Presserecht Flashcards
Rechtsgrundlagen für das Presserecht?
- Grundgesetz
- Landespressegesetz der Länder
- Landesmediengesetz der Länder
Definition positive Meinungsfreiheit?
Jede Form der Meinungskundgabe und Verbreitung von Meinung
Definition negative Meinungsfreiheit?
Das Recht seine Meinung nicht kundzutun
Definition einer Tatsachenbehauptung?
Aussagen, deren Gehalt einer objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes dem Beweis zugänglich ist
Was gehört zu den Ausnahmen der Meinungsfreiheit?
- Schmähkritik
- Formalbeleidigung
- Schutz der Minderjährigen
- Volksverhetzung
Definition Schmähkritik?
Wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der
Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die jenseits von
polemischer und überspitzer Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den
Pranger gestellt werden soll
Was sind weitere Kommunikationsrechte des Art. 5 GG?
- Informationsfreiheit
- Rundfunkfreiheit
- Filmfreiheit
Wie weit geht der Schutzbereich der Pressefreiheit?
Geschützt wird die individuelle und institutionelle Pressefreiheit. Der Einzelne darf seine Tätigkeit ohne staatliche Beeinflussung ausüben. Die Presse steht als Institution unter staatlichem Schutz.
Wer sind die Träger der Pressefreiheit?
Alle “im Pressewesen tätigen Personen und Unternehmen”, darunter fallen Journalisten, Redakteure, Zeitungsverleger und Herausgeber, Drucker, Sachbearbeiter für Anzeigen etc.
Was sind die Pflichten der Presse?
- Auskunftsanspruch
- Impressumspflicht
- Sorgfaltspflichten der Presse
Grundsatz für die Verbreitung von Tatsachenbehauptungen?
Wahre Tatsachenbehauptungen dürfen verbreitet werden
(Ausnahme: Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht)
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind unzulässig
Ausnahme der rechtlichen Einordnung der Sorgfaltspflicht der Presse?
“Neutrale Falschmeldung”
Presse unterliegt keiner Verpflichtung zur Gewährleistung der absoluten Wahrheit.
Anders bei der Verbreitung von bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen
Wie muss der Betroffene im Falle einer falschen Berichterstattung tatsächlich vorgehen?
- Aufsuchen eines Anwaltes, der die Sach- und Rechtslage prüft
- Abmahnung -> Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
- Geltendmachung von weiteren Ansprüchen
- gerichtliche Geltendmachung
Was sind zivilrechtliche Abwehransprüche?
- Gegendarstellungsrecht
- Berichtigungsanspruch
- Unterlassungsanspruch
- Schadensersatzanspruch/ Entschädigungsanspruch
- Bereicherungsanspruch
Was will/kann ein Betroffener gegen eine falsche Berichterstattung unternehmen?
Strafverfahren, Gegendarstellung, Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz bzw. Geldentschädigung, Herausgabe der Bereicherung
Was umfasst Gegendarstellung?
Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen
Druckwerks sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person in nächstfolgender Ausgabe zum
Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte
Tatsachenbehauptung betroffen ist.
Gegendarstellung muss unverzüglich nach Kenntnisnahme der Erstveröffentlichung zugeleitet werden.
Was umfasst Berichtigungsanspruch?
Zivilrechtlicher Schutzanspruch auf eine eigene Berichtigungserklärung des
verantwortlichen Medienunternehmens bei erwiesen unwahrer Tatsachenbehauptung. Varianten: Widerruf der gesamten Meldung oder Richtigstellung des falschen Teils.
Was umfasst Unterlassungsanspruch?
Mit Geldbuße bewehrte Unterlassungserklärung, bestimmte Äußerungen nicht oder
nicht mehr zu veröffentlichen.
Was umfasst Schadensersatz?
§ 823 BGB:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt,
ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines
anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein
Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im
Falle des Verschuldens ein.
Was umfasst Entschädigungsanspruch?
Ersatz von “immatriellen” Schäden. Bei schwerer Persönlichkeitsverletzung mit Verschulden des Schädigers und
fehlender anderweitiger Ersatzmöglichkeit besteht Anspruch auf einmalige
Entschädigung in Geld