Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigen Flashcards
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
● Zustimmungsrecht, z.B zum Inhalt von Personalfragebögen (über personelle Auswahl bei der Einstellung u.a. von Azubis)
● Initiativrecht, z.B bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen im Betrieb
● Regelungsrecht, z.B über Fragen der Arbeitszeit oder Betriebsordnung
● Auswahlrecht, z.B bei der Einstellung von Azubis
Die Mitbestimmung des Betriebsrats auf einer gleichberechtigen Ebene mit dem Arbeitgeber
Was ist ein Betriebsrats?
Der Betriebsrat ist mit der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in betrieblichen und personellen Angelegenheiten beauftragt.
Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
● Informationsrecht, z.B über die Personalplanung
● Vorschlagsrecht, z.B bei der Planung von Arbeitsplätzen
● Anhörungsrecht, z.B vor jeder Kündigung
● Beratungsrecht, z.B bei der Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung
Betriebsverfassungsgesetz
● Betriebsrat:
- mind 5 AN, 3 Wählbar
- Wahlberechtige: Alle AN + Azubi 18 Jahre alt
- Wählbar: Alle über 18 Jahre alt und 6 Monaten im Betrieb
● Jugendvertretung:
- mind. 5 Jugendlichen oder Azubi unter 25 Jahren
- Wahlberechtige: Alle AN unter 18 Jahre, Azubi bis 25 Jahre
- Wählbar: alle unter 25 Jahre