MOD 7 & 8: 7.01 Berufs-, heilungs- und leistungsrechtliche Aspekte, 8.04 Rechtliche Grundlagen Flashcards

1
Q

Was ist das SGB III?

A

SGB III ist die Arbeitslosenversicherung.

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2
Q

Was ist das SGB V?

A

Krankenversicherung

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3
Q

Was ist das SGB VII

A

Die Unfallversicherung.

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4
Q

Welches Sozialgesetzbuch ist die Rentenversicherung?

A

SGB VI

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5
Q

Welches Sozialgesetzbuch ist die Pflegeversicherung?

A

SGB XI

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6
Q

Was steht in SGB IV?

A

Die Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung.

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7
Q

Wer legt die Höhe der Beiträge für die Kranken und Unfallversicherung fest?

A

Die Selbstverwaltung der Versicherungsträger.

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8
Q

Wer legt die Höhe der Beiträge bei der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fest?

A

Der Gesetzgeber.

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9
Q

Was steht im SGB II?

A

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bürgergeld (keine Säule der Sozialversicherung, da über Steuergelder finanziert!)

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10
Q

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

A

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden. Stand 2025:
für GKV 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro im Jahr
für RV+AV 8.050 Euro monatlich oder 96.600 Euro jährlich

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11
Q

Was ist das Solidarprinzip?

A

Das zentrale Funktionsprinzip des gesetzlichen Krankenversicherungssystems ist das Solidaritätsprinzip: „Die Gesunden helfen den Kranken“. Alle Versicherten erhalten die gleiche umfassende Versorgung.

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12
Q

Die Gesetzlichen Krankenkassen sind öffentlich rechtliche Körperschaften. Was zeichnet sie aus?

A

Sie sind eine Exekutive -> Sie sind organisatorisch und finanziell selbständig, unterliegen aber der stattlichen Aufsicht.

Sie machen keinen Gewinn und keine Verluste. Einnahmen werden als Überschuss und Verlust als Unterschuss bezeichnet.

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13
Q

Was bedeutet äquivalent?

A

Zentrale Funktionsprinzip der privaten Krankenkasse. Synonyme für äquivalent sind gleichwertiger Ersatz, oder Ausgleich.

Äquivalenzprinzip der PKV:
Gesundheitscheck zur Berechnung der Krankenversicherngsbeträge (Ausschluss von Krankheiten oder erhöhter Beitrag für Absicherung bereits vorhandener Krankheiten)
Je höher das Risiko, je älter man wird, desto höher der Beitragssatz.

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14
Q

Was bedeutet Morbiditätsorientierter Risikostrukturenausgleich?

A

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) ist das Verteilungsinstrument für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für die Krankenkassen. Er soll einen fairen Wettbewerb ermöglichen, indem er das Einkommen und die Erkrankungen der Versicherten in gewissen Maße ausgleicht.

Der Grundgedanke des Risikostrukturausgleichs ist, die finanziellen Folgen der Ungleichverteilung von Ausgaberisiken, wie Alter, Geschlecht, Wohnort und Krankheitslast (Morbidität) zwischen den Krankenkassen auszugleichen. Die Berücksichtigung des Krankheitszustands wurde im Jahr 2009 zunächst anhand von 80 Krankheiten ergänzt. Daraus resultiert die heute oft verwendete Bezeichnung „morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich“ oder „Morbi-RS”

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15
Q

Was steht in SGB V (Krankenversicherung), Paragraf 2, Artikel 1, Absatz 2?

A

Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. In anderen Worten: Die Kunsttherapie wird als Satzungsleistung nicht ausgeschlossen, sofern sie wirtschaftlich betrieben wird.

(ich (Gunda) stelle den genannten Paragraphen in Frage, es müsste heißen §2 SGB V Absatz 1, Satz 2, weil:
§2 SGB V (1) 1Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. **§2 SGB V (1) 2Behandlungsme-thoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. **
§2 SGB V (1) 3Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.

Gesetztestext lautet:
§2 SGB V (2) 1Die Versicherten erhalten die Leistungen als Sach- und Dienstleistungen, soweit dieses oder das Neunte Buch nichts Abweichendes vorsehen.

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16
Q

Welche Präventionen werden zur Gesundheitsförderung in SGB V Paragraf 20 genannt? Nenne alle 8.

A

1.
Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln,
2.
Brustkrebs: Mortalität (Mortalität bezeichnet die Anzahl der Sterbefälle in einem bestimmten Zeitraum bezogen auf die Gesamtanzahl der Individuen) vermindern, Lebensqualität erhöhen,
3.
Tabakkonsum reduzieren,
4.
gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung,
5.
gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Souveränität der Patientinnen und Patienten stärken,
6.
depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln,
7.
gesund älter werden und
8.
Alkoholkonsum reduzieren.

