Patientin 3 Flashcards

1
Q

Welche diagnostischen Kriterien nach ICD-10 erfüllt die Patientin für die Borderline-Persönlichkeitsstörung?

A

Nach ICD-10 erfüllt die Patientin die Kriterien für eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung des Borderline-Typs (F60.31). Dazu gehören:
1. Störung des Selbstbildes (Unsicherheit über eigene Identität, Wunsch nach Vertrauen der Mutter)
2. Instabile zwischenmenschliche Beziehungen (wiederkehrende Konflikte mit der Mutter, Schwierigkeiten in der Autonomieentwicklung)
3. Affektive Instabilität (Stimmungsschwankungen, hohe innere Anspannung, Angst vor dem Verlassenwerden)
4. Impulsivität (Selbstverletzendes Verhalten, exzessives Einkaufen, Substanzkonsum)
5. Selbstschädigendes Verhalten (oberflächliche Schnittverletzungen, Alkohol- und Drogenkonsum zur Emotionsregulation)
6. Chronische Gefühle der Leere (Andeutung von Lebensüberdrussgedanken)
7. Wutausbrüche (verbal-aggressive Durchbrüche, Werfen von Gegenständen, Schlagen gegen die Wand)
Mindestens fünf dieser Merkmale müssen für die Diagnose erfüllt sein – die Patientin erfüllt mindestens sechs.

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2
Q
  1. Welche Kriterien für eine Borderline-Persönlichkeitsstörung nach DSM-5 erfüllt die Patientin konkret?
A

Nach DSM-5 müssen mindestens fünf der folgenden neun Kriterien erfüllt sein:
1. Verzweifeltes Bemühen, tatsächliches oder erwartetes Verlassenwerden zu vermeiden
o Die Patientin beschreibt eine enge emotionale Abhängigkeit von ihrer Mutter und Angst, „nicht mehr zu existieren“, wenn die Mutter sich distanziert.
2. Instabile und intensive zwischenmenschliche Beziehungen
o Starke Idealisierung und plötzliche Abwertung der Mutter (Wechsel zwischen Nähebedürfnis und Wut).
3. Identitätsstörung
o Unklarheit über eigene Bedürfnisse und Unsicherheit in Bezug auf eigene Gefühle („Ich weiß nicht, wer ich bin, ohne meine Mutter“).
4. Impulsivität in mindestens zwei potenziell selbstschädigenden Bereichen
o Exzessives Einkaufen, Drogenkonsum.
5. Wiederholte suizidale Handlungen oder Selbstverletzendes Verhalten
o Oberflächliche Schnitte an Unterarmen in Hochstresssituationen.
6. Affektive Instabilität aufgrund einer ausgeprägten Reaktivität der Stimmung
o Plötzliche Stimmungsschwankungen mit Phasen extremer Verzweiflung.
7. Chronische Gefühle der Leere
o Häufiges Gefühl der Sinnlosigkeit („Ich weiß nicht, warum ich überhaupt hier bin“).
8. Unangemessene, heftige Wut oder Schwierigkeiten, Wut zu kontrollieren
o Explosive Wutanfälle (Schreien, Werfen von Gegenständen).
9. Vorübergehende, stressabhängige paranoide Vorstellungen oder schwere dissoziative Symptome
o Gelegentliche Entfremdungsgefühle („Ich fühle mich wie in einem Film“), besonders in Konfliktsituationen.
Die Patientin erfüllt mindestens sieben der neun Kriterien, was die Diagnose stützt.

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3
Q

Welche Differentialdiagnosen sollten in Betracht gezogen werden?

A
  • Schwere depressive Episode (F32.2)
    o Die Patientin zeigt alle Hauptsymptome einer Depression (gedrückte Stimmung, Antriebsverlust, Interessenverlust) sowie mehrere Nebensymptome.
    o Unklar ist, ob eine schwere depressive Episode vorliegt, da hierzu zwei weitere Symptome (z. B. Schuldgefühle oder psychomotorische Hemmung) abgeklärt werden müssten.
  • Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1)
    o Aufgrund der familiären Belastungen (Vater mit Suchterkrankung, emotional instabile Mutter) könnte ein Entwicklungstrauma vorliegen.
    o Albträume und Panikattacken könnten auf traumatische Erfahrungen hindeuten.
  • ADHS (F90.0)
    o Reduzierte Konzentrationsfähigkeit und Impulsivität könnten auch auf eine Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) hindeuten.
    o Allerdings fehlen Hinweise auf frühkindliche Symptomatik, sodass diese Diagnose weniger wahrscheinlich ist.
  • Bipolare Störung (F31)
    o Stimmungsschwankungen könnten auf eine bipolare Störung hinweisen.
    o Allerdings fehlen Hinweise auf hypomanische oder manische Episoden.
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4
Q

Welche psychotherapeutischen Verfahren sind für die Behandlung der Patientin indiziert?

