öffentliches Baurecht Flashcards

1
Q

4 Rechtsquellen geordnet nach ihrer Vorrangigkeit

A
  1. Geschriebenes Recht 2. Gewohnheitsrecht 3.Gerichtspraxis 4.Lehre
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2
Q

Vorrangigkeit Pyramide beim geschriebenen Recht

A
  1. Verfassung 2.Gesetz Verordnung
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3
Q

Was bedeutet Privatrecht? 6 Beispiele fürs Privatrecht

A

Es reglet die Beziehung zwischen gleichgeordneten Personen, (juristischen und natürlichen) Merkmal der Gleichstellung Beispiele: •Personenrecht •Familienrecht •Erbrecht •Sachenrecht •Vertragsrecht •Immaterialgüterrechte

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4
Q

Was bedeutet öffentliches Recht?

5 Beispiele für öffentliches Recht

A

Es regelt die Beziehungen der Personen zur übergeordneten Staatsgewalt

Merkmale der Subordination

Beispiele:

  • Staatsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
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5
Q

Flächennutzung der Schweiz

in welche 4 Flächen ist die Schweiz eingeteilt?

A
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6
Q

Gegenstand vom Baurecht ist:

A

Bau-und Planungsrecht“ ist eine Kurzformel für die sich auf Grund und
Boden beziehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften von Bund, Kantonen
und Gemeinden.

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7
Q

Was beinhaltet das Planungsrecht

A

geordnete Besiedlung und zweckmässige Nutzung

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8
Q

was beinhaltet das Baupolizeirecht

A

Wahrung öff. Interessen bei der Nutzung des Grundeigentums

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9
Q

Von was ist das Bau- und Planungsrecht teil?

A

allgemeines Verwaltungsrecht

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10
Q

4 Konsequenzen, dass das Bau und Planungsrecht ein Teil des allgemeinen Verwaltungsrechts ist?

A
  • Vollzug von Amtes wegen
  • Verfahrensvorschriften
  • Rechtsschutz
  • Bindung an Grundsätze
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11
Q

Die 5 Grundsätze des öffentlichen Rechts

A
  1. Grundsatz der Gesetzmässigkeit
    * Jede Art behördlichen Handelns erfordert eine gesetzliche Grundlag*
  2. Grundsatz der Rechtsgleichheit

Gleiches ist nach Massgabe seiner Gleichheit gleich,
Ungleiches ist nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln

  1. Grundsatz des öffentlichen Interesses
    * allgemeine Voraussetzung für jede staatliche Tätigkeit*
  2. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Eingriffe dürfen nicht weitergehen, als der Zweck der Massnahme verlangt;
Eingriffe sind unzulässig, wenn auch ein geringerer Eingriff zum Ziel führt

  1. Grundsatz von Treu und Glauben im öff. Recht
    * Gegenseitiges Vertrauen zwischen Bürger und Verwaltung im Rechtsverkehr*
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12
Q

Was ist ein Richtplan?

A

Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten
Leitplanken für die räumliche Entwicklung.

Richtpläne legen aufgrund übergeordneter Leitbilder in den Grundzügen fest, wie die Kantone und Gemeinden die Gesamtstruktur ihrer Natur-, Landwirtschaft- und Siedlungs- und Erholungsräume mittel- und langfristig entwickeln sollen.

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13
Q

Beispiel für einen Rahmennutzungsplan

A
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14
Q

11 Zonen gemäss PBG

A

Art. 12Wohnzonen
Art. 13Wohn-/Gewerbezonen
Art. 14Arbeitszonen
Art. 15Kernzonen
Art. 16Freihaltezonen innerhalb und ausserhalbder Bauzone
Art. 17Intensiverholungszonen
Art. 18Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
Art. 19Schwerpunktzonen
Art. 20Weilerzonen
Art. 21Landwirtschaftszonen
Art. 22Schutzzonen

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15
Q

4 Zonen gemäss RPG

A

Bauzone (Art. 15 RPG)

Eignung
-bestehende Überbauung oder
voraussichtlicher Bedarf für 15 Jahre

Schutzzone (Art. 17 RPG)

-Eignung zur landwirtschaftliche Nutzung
-Flächen, die im Gesamtinteresse land-
schaftlich genutzt werden sollen

Landwirtschaftszone (Art. 16 RPG)

Weitere Zonen (Art. 18 RPG)

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16
Q

7 Beispiele für Sondernutzungspläne auf kommunaler Ebene

A

Baulinienplan

Überbauungsplan

Gestaltungsplan

Quartierplan

Deponieplan

Abbauplan

Schutzverordnung

17
Q

5 Beispiele für kantonale Sondernutzungspläne

A

Deponieplan

Abbauplan

Energieanlagen

Infrastruktur

Untergrundnutzung

18
Q

4 Planungsinstrumente

A

Richtpläne

Leitplanken für räumliche Entwicklung

Rahmennutzungspläne

Festlegung der zulässigen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet

Sondernutzungspläne

gestalten die Grundornung näher aus oder schaffen davon abweichende Regelungen

Sachpläne

Planungen über sachlich bestimmte Aufgaben

19
Q

Wie sieht ein Verfahren zum Erlass von Planungsinstrumenten aus?

A
20
Q

Zonenkonformität für Bauten/Anlagen in der LWZ

A

-Wohngebäude, Ökonomiegebäude (RPV 34)
-Bauten/Anlagen für Energiegewinnung aus Biomasse (RPV 34a)
-gemeinsame Stallbauten (RPV 35)
erweiterte Zonenkonformität
-„innere Aufstockung“ (RPV 36-37)
-Intensivlandwirtschaftszone (RPV 38)

21
Q

was sind die 3 Voraussetzungen für eine Baubewilligung?

A

Zonenkonformität

Erschliessung

Bauvorschriften

22
Q

Was sind die 3 Erschliessungsanforderungen

A
  • hinreichende Zufahrt
  • ausreichende Wasser- und Energieversorgung
  • Abwasser- und Abfallbeseitigung
23
Q

Ablauf eines Baubewilligungsverfahren

A
24
Q

Was versteht man unter Verwaltungszwang beim unrechtsmässiegen Zustand durch bauen ohne Bewilligung oder Abweichenung der bewilligten Plänen?

Was sind die Massnahmen?

A
  • Baustopp
  • Benützungsverbot
  • nachträgliches Baugesuch
  • Wiederherstellungsverfügung

dazu kommt eventuell eine Busse

25
Q

Was versteht man unter UVP-Pflichtigen Anlagen?

Bsp.

A

Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht

  • Projekte des Strassen-und Schienenverkehrs, der Schiff-und Luftfahrt
  • Anlagen zur Erzeugung, Übertragung und Lagerung von Energie
  • Anlagen des Wasserbaus
  • Entsorgungsanlagen
  • Anlagen der Landesverteidigung, kantonale und kommunale Anlagen
  • Sport-, Tourismus-und Freizeitanlagen
  • Industrielle Betriebe