Mittelalter Flashcards

1
Q

Wieso nannte man das heilige Römische Reich so und welche Aspekte beinhaltete dies?

A

Das heilige Römische Reich entstand durch eine Idealvorstellung des antiken Römischen Reichs, die einen Anspruch auf Weltherrschaft umfasste.

Der Kaiser wurde als Beschützer des Christentums und der Kirche gesehen und wurde teilweise durch den Papst gekrönt.

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2
Q

Wie war die Verfassungsstruktur des heiligen Römischen Reiches aufgebaut?

A

Das Reich besass keine klare Verfassungsstruktur. Es zerfiel in eine Vielzahl von Gebieten, die unter der Herrschaft von Personen standen, welche unterschiedliche Positionen hatten (z.B. Fürsten, Herzöge, Grafen). Für das Rechtsverhältnis zwischen den einzelnen Machthabern spielte das Lehensystem eine zentrale Rolle.

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3
Q

Welche drei zentralen Merkmale grenzten das Recht des Mittelalters von anderen Zeiten ab?

A
  1. Mündlichkeit
  2. Friedensvereinbarungen
  3. Vielschichtigkeit
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4
Q

Welches war eine der wichtigsten Quellengruppen der Zeit?

Wie wurden sie auch genannt? Wieso?

A

Ein wichtige Quellengruppe bilden Niederschriften durch Privatpersonen. Die Rechtsaufzeichnungen (Rechtsbücher) wurden nicht von Herrschern veranlasst und hatten auch nicht den Charakter von Rechtsetzungen. Vielmehr wollten sie die Kenntnis bestehender Regeln vermitteln. Daher wurden sie teilweise auch als “Spiegel” - im Sinne eines Widerspiegeln des Rechts - bezeichnet.

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5
Q

Wie gestaltete sich die Rechtsetzung im Mittelalter?

A

Im Reich und in den Territorien gab es nur wenige Rechtsetzungen. Diese hatten, anders als Gesetzgebung im modernen Sin, die Gestalt von Vereinbarungen, die eine Gruppe von Personen abschloss.

Grund dafür war der Umstand, dass keine Person oder Institution die Autorität zum alleinigen Erlass von Gesetzen besass.

Vielmehr beruhte die Verbindlichkeit von Rechtsetzungen auf der Zustimmung der an diesem Vorgang beteiligten, die meist mit einem Eid bekräftigt wurde.

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6
Q

Mit welchem Ziel erfolgte Rechtsetzung im weltlichen Bereich?

A

Mit dem Ziel Fehde einzuschränken und damit den Frieden in der Gemeinschaft zu wahren.

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7
Q

Wie wurde versucht den Frieden zu wahren? Was war anders als im Stammesrecht?

A

Erstmals wurden partielle Fehdeverbote errichtet. Diese waren zeitlich befristet und mussten daher immer erneuert werden (beschränkte Bindungswirkung des Rechts).

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8
Q

Wann und wodurch endete rechts-historisch gesehen das Mittelalter?

A

Die Friedensvereinbarungen fanden im Jahr 1495 einen Abschluss durch den Erlass des “ewigen Landfriedens”. Dieses Jahr kann daher unter dem Gesichtspunkt der Quellen als Endpunkt eines rechtshistorischen Abschnitts angesehen werden.

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9
Q

Was meint man mit “Vielschichtigkeit” des Rechts des Mittelalters?

A

Mit Vielschichtigkeit sind mehrere Dinge gemeint.

Einerseits hatte man das kirchliche neben dem weltlichen Recht, die Lebenssachverhalte zum Teil gleich, zum Teil unterschiedlich regelten. (Zwei konkurrierende Rechtsordnungen)

Andererseits gab es neben dem Reichstext zahlreiche Regelungen, die nur für gewisse Personen bzw. gewiss Gebiete Geltung hatten. (So gab es Recht für ländliche und städtische Gebiete)

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10
Q

Wer setzte im heiligen Römischen Reich das Recht?

