Baurecht Hs 2020 Flashcards

1
Q

6 Voraussetzungen für Baubewilligung

A
  • -Zonenkonformität -
  • Erschliessung -
  • Bauvorschriften (Nutzungsvorschriften,
  • Gestaltungsvorschriften, Technische Vorschriften)
  • -Umweltschutz ( Brandschutzvorschriften,
  • Gewässerschutzvorschriften) -Natur- Heimatschutz
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2
Q

4Teile der Bauvorschriften

A
  • Nutzungsvorschriften (Ausnützung, Höhe, Länge, Abstände)
  • Gestaltungsvorschriften (Dach, Dachgestaltung, Gaube)
  • Technische Vorschriften ( Fensterflächen, Energetische
  • Vorschriften, Sicherheit z.B Brüstungen, Barrierefreiheit)
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3
Q

Was besagt die Feststellungsverfügung?

A

bei Einhaltung des gültigen Baurechtes, hat man Anspruch auf eine Baubewilligung. Es stehen dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtliche Hindernisse im Weg

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4
Q

nochmaliges Eingeben einer Baueingabe

A

es braucht eien wesentliche Änderung am Projekt, will man dieses nach einem negativen Entscheid erneut eingeben

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5
Q

3 Ausnahmen der Bewilligungspflicht

A
  • nach Art 136. Abs. 2 und 3 PBG unbeheizte Kleinbauten (<10m2 Grundfläche und <= 250)
  • kleine Anlagen der Garten und Aussenraumgestaltung (Brunnen, Teiche, fest installierte Kinderspielgeräte, Gartencheminees sowie sowie auf zwei Seiten offene und ungedeckte Gartensitzplätze
  • Mauern und Einfriedungen <120cm zu Gemeindestrassen < 180cm Grundstückgrenze
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6
Q

6Stk. bewilligungspflichtig für Bauten und Anlagen

A
  • Neu-, Um-,AN-,Auf,- und Nebenbauten jeder Art
  • Ersatz oder Änderung wichtiger Bauteile wie Fenster, Aussenwände, Dächer -
  • Bauliche Veränderungen im Innern mit erheblichen Auswirkungen wie Einbau von Liftanlage, Umbautenmit bedeutenden statischen ànderungen
  • profisorische Bauten -
  • Parkplätze
  • Zweckänderungen -etc.
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7
Q

3 Verfahrensarten

A
  • ordentliches Verfahren
  • Vereinfachtes Verfahren
  • Meldeverfahren
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8
Q

2 STk. zu Beginn des ordentlichen Verfahren muss der Bauherr:

A
  • Visierung (muss stehen bis rechtskräftiger Bewilligungsentscheid vorhanden ist.
  • Baugesuch mit allen nötigen Beiblätter
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9
Q
  • 2 Baugesuch Berechtigt
  • 11 Inhalt: Eingabestelle:
A
  • Grundeigentümer

Drittpersonen wie Mieter oder Kaufberechtigter etc ( aber Unterschrift vom Gruneigentümer ist nötig) Inhalt: Alle für den Entscheid notwendig Grundlagen

  • -Situationsplan,
  • Grundriss,
  • Flächenberechnungen
  • -Ansichten,
  • Schnitte
  • Kanalisationsplan
  • Umgebungsplan
  • Nutzungsart
  • Statische Berechnungen
  • Verkehrdgutschten
  • Energetische Berechnungen -manchmal macht es auch Sinn voraus zu denken und direkt Schadstoffberechnungen miteinzugeben
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10
Q

öffentliche Auflage in St.Gallen

A
  • 14 Tage (Kt. St.Gallen) -eventuell länger: falls übergeordnetes Recht längere Frist vorsieht (z.B. USG) oder Baugesuch gleichzeitig mit anderer Auflage durchgeführt wird, für die eine längere Frist gilt (z.B. Sondernutzungsplan) Frist Inhalt
  • analog Bauanzeige -Ort und Dauer der Auflage -Beginn und Ende der Einsprachefrist -Hinweis auf Einsprachemöglichkeit Ort: -im amtlichen Publikationsorgan oder durch öffentlichen Anschlag -im Internet
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11
Q
  • 1 Einsprache
  • FristInhalt, Legitimation
A

