P1 Flashcards
1
Q
Pflicht zur Prüfung
A
- Der JA und Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht “klein” sind sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen
- Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht von Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschluss zu prüfen
2
Q
Gegenstand und Umfang der Prüfung Teil 1
A
§317 (1) HGB
- Einbeziehung der Buchführung - Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung
- Erkennung von Unrichtigkeiten und Verstößen (bei gewissenhafter Berufsausübung)
3
Q
Gegenstand und Umfang der Prüfung Teil 2
A
§ 317 (2)
- Einklangsprüfung für Lagebericht
- im Einklang mit KA JA
- Prüfung der zutreffenden Darstellung
- Lage des Unternehmens (VFE)
- der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
- Prüfung Einhaltung der gesetzl. Vorschriften
- begregenzte Prüfung zu bestimmen Angaben
4
Q
§ 317 (3) HGB
A
- Prüfung der im KA zusammengefassten JA
- Ausnahme bei bereits ordnungsgemäß geprüften Abschlüssen
5
Q
§ 317 (3a)
A
- kapitalmarktorientierte Unternehmen haben Vorschriften der EU
- Verordnung Vorrang vor den Vorschriften dieses HGB-Abschnitts (Prüfung)
6
Q
§ 317 (4)
A
- Prüfung der Existenz, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems
7
Q
§ 317 (4a) HGB
A
- Prüfung umfasst grundsätzlich nicht die Frage
- Fortbestand des Unternehmens
- Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung
8
Q
Beauftragung
A

9
Q
Ziele der Abschlussprüfung
A
Kontrollfunktion
- Prüfung darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden
Informationsfunktion
- gegenüber den gesetzlichen Vertretern, den Aufsichtsorganen und den Gesellschaftern des Unternehmens
Beglaubigungsfunktion
- Erteilung bzw. Versagung eines Bestätigungsvermerks
=> Erwartungslücke (Audit Expectation Gap)
10
Q
Rechtlicher Rahmen der Abschlussprüfung
A

11
Q
Teilprozesse der Prüfung
A
12
Q
Phasen der Abschlussprüfung
A
- Prüfungsplanung
- Prüfungsdurchführung und Überwachung
- Berichterstattung
13
Q
Prüfungsablauf (IDW PS 300 / ISA 500)
A
