Ausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung veranlassen Flashcards
Ausbildungsvertrag Mitwirkende:
● Ausbildender “Vertragspartner”:
(Natürliche und juristische Personen, z.B Einzelfirmen, Personen-und Kapitalgesellschaften) stellt ein, bildet aus oder bestellt einen Ausbilder
● Ausbilder:
Wird vom Ausbildenden zur Durchführung der Ausbildung bestellt und ist diesem und der zuständigen Stelle verantwortlich
● Auszubildender “Vertragspartner”
● Gesetzliche Vertreter:
Bei minderjährigen unterschreiben (Vater, Mutter oder Vormund)
● Kammer
Gesetzliche Einschränkung
Vor Beginn der Ausbildung müssen die wesentlichen Inhalte unverzüglich niedergelegt vom Ausbildenden und Auszubildenden unterschrieben werden.
Ausbildungsvertrag nach Jugendarbeitsschutzgesetz beachten
● Jugendliche Azubi dürfen nur in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden
● Jugendliche muss Erstuntersuchung-Bescheinigung vorlegen (innerhalb der letzten 14 Monate). Wenn er nach 1 Jahr immer noch Jugendlicher ist, muss er zur Nachuntersuchung.
Berufsausbildungsvertrag (Mindestinhalte):
● Bezeichnung und Art der Ausbildung, sachliche und zeitliche Gliederung ● Dauer der Ausbildung ● Beginn und Ende der Ausbildung ● Tägliche Ausbildungsdauer ● Urlaub ● Ausbildungsvergütung ● Dauer der Probezeit ● Ausbildungen außerhalb der Ausbildungsstätte ● Bedingungen zur Kündigung
Vertragsfreiheit / Formfreiheit
● Vertragsfreiheit:
Rechtsbeziehung: Privatrecht mit Auflagen durch öffentliches Recht
● Formfreiheit:
Vertragsniederschrift, Unterschriften der Vertragspartner
Mindestinhalt
Jugendarbeitsschutzgesetz
● Verbot Kinderarbeit (Kinder = unter 15 J.)
● tägliche Arbeitszeit: 8h (8 1/2)
● wöchentliche Arbeitszeit: 40h
● Woche: 5 Tage
● Pausen:
- bis 6h: 30 Minuten nach 4 1/2, nicht 1h vor Ende
- 6-8h: 60 Minuten
● Freizeit täglich: 12h
● Sonntag / Feiertag: Mindestens 2 frei/Monat
● Nachtruhe: 20 Uhr bis 06 Uhr
● Urlaub:
- noch nicht 16 J. = 30 Werktage
- noch nicht 17 J. = 27 Werktage
- noch nicht 18 J. = 25 Werktage
(Erwachsene min. 24 Werktage - Bundesurlaubsgesetz)
● Beschäftigungsverbot:
- Nach 14 Uhr: 24.12. und 31.12.
- Komplett: 25.12. / 01.01. / 1. Osterfeiertag / 1. Mai
● Berufsschultag:
- Vor einem vor 9 Uhr beg. Unterricht
- Einmal/Woche mehr als 5 UStd. (45 min.)
● Freistellung: 1 Tag vor schriftlicher Prüfung
Recht und Pflichten der Vertragspartner
Pflichten des Auszubildenden:
● Lernpflicht ● Sorgfaltspflicht ● Weisungen folgen ● Betriebsordnung wahren ● Betriebsgeheimnisse wahren ● Werkzeuge pfleglich behandeln ● an Berufsschule-Maßnahmen teilnehmen, wenn freigestellt
Recht und Pflichten der Vertragspartner
Pflichten des Ausbildenden:
● Ausbildungspflicht ● Ausbilder bestellen ● Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen ● Zeugnis erstellen ● Ausbildungsvergütung zahlen ● Charakterlich fördern ● Freistellen zur Berufsschule ● Anhalten zum Führen des Ausbildungsnachweisheft
Vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten
Kündigung / Auflösungsvertrag
● Auflösungsvertrag mit beiderseitigem Einvernehmen
● schriftlich
● Die zuständige Stelle melden
● Bei Jugendlichen den gesetzlichen Vertreter bescheid geben
● Betriebsrat vor jeder Kündigung bescheid geben
● Betriebsrat Überlegungsfrist zur Kündigung 14 Tage
● Besondere Kündigungsschutz: Schwangere oder behinderte
Kündigung in der Probezeit:
Durch den Ausbildenden oder Auszubildenden:
● Jederzeit
● Ohne Angaben des Grundes
Kündigung nach der Probezeit:
Durch den Ausbildenden:
● Aus wichtigem Grund (sexuelle Belästigung, Diebstahl, Schlägerei, Mobbing usw.)
● Mit Angaben des Grundes
● Davor muss in der Regel eine Abmahnung haben
Durch den Auszubildenden: Ordentliche Kündigung: ● Berufsaufgabe ● Berufswechsel ● 4 Wochen zum Monatsende
Außerordentliche Kündigung:
● Aus wichtigem Grund
● Mit Angaben des Grundes
Mutterschutzgesetz
● Kündigungsschutz:
- 14 Tage während der Schwangerschaft
- 4 Monaten nach Entbindung
● Schutzfristen:
- 6 Wochen Vor Geburt (kann)
- 8 Wochen Nach Entbindung (darf nicht)
● Elternzeit:
- 36 Monaten pro Kind (max 2x2 Teile)
- 7 Wochen vorher beim AG verlangen