Baurecht Hs 2020 Flashcards
6 Voraussetzungen für Baubewilligung
- -Zonenkonformität -
- Erschliessung -
- Bauvorschriften (Nutzungsvorschriften,
- Gestaltungsvorschriften, Technische Vorschriften)
- -Umweltschutz ( Brandschutzvorschriften,
- Gewässerschutzvorschriften) -Natur- Heimatschutz
4Teile der Bauvorschriften
- Nutzungsvorschriften (Ausnützung, Höhe, Länge, Abstände)
- Gestaltungsvorschriften (Dach, Dachgestaltung, Gaube)
- Technische Vorschriften ( Fensterflächen, Energetische
- Vorschriften, Sicherheit z.B Brüstungen, Barrierefreiheit)
Was besagt die Feststellungsverfügung?
bei Einhaltung des gültigen Baurechtes, hat man Anspruch auf eine Baubewilligung. Es stehen dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtliche Hindernisse im Weg
nochmaliges Eingeben einer Baueingabe
es braucht eien wesentliche Änderung am Projekt, will man dieses nach einem negativen Entscheid erneut eingeben
3 Ausnahmen der Bewilligungspflicht
- nach Art 136. Abs. 2 und 3 PBG unbeheizte Kleinbauten (<10m2 Grundfläche und <= 250)
- kleine Anlagen der Garten und Aussenraumgestaltung (Brunnen, Teiche, fest installierte Kinderspielgeräte, Gartencheminees sowie sowie auf zwei Seiten offene und ungedeckte Gartensitzplätze
- Mauern und Einfriedungen <120cm zu Gemeindestrassen < 180cm Grundstückgrenze
6Stk. bewilligungspflichtig für Bauten und Anlagen
- Neu-, Um-,AN-,Auf,- und Nebenbauten jeder Art
- Ersatz oder Änderung wichtiger Bauteile wie Fenster, Aussenwände, Dächer -
- Bauliche Veränderungen im Innern mit erheblichen Auswirkungen wie Einbau von Liftanlage, Umbautenmit bedeutenden statischen ànderungen
- profisorische Bauten -
- Parkplätze
- Zweckänderungen -etc.
3 Verfahrensarten
- ordentliches Verfahren
- Vereinfachtes Verfahren
- Meldeverfahren
2 STk. zu Beginn des ordentlichen Verfahren muss der Bauherr:
- Visierung (muss stehen bis rechtskräftiger Bewilligungsentscheid vorhanden ist.
- Baugesuch mit allen nötigen Beiblätter
- 2 Baugesuch Berechtigt
- 11 Inhalt: Eingabestelle:
- Grundeigentümer
Drittpersonen wie Mieter oder Kaufberechtigter etc ( aber Unterschrift vom Gruneigentümer ist nötig) Inhalt: Alle für den Entscheid notwendig Grundlagen
- -Situationsplan,
- Grundriss,
- Flächenberechnungen
- -Ansichten,
- Schnitte
- Kanalisationsplan
- Umgebungsplan
- Nutzungsart
- Statische Berechnungen
- Verkehrdgutschten
- Energetische Berechnungen -manchmal macht es auch Sinn voraus zu denken und direkt Schadstoffberechnungen miteinzugeben
öffentliche Auflage in St.Gallen
- 14 Tage (Kt. St.Gallen) -eventuell länger: falls übergeordnetes Recht längere Frist vorsieht (z.B. USG) oder Baugesuch gleichzeitig mit anderer Auflage durchgeführt wird, für die eine längere Frist gilt (z.B. Sondernutzungsplan) Frist Inhalt
- analog Bauanzeige -Ort und Dauer der Auflage -Beginn und Ende der Einsprachefrist -Hinweis auf Einsprachemöglichkeit Ort: -im amtlichen Publikationsorgan oder durch öffentlichen Anschlag -im Internet
- 1 Einsprache
- FristInhalt, Legitimation
Frist: während Auflage Inhalt: -während Auflage
- -Antrag Sachverhalt, Begründung (Kt St.Gallen: Nachfrist möglich) -Adresse
- Einsprecher
- Einsprachegegenstand
- Antrag -Formelles: Frist, evtl. Vollmacht, Akten
- Sachverhalt -Begründung: Legitimation, Einsprachepunkte(Rechtsverstösse) -Unterschrift Legitimation: -räumlich enge nachbarliche Beziehung zum Baugrundstück -vom Entscheid unmittelbar und in höherem Ausmassals die Allgemeinheit in eigenen Interessen betroffen (Rechtsschutzinteresse) -ist für jeden Einsprachepunkteinzeln zu prüfen
wer sind Anstösser
30m von Baukörper Grenze
2 Arten der Einsprachen
- öffentliche- rechtliche Einsprache: -Einsprachegründe: Verstossgegen Vorschriften des öffentlichen Rechts (Baurecht, Umweltschutzrecht, Feuerpolizeivorschriften usw.) -Zuständigkeit: für Baubewilligung zuständige Gemeinde-behörde oder für Teilbewilligung zuständige
- Stelle des Kantons privatrechtliche Einsprachen: -Einsprachegründe: Verstossgegen Vorschriften des Privatrechts (Dienstbarkeit wie z.B. Bauverbot oder Wegrecht, vertragliche Vereinbarungen usw.) -Zuständigkeit: Zivilgerichte -Verfahren: Frist zur Klageeinleitung im Entscheid betr. Baubewilligung -Wirkung: bauhindernd
Baubewilligungsentscheid
Abklärung des Sachverhalts -von Amtes wegen -Beweis: Augenschein, Gutachten, Amtsbericht, … -evtl. Einspracheverhandlung -evtl. Beizugkantonaler Stellen Entscheid -über Baugesuch (Erteilung / Abweisung)
- gleichzeitig über öffentlich-rechtliche Einsprache (inkl. Entscheid über Einsprache nach Art. 684 ZGB);
- gegebenenfalls Ansetzen der Frist zur Einleitung des Zivilrechtsverfahrens für privatrechtliche Einsprachen;
- zusammen mit Entscheiden der kantonalen Stellen (sog. Gesamtverfügung) Teilentscheid -über wichtige Bau-und Nutzungsfragen -Verfahren wie Baugesuch -Wirkung: verbindlich / rechtskräftig, d.h. massgebend für späteres Baugesuch (gilt auch für Einsprecher!)
Baubewilligung
- Nebenbestimmungen
- Geltungsdauer
- Widerruf
- Nachlaufende Bewilligungen
Nebenbestimmungen
- Auflagen
- Bedingungen
Geltungsdauer
-Baubeginn erst nach rechtskräftigem Entscheid
-1 Jahr (kann 1x um 2 Jahre verlängert werden)
Widerruf von Baubewilligung
bei Unterbrechung von mehr als einem Jahr
nachlaufende Bewilligungen
Bauvorhaben untergeordnete Einzelheiten
-Gestaltungsdetails