Öffentliches Baurecht Flashcards

1
Q

Privates Baurecht

A

Befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Nachbarn

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2
Q

Öffentliches Baurecht

A

Nutzung der Erdoberfläche und die Regelung damit verbundener Interessenkonflikte

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3
Q

Bauplanungsrecht

A

Verwendung der Erdoberfläche soll abgestimmt und geregelt werden

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4
Q

Bauordnungsrecht

A

Besonderes Gefahrenabwehrrecht, das sicherstellen soll, dass von dem Gebäude keine Gefahren ausgehen und dass es die Nutzung benachbarter Grundstücke nicht beeinträchtigt

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5
Q

Festsetzung

A

Instrument, mit dem im Bebauungsplan Nutzungen verbindlich festgelegt werden

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6
Q

Private Belange

A

Die geschützten Interessen der von der Planung berührten Grundeigentümer, dazu auch individuelle Interessen, die nicht rechtlich geschützt sind

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7
Q

Öffentliche Belange

A

Beispielhafte Aufzählung in § 1 VI BauGB

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8
Q

Abwägungsausfall

A

Eine Abwägung fand nicht statt

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9
Q

Abwägungsdefizit

A

Belange wurden nicht in die Abwägung mit eingestellt, obwohl dies hätte getan werden müssen

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10
Q

Abwägungsfehleinschätzung

A

Die Bedeutung einzelner Belange wurde verkannt

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11
Q

Abwägungsdisproportionalität

A

Die Belange wurden nicht angemessen ausgeglichen

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12
Q

Öffentlichkeit, § 3 BauGB

A

Jede natürliche und juristische Person, unabhängig davon, ob Bürger oder Einwohner oder sonst wie betroffen

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13
Q

Träger öffentlicher Belange, § 4 I 1 BauGB

A

Jede Stelle, die dem Staat zuzurechnen ist

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14
Q

Funktionslosigkeit

A

Die Festsetzungen des Plans werden durch eine völlig andersartige Entwicklung gegenstandslos, sodass ein Vertrauen auf die Geltung nicht mehr schutzwürdig ist

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15
Q

Anlage, § 29 BauGB

A

Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind

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16
Q

Künstlich mit dem Erdboden verbunden

A

Kann nicht ohne Weiteres wegbewegt werden

17
Q

Bodenrechtliche Relevanz

A

Berührt Belange des § 1 VI in einer Weise, die geeignet ist, das Bedürfnis nach planungsrechtlicher Kontrolle hervorzurufen

18
Q

Errichtung, § 29 I BauGB

A

Erstmalige Herstellung

19
Q

Änderung, § 29 I BauGB

A

Umbau oder Erweiterung ohne Nutzungsänderung

20
Q

Nutzungsänderung

A

Nutzung zu einem anderen Zweck als auch neue Nutzung

21
Q

Einvernehmen

A

Zustimmung

22
Q

Bebauungszusammenhang, § 34 BauGB

A

Die tatsächlich vorhandene, örtlich aufeinanderfolgende Bebauung vermittelt den Eindruck von Zusammengehörigkeit und Geschlossenheit

23
Q

Forstwirtschaft, § 35 I

A

Die planmäßige Bewirtschaftung von Wald zum Zwecke der Holzgewinnung

24
Q

Landwirtschaft

A

§ 201 BauGB

25
Q

Betrieb

A

Auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen

26
Q

Ortsgebundenheit

A

Aus geographischen und geologischen Gründen kann der Betrieb nur an genau einer ganz bestimmten Stelle ausgeführt werden

27
Q

Splittersiedlung

A

Planlose, unorganisierte Bebauung, die nicht die Merkmale eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils aufweist

28
Q

Passiver Bestandsschutz

A

Eine Anlage, die rechtmäßig errichtet wurde, bleibt rechtmäßig

29
Q

Aktiver Bestandsschutz

A

Maßnahmen zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung waren auch dann zulässig, wenn sie Baurecht widersprachen

30
Q

Überwirkender Bestandsschutz

A

Änderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen einer einst rechtmäßig errichteten Anlage

31
Q

Verunstaltung, § 11

A

Die bauliche Anlage ist nicht nur unschön, sondern so hässlich, dass sie das ästhetische Empfinden des durchschnittlichen Betrachters nicht nur beeinträchtigt, sondern verletzt

32
Q

Ortsteil

A

Nach Anzahl der Gebäude hat der Bebauungszusammenhang ein gewisses Gewicht und ist Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur

33
Q

Organische Siedlungsstruktur

A

Bebauung nicht vollkommen ohne System, sondern natürlich und an bestimmten Funktionen ausgerichtet gewachsen