Poitik Arbeit Flashcards
Betriebliche Bestimmungen Tarifauseinandersetzungen Artikel 9 Gesetzt Koalitionsfreiheit Lohn und Gehaltstarvertrag Betriebsrat Arbeitgeberverband vs Gewerkschaften
1
Q
Betriebliche Bestimmungen
A
Betriebliche Bestimmungen regeln Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistungen und fördern die Zusammenarbeit im Unternehmen
.
Bei Regelverstößen können Sanktionen wie Ermahnungen, Geldbußen oder Kündigungen folgen
.
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen, die das Arbeitsumfeld betreffen
.
Betriebsordnungen sind Teil der betrieblichen Bestimmungen und müssen den Mitarbeitern zur Kenntnis gegeben werden
Gutes Betriebsklima und kollegiales Verhalten werden durch betriebliche Bestimmungen gefördert
2
Q
Tarifauseinandersetzungen
A
- Tarifauseinandersetzungen beginnen oft mit der Kündigung eines bestehenden Tarifvertrages
- Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände verhandeln neue Tarifverträge, um Arbeitsbedingungen zu verbessern
- Warnstreiks können als Druckmittel während der Verhandlungen eingesetzt werden
- Bei Scheitern der Verhandlungen kann es zu unbefristeten Streiks kommen
- Schlichtungsvereinbarungen können als Mittel zur Konfliktlösung herangezogen werden
3
Q
Artikel 9 Gesetz
A
- Artikel 9 GG garantiert das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen
- Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind Beispiele für Vereinigungen nach Artikel 9
- Diese Vereinigungen dürfen für die Interessen ihrer Mitglieder kämpfen, z.B. für bessere Löhne
- Vereinigungen, die gegen Gesetze verstoßen, sind nicht erlaubt
- Artikel 9 schützt die Vereinigungsfreiheit und ist ein Grundrecht
4
Q
Koalitionsfreiheit
A
- Koalitionsfreiheit ist in Artikel 9 Absatz 3 GG verankert und steht jedem zu
- Sie umfasst das Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu bilden
- Koalitionsfreiheit schützt individuelle und kollektive Vereinigungsfreiheit
- Einschränkungen der Koalitionsfreiheit sind nur zum Schutz anderer Verfassungsgüter zulässig
- Positive und negative Koalitionsfreiheit erlauben Beitritt zu und Austritt aus Gewerkschaften
5
Q
Betriebsrat (BetrVG)
A
- Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Unternehmen
- Er wird für vier Jahre gewählt und hat vielfältige Rechte, darunter Informations- und Mitbestimmungsrechte
- Mitglieder im Betriebsrat sind unkündbar.
- Betriebsvereinbarungen sind rechtsverbindlich und müssen schriftlich festgehalten werden
5.
6
Q
Manteltarifvertrag
A
- regelt Rahmenbedingungen zwischen Arbeitgebern (Arbeitgeberverbänden) und Arbeitnehmern (Gewerkschaften). Beide Tarifparteien verhandeln.
- Bsp: Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und andere langfristige, allgemeine Bedingungen des Arbeitsverhältnisses
- Manteltarifvertrag gelten langfristig und sind für einen größeren Personenkreis.
- Kann über gesetzliche Mindestanforderung hinausgehen. Urlaub (BUrlG), Kündigungsfrist (BGG).
5.