LF3 Arbeit Flashcards

1
Q

Grundlagen Rechtsgeschäfte

A

Zustandekommen von Rechtsgeschäften:

Rechtsgeschäfte kommen durch eine oder mehrere Willenserklärungen zustande. Eine Willenserklärung kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen:

Ausdrückliche Äußerung: Mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder online.

Schlüssiges Handeln: Durch Handlungen, die auf einen bestimmten Willen schließen lassen (z. B. Einsteigen in einen Bus als Kauf eines Tickets).

Schweigen: Wird unterschiedlich gewertet – bei Privatpersonen als Ablehnung, bei Kaufleuten oft als Zustimmung.

Arten der Rechtsgeschäfte
Rechtsgeschäfte werden in einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte unterteilt:

Einseitige Rechtsgeschäfte: Nur eine Willenserklärung notwendig.

Empfangsbedürftig: z. B. Kündigung (muss dem Empfänger zugehen).

Nicht empfangsbedürftig: z. B. Testament (wirksam ohne Wissen der Erben).

Zweiseitige Rechtsgeschäfte: Beide Parteien müssen eine Willenserklärung abgeben.

Häufige Beispiele: Kaufvertrag, Mietvertrag.
Besondere Fälle: Schenkungsvertrag, Bürgschaft (nur eine Partei verpflichtet sich).

Formvorschriften
Für die Abgabe von Willenserklärungen gibt es verschiedene Formvorschriften, um deren Gültigkeit zu gewährleisten:

Schriftform: Unterschriebene Urkunde (z. B. Testamente, Ausbildungsverträge).

Öffentliche Beglaubigung: Notariell beglaubigte Unterschrift (z. B. Handelsregistereintragungen).

Notarielle Beurkundung: Notar erstellt eine Niederschrift (z. B. Grundstückskauf, Eheverträge).

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2
Q

Kaufvertrag online

A

Invitatio ad offerendum:
Unverbindliche Aufforderung des Verkäufers an potenzielle Käufer, ein Angebot abzugeben. Beispiel: Warenpräsentation im Online-Shop.

Bestelleingangsbestätigung:
Automatische Nachricht nach Erhalt einer Bestellung, die den Eingang der Bestellung bestätigt, jedoch keine Annahme des Kaufangebots darstellt.

Erklärung unter Abwesenden:
Willenserklärung, die per E-Mail oder Brief zugeht und erst als zugegangen gilt, wenn der Empfänger sie zur Kenntnis nehmen kann.

Auftragsbestätigung:
Verbindliche Annahme des Angebots durch den Verkäufer, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt. Erfolgt nach der Bestelleingangsbestätigung.

Vertragsfreiheit:
Grundsatz des Privatrechts, der besagt, dass die Parteien eines Vertrages frei entscheiden können, ob, mit wem und mit welchem Inhalt sie einen Vertrag abschließen.

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3
Q

Kaufvertragsarten

A

Lernzettel: Einteilung der Kaufverträge

Art des Kaufvertrages und Vertragspartner

  1. Handelskauf
    • Einseitiger Handelskauf: Ein Partner ist Kaufmann gemäß Gesetz.
    • Zweiseitiger Handelskauf: Beide Partner sind Kaufleute gemäß Gesetz (§§ 373 ff HGB).
  2. Bürgerlicher Kauf
    • Für beide Partner ist es kein Handelsgeschäft (§§ 433 ff BGB).

Auswahl des Kaufgegenstandes: Warenart und Beschaffenheit

  1. Stückkauf
    • Kaufgegenstand ist eine nicht vertretbare Sache (z.B. ein Gemälde von Rubens).
  2. Gattungskauf
    • Kaufgegenstand ist eine vertretbare Sache (z.B. Brot, Bekleidung, Möbel).
  3. Kauf zur Probe
    • Warenkauf mit dem Hinweis, dass der Käufer eventuell weitere Posten der Ware beziehen will.
  4. Kauf nach Probe
    • Endgültiger Kauf aufgrund vorher bezogener Waren oder nach einer vom Verkäufer erhaltenen bzw. diesem übergebenen Probe. Die zu liefernde Ware muss der Probe entsprechen; unwesentliche Abweichungen müssen jedoch geduldet werden. Die Eigenschaften der Probe sind als zugesichert anzusehen.
  5. Kauf auf Probe
    • Kauf mit Rückgaberecht des Käufers innerhalb einer vereinbarten oder angemessenen Frist. Der Käufer kann die Ware prüfen bzw. ausprobieren. Lässt der Käufer die Probefrist ohne ausdrückliche Ablehnung der Ware vorübergehen, so gilt sein Schweigen als Zustimmung und damit das Angebot des Verkäufers als angenommen.
  6. Spezifikationskauf (Bestimmungskauf)
    • Kauf einer festgelegten Warenmenge einer Gattungsware. Innerhalb einer festgesetzten Frist hat der Käufer das Recht, die zu liefernden Waren nach Maß, Form oder Farbe näher zu bestimmen (spezifizieren).
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4
Q

Besitz und Eigentum

A

Lernzettel: Besitz und Eigentum

Definitionen

Besitz: Die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Eigentum: Die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

Im Kaufvertragsrecht wird zwischen Besitz und Eigentum unterschieden. Eigentum bedeutet, dass man rechtlich über eine Sache verfügen kann, wie z.B. sie zu verkaufen. Besitz bedeutet, dass man die tatsächliche Kontrolle über die Sache hat, aber nicht notwendigerweise der rechtliche Eigentümer ist.