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17
Q

Was ist eine Gesetzliche Krankenversicherung im demokratischen Sozialstaat?

A

Eine öffentliche rechtliche Körperschaft, mit staatlichen Aufgaben. Eine Exekutive mit Selbstorganisation.

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18
Q

Was ist die primäre Aufgabe des Gesundheitssystems?

A

Krankheiten vorbeugen und heilen.

Gesundheit zu erhalten, zu verbssern oder wiederherzustellen.

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19
Q

Was ist die Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen

A

Sektoren
- Prävention
- Kuration
- Rehabilitation
- Forschung, Lehre und Ausbildung

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20
Q

Was steht in Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland?

A

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

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21
Q

Was ist die GKV?

A

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Modells der Sozialen Marktwirtschaft.

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22
Q

Was ist die Finanzstruktur der GKV?

A

Umlageverfahren

Bei der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung wird das Verfahren in der Weise angewandt, die von den Versicherungspflichtigen zu zahlenden Beiträge so zu bemessen, dass sie die innerhalb eines betreffenden Zeitraums anfallenden Ausgaben decken.

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23
Q

Wodurch ist die GKV seit Beginn der 1970er Jahren unter Druck geraten?

A

Die GKV ist seit Beginn der 1970er Jahren durch Konjunkturkrisen und demographischen Wandel unter Druck geraten.

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24
Q

Wieviele Krankenkassen gibt es in 2025 noch (und wieviele gab es davor vergleichsweise)?

A

Zu Jahresbeginn 2025 gab es 94 Krankenkassen, darunter 11
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), 6 Ersatzkassen, 6 Innungskrankenkassen, 69 Betriebskrankenkassen und 2 Sonstige. Die meisten Versicherten hatten im Jahr 2023 die AOKs mit 27,5 Mio. bzw. 37 % der Versicherten und die Ersatzkassen mit 28,5 Mio. bzw. 38,4% der Versicherten (1970 gab es noch 1.815 Krankenkassen, 1992 waren es 1.223 Kassen, im Januar 2024 noch 95).

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Gesundheitswesen/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVI21b.pdf

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25
Q

Wer nimmt die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung wahr?

A

Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung werden von den einzelnen organisatorisch und finanziell selbstständigen Krankenkassen
(Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung) wahrgenommen.

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26
Q

Was ist dafür verantwortlich, dass es immer weniger Krankenkassen gibt?

A

Verantwortlich dafür ist der andauernde Zusammenschluss von einzelnen Kassen, die eigenständig nicht wettbewerbs- und überlebensfähig waren.

Beispiele dafür sind die Vereinigungen von Ortskrankenkassen - zunächst auf örtlicher Ebene, dann auf der Ebene von Bundesländern und schließlich zwischen Bundesländern. Zu nennen ist hier u.a. die AOK Nordwest (zuvor Westfalen und Schleswig-Holstein). Auch große Kassen schließen sich zusammen, und diese Zusammenschlüsse finden auch
kassenartenübergreifend statt. Als ein Beispiel unter vielen kann hier die Fusion der BKK Gesundheit mit der DAK zur DAK Gesundheit, also einer Betriebskrankenkasse mit einer Ersatzkasse, genannt werden. Bei einer solchen kassenartenübergreifenden Vereinigung muss dann festgelegt werden, welcher Kassenart die neue Krankenkasse angehören soll.

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Gesundheitswesen/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVI21b.pdf

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27
Q

Was sind die 5 Säulen der Sozialversicherung und wovor gewähren sie Schutz?

A

Zur Sozialversicherung gehören:
- Arbeitslosenversicherung (SGB III)
- Krankenversicherung (SGB V)
- Rentenversicherung (SGB VI)
- Unfallversicherung (SGB VII)
- Pflegeversicherung (SGB XI)

Die fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung gewähren Schutz gegen Einkommensausfall durch Krankheit, Unfall, verminderte Erwerbsfähigkeit, Alter und Arbeitslosigkeit. Außerdem tragen sie die Kosten von Pflegebedürftigkeit.

28
Q

Welche sechs Kassensysteme gibt es in der GKV?

A
  • AOKen
  • Ersatzkassen
  • Innungskrankenkassen
  • Betriebskrankenkassen
  • Knappschaft
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen

Unter dem Dach des GKV-Spitzenverbandes wurden sie von den bisherigen berufsbezogenen verbandlichen Strukturen befreit.