A
  • Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT)
    o Besonders geeignet für Borderline-Störungen, da sie Skills zur Emotionsregulation vermittelt.
    o Die Patientin hat bereits erste Skills kennengelernt und möchte diese weiter ausbauen.
  • Kognitive Verhaltenstherapie (KVT)
    o Kann bei der Reduktion von Grübelneigung, Selbstabwertungen und depressiven Symptomen helfen.
    o Funktionales Training zur besseren Selbstbehauptung und Selbstwirksamkeit wäre sinnvoll.
  • Schematherapie
    o Da die Patientin Schwierigkeiten in der Selbstwahrnehmung und im Umgang mit zwischenmenschlichen Konflikten hat, könnte eine schematherapeutische Arbeit zur Modifikation dysfunktionaler Schemata hilfreich sein.
  • Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT)
    o Da die Patientin Schwierigkeiten hat, ihre Emotionen zu regulieren, könnte MBT helfen, innere Zustände besser zu verstehen und zu kontrollieren.
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5
Q

Welche medikemente nimmt die Patientin?

A

Escitalopram, 25 mg morgens
Chlorptotixen, 45 mg abends

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6
Q
  1. Welche Phramakologische Behandlung ist bei dieser Patientin sinnvoll?
A
  • Escitalopram (25 mg morgens) → SSRI zur Behandlung der depressiven Symptomatik.
  • Chlorprotixen (45 mg abends) → Atypisches Neuroleptikum, vermutlich zur Reduktion von Impulsivität und innerer Anspannung.
  • Weitere Optionen:
    o Eine niedrig dosierte Quetiapin-Medikation könnte erwogen werden, da sie sowohl gegen depressive als auch gegen impulsive Symptome wirksam ist.
    o Lamotrigin wäre eine Option zur Stabilisierung der affektiven Dysregulation.
    o Benzodiazepine sollten aufgrund des Suchtpotenzials vermieden werden.
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7
Q

Welche Schwierigkeiten könnten im Therapieverlauf auftreten?

A
  • Schwierigkeit, Therapieerfolge in den Alltag zu übertragen
    o Die Patientin hat Probleme, sich gegenüber ihrer Mutter abzugrenzen und eigene Bedürfnisse zu vertreten.
    o Therapie sollte darauf abzielen, Selbstwirksamkeit und Autonomie zu stärken.
  • Impulsdurchbrüche und Selbstschädigung
    o Risiko für erneutes selbstverletzendes Verhalten oder exzessiven Substanzkonsum bei hoher Anspannung.
    o Notwendigkeit von Krisenplänen und Alternativstrategien.
  • Therapiebeziehung und Übertragungsprozesse
    o Mögliche Übertragungsmuster aus der Elternbeziehung auf den Therapeuten (z. B. Wunsch nach Vertrauen vs. Misstrauen).
    o Wichtig: Stabile therapeutische Beziehung und klare Grenzen.
  • Mangelnde Krankheitseinsicht in Bezug auf Persönlichkeitsstörung
    o Sie äußert primär Motivation zur Verbesserung der Emotionsregulation, aber nicht explizit zur Persönlichkeitsstruktur.
    o Psychoedukation über Borderline-Störung notwendig.
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8
Q
  1. Welche kommunikativen Strategien sollten im Gespräch mit der Patientin besonders beachtet werden?
A
  1. Validierung
    o Wichtig, da Patientinnen mit Borderline-Störung häufig emotionale Unsicherheit erleben.
    o Beispiel: „Ich verstehe, dass es für Sie schwer ist, sich gegenüber Ihrer Mutter durchzusetzen.“
  2. Strukturierte Gesprächsführung
    o Die Patientin profitiert von klaren, nachvollziehbaren Abläufen.
    o Zirkuläre Fragen können helfen, sie zur Selbstreflexion anzuregen.
  3. Abgrenzung und klare Grenzen setzen
    o Keine Überinvolvierung, da sonst die Gefahr besteht, dass sie eine abhängige Beziehung zum Therapeuten aufbaut.
  4. Modulation der Gesprächsgeschwindigkeit
    o Wie in der Reflexion beschrieben, war eine zu schnelle Fragefolge zunächst hinderlich.
    o Bewusstes Abwarten kann tiefere Antworten fördern.
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9
Q

Was ist Exposition mit Reaktionsverhinderung, und wann wird sie angewendet?

A

Exposition mit Reaktionsverhinderung (ERP) ist eine verhaltenstherapeutische Technik, die v. a. bei Zwangsstörungen (OCD) eingesetzt wird. Die Patient:innen werden bewusst mit angstauslösenden Reizen konfrontiert, ohne ihre üblichen Zwangshandlungen auszuführen. Ziel ist die Habituation und der Abbau der Angstreaktion durch wiederholte Exposition

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9
Q

Wann besteht eine Schweigepflichtsentbindung, und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind relevant?

A

Die Schweigepflicht kann nur durch eine schriftliche Einwilligung des Patienten aufgehoben werden.
Ausnahmen:
Akute Selbst- oder Fremdgefährdung (z. B. nach § 34 StGB, Notstand).
Meldung von Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII).
Gerichtliche Anordnung.