Beispiele

  • Susanne erhält von ihren Eltern eine Digitalkamera geschenkt: Sie ist Eigentümerin und Besitzerin.
  • Susanne leiht ihrer Freundin Andrea die Kamera: Andrea ist Besitzerin, Susanne bleibt Eigentümerin.

Übertragung von Eigentum

  • Bewegliche Sachen (z.B. Auto, Buch): Eigentum wird durch Einigung (Kaufvertrag) und Übergabe (Lieferung) übertragen.
  • Unbewegliche Sachen (z.B. Grundstück, Haus): Eigentum wird durch Einigung und Eintragung ins Grundbuch übertragen. Dies bedarf der notariellen Beurkundung.

Eigentumsvorbehalt

Ein Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht. Bis dahin bleibt der Verkäufer Eigentümer und der Käufer nur Besitzer.

Vorteil für den Verkäufer: Der Verkäufer bleibt Eigentümer, bis die Ware vollständig bezahlt ist.

Gutgläubiger Eigentumserwerb: Ein Käufer erwirbt das Eigentum an einer Ware, wenn er den Verkäufer für den Eigentümer halten darf, auch wenn dies nicht der Fall ist. Diese Regel gilt nicht für gestohlene Gegenstände.

Beispiel: Ein Online-Shop verkauft eine Ware, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde. Der Kunde erwirbt trotzdem das Eigentum, da er davon ausgehen kann, dass der Händler die Ware rechtmäßig verkauft.

Arten des Eigentumsvorbehalts

  1. Einfacher Eigentumsvorbehalt:
    • Der Käufer wird erst nach vollständiger Bezahlung Eigentümer.
    • Vorteil für den Verkäufer: Sicherung des Eigentums bis zur vollständigen Zahlung.
  2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt:
    • Der Käufer darf die Ware weiterverkaufen, muss aber die Forderungen aus dem Weiterverkauf an den ursprünglichen Verkäufer abtreten.
    • Vorteil für den Verkäufer: Er erhält die Forderungen aus dem Weiterverkauf.
  3. Erweiterter Eigentumsvorbehalt:
    • Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er alle Lieferungen des Verkäufers bezahlt hat.
    • Vorteil für den Verkäufer: Sicherung für alle offenen Forderungen.

Übungsaufgaben

  1. Einfacher Eigentumsvorbehalt:
    • Ein Einzelhändler verkauft einen Pelzmantel an eine Privatkundin auf Ratenkauf: Die Privatkundin wird erst nach vollständiger Bezahlung Eigentümerin.
  2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt:
    • Ein Büroausstattungsgroßhändler verkauft eine Kassenanlage auf Ziel: Der Einzelhändler kann die Kassenanlage weiterverkaufen, muss aber die Forderungen abtreten.
  3. Erweiterter Eigentumsvorbehalt:
    • Ein Softwarehaus verkauft ein Warenwirtschaftssystem auf Ratenkauf: Der Käufer wird erst Eigentümer, wenn alle Raten bezahlt sind.

Handlungsmöglichkeiten bei Zahlungsverzug

  • Kurt Mielke e.K. und Carstens & Sohn KG können ihre Eigentumsvorbehaltsrechte geltend machen, um die gelieferten Waren zurückzufordern oder den Käufer zur Zahlung zu zwingen.

Merksatz

Das reine Anbieten von Leistungen oder Produkten im Online-Shop ist in der Regel noch kein konkretes Angebot auf Vertragsabschluss. Der Online-Shop zeigt eine unverbindliche Warenpräsentation, ähnlich wie beim Schaufenster oder Prospekt im stationären Handel. Der Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ ist damit im juristischen Sinne die Annahme und die Auftragsbestätigung die Annahmebestätigung.

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5
Q

Coversion-rate steigern

A

Auf Captcha verzichten

Keine zusätzliche Werbung innerhalb des Checkout Prozesses

Versandkosten an früher Position im Prozess aufzeigen

Keine Ablenkungen: im Checkout sollten Elemente, wie zum Beispiel Navigation,

Ausgeblendet werden. Diese Strategie wird als Tunneling bezeichnet und zielt daruaf ab,

Ausstiegspunkte aus dem Prozess zu reduzieren.

  1. Übersichtliche Anzahl an Prozessschritten: Im Durchschnitt sollte der Kunde im CheckoutInklusive des Warenkorbs 5 Prozessschritte durchlaufen müssen, bis er zum Kauf-Button gelangt.
  2. Feedback in der Prozessleiste: Zeigen Sie dem Nutzer, an welcher Stelle im Checkout Prozess er sich befindet und welche Schritte er bereits erfolgreich durchlaufen hat.
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