29
Q

Was ist der GKV-Spitzenverband?

A

Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und in Europa.

30
Q

Was macht der GKV-Spitzenverband?

A

Ihre konkreten Belange regeln die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber als Betroffene und Beitragszahler in den Selbstverwaltungsorganen selbst. Damit ist gewährleistet, dass die Gestaltung der Gesundheitsversorgung der Lebenswirklichkeit entspricht und sachorientierte Entscheidungen getroffen werden.

31
Q

Was ist die Aufgabe der GKV (SGB V)?

A

§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung ( SGB V) nennt als Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten aufzuklären, zu beraten und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken.

32
Q

Was ist die Aufgabe der AV (SGB III)?

A

Das SGB III regelt seit dem 01.01.1998 das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Das SGB III umfasst Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung und soll damit dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer einer Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage
auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen.

Die Arbeitsförderung umfasst insbesondere vier Zielsetzungen, welche in § 1 Abs. 2 SGB III aufgeführt sind:

1 Die Transparenz auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt soll erhöht und dadurch die zügige Besetzung offener Stellen ermöglicht werden.

2 Die individuelle Beschäftigungsfähigkeit soll durch Erhaltung und Ausbau von bestehenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten gefördert werden.

3 Es soll bekämpft werden, dass durch unterwertige Beschäftigung lediglich unterdurchschnittliche Einkommen erzielt werden können. Dies soll durch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder sonstigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gesteuert werden.

4 Die berufliche Situation von Frauen soll durch eine gezielte Frauenförderung verbessert und dadurch bestehende Nachteile sowie die Überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützt werden.

33
Q

Welche vertraglichen Grundlagen gibt es in der GKV?

A

Die GKV beruht auf den Prinzipien
- der Solidarität,
- der Subsidiarität und
- Der Selbstverwaltung

34
Q

Was besagt das Solidaritäts- und Sachleistungsprinzip der GKV?

A

Tragende Strukturprinzipien der GKV sind das Solidaritäts- und das Sachleistungsprinzip.

Das Solidaritätsprinzip gewährleistet, dass jeder Versicherte unabhängig von Einkommen bzw. Beitragshöhe und Krankheitsrisiken medizinisch-notwendige Leistungen aus der GKV erhält.
Das Sachleistungsprinzip stellt die Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicher.

35
Q

Was ist der Grundgedanke der Sozialversicherung?

A

Die Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das zum einen Schutz gegen allgemeine Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigen, Invalidität, Arbeitsunfall und Berufskrankheit bietet und zum anderen eine Absicherung für das Alter ist.

36
Q

Was ist das Selbstverwaltungsprinzip?

A

Das heißt: der Staat gibt zwar die gesetzliche Rahmenbedingungen - insbesondere in dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - vor, aber die Träger des Gesundheitswesen organisieren sich selbst, um in eigener Verantwortung die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

37
Q

Welches Prinzip liegt der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde?

A

Die GKV funktioniert nach dem Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten, die Gesundheitsleistungen sind für alle gleich. Alle gesetzlich versicherten Mitglieder zahlen grundsätzlich einkommensabhängige Beiträge.

38
Q

Was ist der Hauptunterschied zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe?

A

Der Hauptunterschied: die Erwerbsfähigkeit
Die Sozialhilfe ist im SGB XII geregelt. Bürgergeld (ehemals Hartz 4) im SGB II. Im Wesentlichen gibt es einen großen Unterschied: Die Regelungen zum Bürgergeld werden gesetzlich offiziell Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende genannt. In diesem Titel steckt der Knackpunkt.

Die Regelungen des Bürgergeldes betreffen Arbeitssuchende und damit grundsätzlich erwerbsfähige Menschen. Das bedeutet, dass Bürgergeld nur für Personen infrage kommt, die in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen.

Im Gegensatz dazu betreffen die Regelungen zur Sozialhilfe aus dem SGB XII Personen, die genau das nicht mehr können oder aus anderen Gründen nicht (mehr) arbeiten müssen. Dies können durch Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähige Menschen sein, Rentner mit zu geringen Rentenansprüchen oder anderweitig in Not geratenen Menschen.

39
Q

Wodurch unterscheiden sich GKV und PKV?

A
  • Solidarprinzip vs Äquivalenzprinzip
  • GKV sind Körperschaften / Executive, PKV sind Unternehmen
  • Einnahmen-/Ausgabenüberschuss vs. Gewinn
40
Q

Nenne die 3 Leistungen der Rentenversicherung

A
  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente (Witwe-/Witwerrente, Halbwaisen- oder Vollwaisenrente)
41
Q

Was steht im SGB XII?

