Politisch-rechtliche Perspektive Flashcards
Prinzipien der europäischen und deutschen Umweltpolitik
Verursacherprinzip: Verursacher einer Umweltbelastung muss Kosten d. Beseitigung tragen
Gemeinlastprinzip: Allgemeinheit trägt Kosten d. Beseitigung, wenn Verursacher o. der ihm zuzurechnende Schadensanteil nicht festgestellt werden kann (z. B.: Mülldeponien, Kläranla-gen)
Vorsorgeprinzip: Umfasst alle umweltpolitischen Instrumente, die d. Abwehr von Umweltschä-den dienen, bevor sie entstehen (z. B.: Katalysator im Auto, Stresstest für Kraftwerke)
Kooperationsprinzip: Steigerung d. Umweltbewusstseins durch Förderung von Verantwortungs-bereitschaft u. Mitwirkung aller gesellschaftl. Gruppen zur Beseitigung u. Verhinderung von Umweltbeeinträchtigungen (z. B.: Klimagipfel)
Ansatzpunkte staatlicher Umweltpolitik
Direkte Verhaltensbeeinflussung: Umweltauflagen (umweltbez. Verhaltensvorschriften als Ver-o. Gebote; richten sich direkt an Umweltschädiger (z. B.: Input-,Output- o. Verfahrensauflagen)
Beeinflussung d. Rahmenbedingungen: nur indirekte Verhaltenswirkungen, unternehmerischer Handlungsspielraum bleibt erhalten (z. B.: Umweltabgaben, Subventionen, Umweltlizenzen)
Beeinflussung d. Zielsetzung: Verringerung u. Beseitigung von Umweltschäden soll mittels mo-ralischer Überzeugung in Zielsystem d. priv. Wirtschaftssubjekte aufgenommen werden (z. B.: Informationen, Appelle, soz. Sanktionen)
Politische Instrumente zur Beeinflussung einzelner Wirtschaftssubjekte
Ordnungsrechtliche Instrumente: Direkte Verhaltenssteuerung durch Auflagen, Ge- u. Verbote (z. B.: Grenzwerte)
Ökonomische Instrumente: Indirekte Verhaltenssteuerung durch finanzielle Anreize (z. B.: Han-delbare Zertifikate; Steuern/Abgaben)
Koregulierung: Verhandlungen u. Vereinbarungen bzgl. zu erreichender Ziele mit Unternehmen (z. B.: Zertifizierungen wie EMAS)
Infobasierte Instrumente: Bereitstellung besserer Infos für Anspruchsgruppen (z. B.: Nachhal-tigkeitsberichte, Energieeffizienzlabel)
Selbstregulierung: Stärkung sozialer Einflüsse auf Entscheidungsverhalten (z. B.: Sensibilisie-rungskampagnen)
Unterstützung u. Kapazitätsaufbau: Verbesserung d. Kennnisse u. Fähigkeiten d. Unternehmen (z. B.: Forschungsförderung)
Betrachtungsebenen
Völkerrecht: Verträge (Klimarahmenkonventionen, Kyoto-Protokoll, Intern. Klimaschutzinitiative (IKI))
Europarecht: Verordnungen und Richtlinien (EU-Emissionshandel, Green Deal (F. 14))
Deutsches Recht: Bundesgesetzte, Landesgesetze, Satzungen, Verwaltungsvorschriften (Klima-schutzplan 2050, Nationale Klimaschutzinitiative (NKI))
Umweltpolitische und Sozialpolitische Regelungen
Ordnungsrechtliche Instrumente:
Bundes-Imissionsschutzgesetz (BImschG): schädliche Umwelteinwirkungen auf Luft
Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz (KrW-/AbfG): Ressourcenschonung u. Stoffkreisläufe
Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Bewirtschaftung d. Gewässer u. Senkung d. Wasserbelastung
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Sicherung u. Wiederherstellung d. Bodenfunktion
Richtlinie über die integrierte Vermeidung u. Verminderung d. Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie): Vermeidung transmedialer Problemverlagerungen bei Luft, Wasser u. Boden; BAT
Best-Available-Technology -> Es wird davon ausgegangen, dass mit der besten verfügbaren Technik ein allgemein hohes Schutzniveau am wirksamsten erreicht wird.
Koregulierte und informationsbasierte Instrumente:
Umweltmanagementnorm ISO 14001 Verbesserung d. Systems, nicht d. Leistung (Möglich als Teil von EMAS)
EU Öko-Audit-Verordnung (EMAS III) kontinuierliche Mind. d. Umwelteinwirkungen
Koregulierung in der Sozialpolitik
Social Accountability 8000 Verbesserung d. Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern;
ISO 26000 Systematische Identifikation, Priorisierung u. Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung in allen Arten von Organisationen
Beispiele für Koregulierung und informationsbasierte Instrumente der Sozialpolitik:
Global Reporting Initiative G4-Standard: Ziel: Erhöhung der Aussagekräftigkeit und Glaubwür-digkeit der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
AccountAbility 1000 Assurance Standard: Ziel: Evaluierung der Art und Weise, wie eine berich-tende Organisation Nachhaltigkeitsthemen handhabt
-> Wie im Umweltrecht besteht großer Einfluss auf d. Handeln produzierender Unterneh-men
Umweltpolitische Maßnahmen
Vorsorgende Maßnahmen u. medienübergreifende Ansätze gewinnen an Bedeutung; flexibler Instrumentenmix; Verfolgung einer lebenszyklusübergreifenden, produktorientierten Umwelt-politik (-> alle Umwelteinwirkungen eines Produktes müssen über ges. Lebenszyklus erfasst u. bewertet werden, Verbesserungen der Umweltwirkung eines Produktes müssen in allen Le-benszyklusphasen ansetzen);
Umweltrecht ist stark zersplittert u. setzt sich aus vielen Einzelgesetzen zusammen, die immer mehr werden u. somit zunehmend komplexer;
Deutsches Lieferkettengesetz
definiert, welche Pflichten Untern. beim Schutz v. Menschenrechten haben u. wie sie diesen in ih-ren Lieferketten nachkommen können; verpflichtet Untern. Bericht zu erstatten; stärkt Rechte v. AN vor Gericht u. ermöglicht Schadensersatzanspruch in DE
Grandfathering
Jeder Marktteilnehmer erhält so viele Zertifikate wie er zu Deckung seiner historischen Verschmutzung benötigt
Benchmarking
– Definition einer best-available technology (BAT) je Industriesektor/je Prozess
– Alle Marktteilnehmer erhalten Gratiszertifikate in Höhe des CO2-Ausstoßes der BAT
– Darüber hinaus benötigte Zertifikate müssen durch Handel erworben werden
Auktion: Versteigerung der Zertifikate an den Meistbietenden