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10
Q

Was versteht man unter dem Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomen in der Psychotherapie?

A

Übertragung: Unbewusste Übertragung früherer Beziehungserfahrungen auf die Therapeut:in (z. B. Patient sieht in der Therapeutin eine Mutterfigur).
Gegenübertragung: Die emotionalen Reaktionen der Therapeut:in auf die Übertragung des Patienten.

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11
Q

Welche diagnostischen Kriterien müssen für eine generalisierte Angststörung (GAS) nach DSM-5 erfüllt sein?

A

Übermäßige Angst und Sorgen über verschiedene Lebensbereiche, anhaltend für mindestens 6 Monate.
Schwierigkeiten, die Sorgen zu kontrollieren.
Mindestens drei der folgenden Symptome (bei Kindern eines):
Ruhelosigkeit
Müdigkeit
Konzentrationsprobleme
Reizbarkeit
Muskelverspannung
Schlafstörungen
Die Symptome verursachen klinisch bedeutsames Leiden und sind nicht besser durch eine andere Störung erklärbar.

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12
Q

Narzisstische Persönlichkeitsstörung (F60.81) Kriterien?

A

Mindestens 5 der folgenden Merkmale müssen erfüllt sein:

Überhöhtes Gefühl der eigenen Wichtigkeit und Übertreibung der eigenen Fähigkeiten.
Besonderes Bedürfnis nach Bewunderung und Aufmerksamkeit von anderen.
Mangel an Empathie und geringe Fähigkeit, die Gefühle anderer zu erkennen oder zu verstehen.
Ausbeutung zwischenmenschlicher Beziehungen (Manipulation von anderen zur Erreichung eigener Ziele).
Arroganz und Hochmut.
Glaube an die eigene Einzigartigkeit, die nur von anderen hochrangigen oder besonderen Personen verstanden werden kann.
Neid auf andere oder die Überzeugung, dass andere auf einen neidisch sind.

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13
Q

Antisoziale Persönlichkeitsstörung (F60.2)
Diagnosekriterien (ICD-10):

A

Mindestens 3 der folgenden Merkmale müssen erfüllt sein:

Missachtung sozialer Normen und wiederholtes brechen gesetzlicher Normen und Regeln (z. B. Straftaten).
Täuschung, Lügen oder Betrug zum eigenen Vorteil oder zur Bereicherung.
Impulsivität und Versagen, langfristige Pläne zu machen.
Reizbarkeit und aggressive Ausbrüche.
Rücksichtslosigkeit gegenüber der Sicherheit anderer.
Mangel an Reue nach dem Schaden, der anderen zugefügt wurde.

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14
Q

Vermeidend-selbstunsichere Persönlichkeitsstörung (F60.6)
Diagnosekriterien (ICD-10):

A

Mindestens 4 der folgenden Merkmale müssen erfüllt sein:

Übermäßige Besorgnis über negative Beurteilungen oder Kritik in sozialen Situationen.
Geringes Selbstwertgefühl und übermäßige Empfindlichkeit gegenüber Ablehnung oder negativem Feedback.
Vermeidung von sozialen Kontakten aus Angst vor Kritik, Missbilligung oder Ablehnung.
Wenig Selbstvertrauen in zwischenmenschlichen Beziehungen.
Übermäßige Besorgnis, in neuen oder ungewohnten Situationen zu versagen.
Eingeschränkte soziale Aktivitäten, um negative Beurteilungen zu vermeiden.

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15
Q

Histrionische Persönlichkeitsstörung (F60.4)
Diagnosekriterien (ICD-10):

A

Mindestens 3 der folgenden Merkmale müssen erfüllt sein:

Übermäßiges Bedürfnis, im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stehen.
Unangemessen verführerisches oder provokatives Verhalten.
Schnelle, oberflächliche Veränderungen der emotionalen Ausdrucksweise.
Übermäßiger Einsatz von äußeren Erscheinungen, um Aufmerksamkeit zu erlangen.
Ständiges Streben nach Bewunderung und Anerkennung.
Übermäßige Beschäftigung mit der eigenen Erscheinung und oft ein ungesundes Augenmerk auf das Aussehen.

16
Q

Dependent (abhängige) Persönlichkeitsstörung (F60.7)
Diagnosekriterien (ICD-10):

A

Mindestens 5 der folgenden Merkmale müssen erfüllt sein:

Übermäßige Abhängigkeit von anderen in Entscheidungsprozessen.
Schwierigkeit, Verantwortung zu übernehmen und alleine zu handeln.
Furcht vor Ablehnung oder Verlassenwerden.
Übermäßige Anstrengung, anderen zu gefallen und ihre Zustimmung zu gewinnen.
Gefühl der Hilflosigkeit und das Bedürfnis nach ständiger Unterstützung.
Verzicht auf persönliche Wünsche, um anderen zu gefallen oder ihre Bedürfnisse zu erfüllen.
Geringes Selbstbewusstsein und das Gefühl, ohne die Unterstützung anderer nicht in der Lage zu sein, zu leben.