A

Alles zur Sozialhilfe (keine Säule der Sozialversicherung, da über Steuergelder finanziert!)

42
Q

Was macht die Kassenärztliche Vereinigung?

A

Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind in Deutschland gemäß § 77 Abs. 5 SGB V Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten angehören müssen. Sie sind für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zuständig und die Clearingstelle für die Abrechnung zwischen den Krankenkassen und den Vertragsärzten.

43
Q

Für was sorgt die Rentenversicherung vor?

A
  • Alter
  • Invalidität
  • Tod (Hinterbliebene werden abgesichert)
44
Q

Welche Träger der Renteversicherung gibt es?

A
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See
45
Q

Welche Leistung verfolgt die Rentenversicherung noch?

A

Die Erwerbsfähigkeit des Versicherten soll erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden.
Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit soll nach Möglichkeit verhindert oder in seinen Auswirkungen zumindest begrenzt werden.

46
Q

Gilt in Deutschland Versicherungspflicht?

A

Ja, denn sie gewährleistet die nötige Breite der Risikogemeinschaft aller Versicherten und stellt den sozialen Ausgleich sicher.

Die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht gilt seit dem 01.01.2009 für alle - egal ob GKV oder PKV.

Nur für alle abhängig Beschäftigte gilt Versicherungspflicht in RV, AV und UV.

47
Q

Wie werden die Sozialversicherungen finanziert?

A

Im abhängigen Beschäftigungsverhältnis teilen sich Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) die Beiträge zu gleichen teilen.
Ausnahmen:
UV zahlt der AG alleine
PV je nach Anzahl der Kinder, Anteil für AN niedriger
für geringfügig Beschägtigte zahlt AG pauschalierte Beiträge zur KV (13%) und RV (15%) -> AN kann aber freiwillig einen Eigenanteil zahlen

48
Q

Wer legt die Beitragshöhen in der SV fest?

A

RV, AV und PV werden durch das Gesetz festgelegt, die KV und UV durch die Selbstverwaltung der Krankenkassen

RV 18,6%
PV 3,6 %
KV14,6 % zzgl. ZUsatzbeitrag der variiert
AV 2,6 %

Die Beitraghöhe berechnet sich prozentual vom Bruttoeinkommen, mit einer Bemessungsgrenze seit 01.01.2025
KV 5.512,50 € / mtl
RV 8.050,00 € / mtl

49
Q

Was ist der 2fache soziale Ausgeich

A

Durch die Versicherungen wird ein 2facher sozialer Ausgleich geschaffen:
1) unabhängig von der Höhe des gezahlten Beitrages, erhalten alle die gleiche Leistung
2) alle sind beitragspflichtig, unabhängig, ob, wann und in welcher Form die Leistung in Anspruch genomen wird
(Solidarprinzip)

Abweichend davon:
RV -> Leistung richtet sich nach Anzahl und Höhe der Beitragszahlungen
KV -> Krankengeld richtet sich nach Arbeitseinkommen
AV -> Arbeitslosengeld (ALG I) richtet sich nach Arbeitseinkommen

50
Q

Welche Leistungen gibt es, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen?

A
  • medizinische Rehabilitation
  • Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
50
Q

Wonach richtet sich die Höhe der Rente?

A

Nach Anzahl und Höhe der gezahlten Beiträge

51
Q

Was ist die Rentenformel?

A

Rentenformel = Monatsrente
PEP x RAF x AR

PEP: Persönliche Entgeltpunkte -> Dauer der Versicherung und Höhe des Arbeitsentgeltes
RAF: Rentenartfaktor -> bestimmt sich durch die Rentenart
AR: aktuelle Rentenwert -> wird jährlich neu festgelegt. Berücksichtigt werden Bruttoeinkommen, Beitragssätze zur Rentenversicherung und der Rentenquotient.

52
Q

Welches Prinzip liegt der RV zugrunde?

A

Der Generationsvertrag:
Danach finanziert die aktuell erwerbstätige Generation die Renten der Rentengeneration.

Umlagenfinanzierung genannt:
Die Ausgaben eines Kalenderjahres werden durch die Einnahmen des Kalenderjahres und soweit notwendig aus den Entnahmen aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt.

53
Q

Was ist die Versorgungslücke und wie soll sie geschlossen werden

A

Versorgungslücke:
Aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung stößt die Rentenfinanzierung zunehmend an seine Grenzen. Immer mehr alte Menschen müssen immer länger von weniger Erwerbstätigen versorgt werden.

