 AO
•Innehaben (=tatsächliche Verfügungsgewalt)
•einer Wohnung (obj. Betrachtung) mit
•Beibehaltungs- und Benutzungsabsicht
Gewöhnlicher Aufenthalt
§ 9 AO
Verweilungsabsicht § 9 S.2
-> mehr als 6 Monate
Nicht zur Erholung
Zu versteuernde Einkommen
7 Einkünfte
=Summe der Einkünfte
./.Altersentlastungsbetrag
./.Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
./.Freibetrag für Land- und Forstwirte
=Gesamtbetrag der Einkünfte
./.Verlustabzug (Verlustvortrag aus dem Vorjahr)
./.Sonderausgaben
./.außergewöhnliche Belastungen
=Einkommen
./.Freibeträge für Kinder
./.Härteausgleich
=Zu versteuerndes Einkommen
Liebhaberei
Einkunftserzielungsabsicht fehlt
Nicht steuerbar
einmalige Vermögensfälle
Wenn Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr fehlt
Bsp. Erbschaften, Schenkung, Gewinne bei Glücksspielen
Horizontaler Verlustausgleich
innerhalb der Einkunftsart
Positives und Negatives Ergebnis miteinander verrechnen
Vertikaler Verlustausgleich
zwischen den verschiedenen Einkunftsarten
Positives und Negatives Ergebnis miteinander verrechnen
Einnahmen
TBM
§ 8(1) S.1 EStG
Güter, in Geld oder Geldeswert
Zufluss
Im Rahmen einer der Überschusseinkünfte
Sachbezüge
Güter in Geldeswert (Sachbezüge) In Form von •Sachen: goldene Uhr,... •Rechten: Firmenwagen,... •sonstigen Vorteilen: Dienstleistung vom Chef,...
§ 8(1) EStG Sachbezüge
§ 8(2) EStG Sachbezüge bewerten
-> zusätzlich für AN LStH R 8.1 (2)
Freigrenze
„Wenn“
Darüber, dann alles versteuern
Freibetrag
„Soweit“
Darüber, dann nur den ,weiteren‘ Betrag versteuert
§ 8(2)S.1 EStG
Bsp. VW schenkt AN goldene Uhr
- Grds. Endpreis ./. Rabatte
- Abgabepreis 96%. LStR 8.1(2)S.3 für AN
§ 8(3)S.1 EStG
Bsp. VW schenkt An ein Auto
• Endpreis mindert um 4%
-> 96%
Zufluss
§ 11(1)S. EStG, H11 ,Allgemeines‘
- Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht
- von außen kommende Vermögensmehrung
Einkunftszusammenhang:
•unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Überschusseinkünften stehen
•Güterzufluss die Gegenleistung für eine Leistung des Steuerpflichtigen aus einer Tätigkeit i.S.d. §2(1) Nr. 4-7 (Überschusseinkünfte) ist
•sowohl Einnahmen mit, als auch ohne Rechtsanspruch
Kein Zufluss
- Wertsteigerung vorhandenen Vermögens
- Nutzung eigener Tätigkeit und eigenen Vermögens
- Nutzung von Vermögen für eigene Zwecke
- Entstehung einer Forderung (noch nicht erhalten)
- Zuwendung des AG im ganz überwiegend betrieblichen Interesse
- Aufmerksamkeiten von geringem Wert (R 19.6 LStR) 60€ pro Anlass