Frist: während Auflage Inhalt: -während Auflage

  • -Antrag Sachverhalt, Begründung (Kt St.Gallen: Nachfrist möglich) -Adresse
  • Einsprecher
  • Einsprachegegenstand
  • Antrag -Formelles: Frist, evtl. Vollmacht, Akten
  • Sachverhalt -Begründung: Legitimation, Einsprachepunkte(Rechtsverstösse) -Unterschrift Legitimation: -räumlich enge nachbarliche Beziehung zum Baugrundstück -vom Entscheid unmittelbar und in höherem Ausmassals die Allgemeinheit in eigenen Interessen betroffen (Rechtsschutzinteresse) -ist für jeden Einsprachepunkteinzeln zu prüfen
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12
Q

wer sind Anstösser

A

30m von Baukörper Grenze

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13
Q

2 Arten der Einsprachen

A
  • öffentliche- rechtliche Einsprache: -Einsprachegründe: Verstossgegen Vorschriften des öffentlichen Rechts (Baurecht, Umweltschutzrecht, Feuerpolizeivorschriften usw.) -Zuständigkeit: für Baubewilligung zuständige Gemeinde-behörde oder für Teilbewilligung zuständige
  • Stelle des Kantons privatrechtliche Einsprachen: -Einsprachegründe: Verstossgegen Vorschriften des Privatrechts (Dienstbarkeit wie z.B. Bauverbot oder Wegrecht, vertragliche Vereinbarungen usw.) -Zuständigkeit: Zivilgerichte -Verfahren: Frist zur Klageeinleitung im Entscheid betr. Baubewilligung -Wirkung: bauhindernd
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14
Q

Baubewilligungsentscheid

A

Abklärung des Sachverhalts -von Amtes wegen -Beweis: Augenschein, Gutachten, Amtsbericht, … -evtl. Einspracheverhandlung -evtl. Beizugkantonaler Stellen Entscheid -über Baugesuch (Erteilung / Abweisung)

  • gleichzeitig über öffentlich-rechtliche Einsprache (inkl. Entscheid über Einsprache nach Art. 684 ZGB);
  • gegebenenfalls Ansetzen der Frist zur Einleitung des Zivilrechtsverfahrens für privatrechtliche Einsprachen;
  • zusammen mit Entscheiden der kantonalen Stellen (sog. Gesamtverfügung) Teilentscheid -über wichtige Bau-und Nutzungsfragen -Verfahren wie Baugesuch -Wirkung: verbindlich / rechtskräftig, d.h. massgebend für späteres Baugesuch (gilt auch für Einsprecher!)
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15
Q

Baubewilligung

  • Nebenbestimmungen
  • Geltungsdauer
  • Widerruf
  • Nachlaufende Bewilligungen
A

Nebenbestimmungen

  • Auflagen
  • Bedingungen

Geltungsdauer

-Baubeginn erst nach rechtskräftigem Entscheid

-1 Jahr (kann 1x um 2 Jahre verlängert werden)

Widerruf von Baubewilligung

bei Unterbrechung von mehr als einem Jahr

nachlaufende Bewilligungen

Bauvorhaben untergeordnete Einzelheiten

-Gestaltungsdetails

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16
Q

Rechtsmittel

A
17
Q

vereinfachtes Verfahren

A
18
Q

Meldeverfahren

A
19
Q

Bauausführung

A
20
Q

Vorbescheid

A
21
Q

4 Ansprüche des Auftraggebers:

A
22
Q

3 Ansprüche des Beauftragten:

A
23
Q

Vertragshaftung

4 Schritte

A
24
Q

Architekturvertrag

2 Vertragsarten plus kombi

A
25
Q

Grundlagen für Architekturvertrag

A
26
Q

10 Inhalte des Architekturvertrags

A
  • Vertragsparteien
  • Beschreibung der Leistung
  • Vertretungsbefugnis
  • Bauleitung, Projektorginisation
  • Rangordnung der weiteren Vertragsunterlagen
  • Honorar
  • Termine, und Fristen
  • Versicherungen
  • Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen
  • Gerichtstand, anwendbares Recht
27
Q

Gliederung der Leistung nach SIA 102

A
28
Q

Klausel in einem Grundstückkaufvertrag:

A

Der Käufer verpflichtet sich, die Architekturarbeiten
für das neu zu erstellende Mehrfamilienhaus dem
Verkäufer zu übertragen.

29
Q

für was besitzt der Architekt Vollmacht

was nicht

5 ja

5 nein

A
30
Q

Honorar - Arten 3Stk.

weitere Kosten 3 Stk.

A
31
Q

3 Pflichten des Architekten

A
32
Q

10 Stk.Ausgewählte Einzelpflichten bzw.
Vertragsverletzungen des Architekten

A
33
Q

5 Architekt und das Strafrecht

A
34
Q

Gegenstände des Grundbuchs

A
  • Liegenschaften
  • selbständige und dauernde Rechte
  • Miteigentumsanteile
  • Bergwerke