Diese soll durch weitere (betriebliche und private) Altersvorsorgeversicherungen geschlossen werden.

54
Q

Nenne die Säulen der Altersrente

A

Gesetzliche Rentneversicherung:
-gesetliche Altersrent
Finanziert durch Umlageverfahren

Betriebliche Altersvorsorge:
Nach Ermessen des Arbneitgebers in folgenden Formen möglich:
- Direktzusage
-Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfond
Finanziert durch Kapitaldeckungsverfahren

Private Altersvorsorge:
- mit staatlicher Förderung
#Riester (für Angestellte)
#Rürup (für Selbständige)
-ohne staatliche Förderung
#Private Rentenversicherung
#Investmentfonds
#Banksparpläne
Finanziert durch Kapitaldeckungsverfahren

55
Q

Was ist das Selbstverwaltungsprinzip, was das Subsidiaritätsprinzip?

A

Eine weitere wichtige Grundlage der GKV ist das Selbstverwaltungsprinzip. Dabei wird der Staat durch Delegation von Aufgaben und Verantwortungsbereichen an die Träger entlastet (Subsidiaritätsprinzip). Das heißt, dass die Träger der Sozialversicherung als öffentlich-rechtliche Körperschaft alle Steuerungsaufgaben in Eigenverantwortung unter Rechtsaufsicht des Staates erfüllen.

56
Q

was gewährleitet der Versicherungsschutz der KV?

A

Er gewährleitet, dass jeder einzelne Versicherte nicht alleine die oftmals sehr hohen Kosten im Gesundheitsbereich tragen muss.

Die GKV aggiert im Dienst- und Sachleistungsprinzip, die PKV erstattet dem Versicherten die entstandenen Kosten.

57
Q

Wer unterliegt der KV-Versicherungspflicht?

A

seit 01.01.2009 alle

alle abhängig Beschäftigten sind in der GKV pflichtversichert, außer ihr Bruttoeinkommen übersteigt die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 €/Jahr oder 6.150 €/Monat , dann kann derjenige sich freiwillig privat versichern.

Selbständige haben die Wahl, unabhängig vom Einkommen, ob sie sich prtivat oder freiwillig gesetzlich versichern wollen.

58
Q

Welche Leistungen bieten KV´s an?

A

Leistungen zur Behandlung von Krankheiten (ambulant oder stationär, Versorgung durch Arzneimitteln)

Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
(Vorsorge, Prävention, Kuren)

Leistungen zur Schwangerschaftsverhütung, Sterlilisation und Schwangerschaftsabbruch

59
Q

Welche Lohnersatzleistungen erhalte ich von der Krankenversicherung?

A
  • > 6 Wochen krank mit der selben Krankheit
    -> Krankengeld
  • Schwangerschaft
    -> Mutterschaftsgeld
60
Q

In der GKV gibt es drei Möglichkeiten der Versicherung:

A
  • Pflichtversichert
  • Familienversichert
  • freiwillig versichert
61
Q

Von der Versicherungspflicht in der GKV werden insbesondere welche Personengruppen erfasst?

A

Pflichtversicherte

Von der Versicherungspflicht in der GKV werden insbesondere folgende Personengruppen erfasst:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 556 Euro monatlich (Stand 2025) beträgt, aber die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld
  • Auszubildende und Studierende unter bestimmten Voraussetzungen sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten
    -Rentnerinnen und Rentner, sofern bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente oder einer entsprechenden Hinterbliebenenleistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,
  • Land- und forstwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Altenteiler in der Landwirtschaft,
  • Menschen mit Behinderungen (in Werkstätten oder Wohnheimen)
  • Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten (KSK - Künstlersozialkasse)
  • Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der GKV zuzuordnen sind.
62
Q

Wer kann familienversichert sein?

A

Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.

Nach Beendigung der Familienversicherung kann der Versicherungsschutz in der Regel durch eine eigene freiwillige Versicherung fortgesetzt werden.

64
Q
A

Durch die Versicherungen wird ein 2facher sozialer Ausgleich geschaffen:
1) unabhängig von der Höhe des gezahlten Beitrages, erhalten alle die gleiche Leistung
2) alle sind beitragspflichtig, unabhängig, ob, wann und in welcher Form die Leistung in Anspruch genomen wird
(Solidarprinzip)

Abweichend davon:
RV -> Leistung richtet sich nach Anzahl und Höhe der Beitragszahlungen
KV -> Krankengeld richtet sich nach Arbeitseinkommen
AV -> Arbeitslosengeld (ALG I) Richter sich nach Arbeitseinkommen