Polizeirecht Flashcards
Öffentliche Sicherheit
Die gesamte geschriebene Rechtsordnung, subjektive Rechte und Rechtsgüter und Bestand und Funktionsweise des Staates und seiner Einrichtungen
Anscheinsgefahr
Ein durchschnittlicher Beamter dürfte aus der Position des Betrachters davon ausgehen, dass eine Gefahr vorlag
Gefahrverdacht
Es besteht der begründete Verdacht, dass eine Gefahr vorliegt
Öffentliche Ordnung
Gesamtheit aller ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird
Rechtsnorm
Abstrakt-generelle Regelungen
Gefahr
Tatsächliches Geschehen, das bei ungehindertem Ablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zu einem Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen würde
Schaden
Störung oder Schädigung eines polizeilichen Schutzgutes in seinem rechtlich geschützten Bestand, der über eine bloße Belästigung hinausgeht
Rechtmäßige Gefahrprognose
Die Prognose beruht auf einer zuverlässigen Tatsachengrundlage, die Wertung ist nachvollziehbar und billigenswert
Zuverlässige Tatsachenbasis
Die Prognose wurde auf Grundlage aller Erkenntnismöglichkeiten getroffen, die im Zeitpunkt der Entscheidung zur Verfügung standen
Hinreichende Wahrscheinlichkeit
Je höher der Wert des schutzbedürftigen Rechtsguts und je größer der drohende Schaden, desto eher darf ein Schaden als hinreichend wahrscheinlich angesehen werden
Unmittelbar bevorstehende Störung
Störung tritt nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit ein, sofern nicht sofort eingegriffen wird
Abstrakte Gefahr
Eine Gefahr, die in gedachten, typischen Fällen zu entstehen pflegt
Konkrete Gefahr
Die Gefahr besteht in dem betreffenden Einzelfall tatsächlich zu dem Zeitpunkt, in dem die Verfügung bekanntgegeben wird
Anscheinsgefahr
Im Zeitpunkt des polizeilichen Einsgriffs durfte die Polizei aufgrund sorgfältiger Sachverhaltserforschung eine Gefahr annehmen, im Nachhinein bestand jedoch keine Gefahr
Gefahrverdacht
Es bestehen durch Tatsachen erhärtete Hinweise, der Sachverhalt ist zum Zeitpunkt des Eingreifens aber noch nicht vollständig bekannt
Putativgefahr
Polizei nimmt irrig eine Gefahr an, weil Tatsachen pflichtwidrig falsch ermittelt wurden
Latente Gefahr
Eine Lage, aus der erst später durch Hinzutreten weiterer Umstände eine Gefahr entstehen kann
Belästigung
Lediglich geringfügige Beeinträchtigung, die noch keinen Schaden darstellt
Risiko
Mögliche Rechtsgutsverletzung, bei der keine hinreichende Wahrscheinlichkeit vorliegt
Standardmaßnahme
Bestimmte polizeitypische Eingriffe, die regelmäßig Anordnungen enthalten und Duldungs- und Mitwirkungspflichten auslösen
Warnung
Hinweis auf einen Nachteil, der Information, Werturteil und Aufforderung enthält
Gefährdetenansprache
Ansprache möglicher gefährdeter Personen vor Gefahren