A

Der Kaiser unter Mitwirkung derjenigen weltlichen und geistlichen Fürsten, die ihm zu Rat und Hilfe verpflichtet waren.

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11
Q

Was waren Privilegien?

A

Da der Kaiser nur selten Recht setzte, übertrug er gewissen Personengruppen bestimmte Rechte. Diese Begünstigungen nannte man Privilegien.
Darunter vielen Rechte Münzen prägen zu lassen oder Zölle zu erheben.
Mit Privilegien wurden zudem gewisse Personengruppen unter des Kaisers Schutz gestellt.

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12
Q

Welche Position hatten die Herrscher der Territorien?

A

Die Stellung der Herrscher war sehr unterschiedlich und hing von den ihnen zugesprochenen Rechte ab.
Zu diesen Herrschaftsrechten gehörten unter anderem Rechte, die zu Ansprüchen auf Abgaben, Unterstützungen oder Beratungen führten bzw. eine Gerichtsgewalt zur Folge hatten.

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13
Q

Wie konnten die Landesherren Recht setzten?

A

Die Landesherren galten als befugt, recht zu setzen. Allerdings mussten sie dabei die Zustimmung von angesehenen Personen einholen, denen das Recht zu Beratung des Herrschers zukam (sog. Landstände)

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14
Q

Welche Taten wurden vom Staat sanktioniert?

A

Nur die Taten, welche auch geregelt waren, wurden - wenn sie missachtet wurden - sanktioniert.
Opfer aller anderer Taten blieb weiterhin nur die Selbsthilfe.

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15
Q

Welche zwei Elemente unterschieden die Rechtsetzung des Mittelalters von der der Stämme?

A
  1. Gewisse Rechtsfolgen wurden für gewisse Taten vorgesehen.
    Es waren nicht mehr die Personen selbst, die Vereinbarungen trafen, sondern die Machthaber.
  2. Die Fehde wurde zeitlich und gegenüber gewissen Personen eingedämmt.
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16
Q

Was waren die Besonderheiten des Sachsenspiegels?

A

Zum ersten mal ist das Recht auf Deutsch aufgezeichnet.

Die Rechtstexte wurden versucht in Bildern darzustellen.

Der Sachsenspiegel ermöglichte erstmals einen Einblick in die Gerichtsverfahren des Mittelalters.

17
Q

Wie “fällte” der Richter ein Urteil?

A

Der Richter durfte das Urteil erfragen. Es braucht also andere Personen, die man erfragen kann. Diese Personen fällten das Urteil zu dieser Zeit = Urteiler

18
Q

Wieso wurde das Recht so lange nicht aufgezeichnet?

A

Das Recht war einfach bekannt. Jeder kannte es. Deshalb musste jeder das Urteil fällen. Mit der Zeit sammelte sich ein Erfahrungswissen an.

19
Q

Welche Art von Prozess war im Mittelalter verbreitet?

A

Im Mittelalter war jeder Prozess ein Anklageprozess. Nur wenn eine Person eine Klage einreichte, wurde ein Prozess eingeleitet. Somit war es immer die Entscheidung der Person, welchen Weg sie wählen wollte.

20
Q

Wieso brauchte es vor Gericht Vorsprecher?

A

Die Vorsprecher waren eine eigene Personengruppe, die bei jedem Verfahren mithalfen. Die Parteien vor Gericht hatten nichts zu reden. Sie durften nur mit Ja oder nein antworten, wenn der Richter sie direkt fragt.

Dies, weil man vor Gericht bestimmte Formeln aufsagen musste, die bei falscher Aussprache zur Unglaubhaftigkeit der Person führten.

21
Q

Wer durfte Urteiler sein?

A

Der Richter wählte eine Person aus den Urteilern aus und fragte ihn, wie das Urteil aussehen soll. Dazu gab es Regeln, wer befragt werden durfte. Zum Beispiel keine Verwandte der zu beurteilenden Person. Ausserdem müssen die Personen einen höheren oder den gleichen Stand, wie die Person haben.

Das Urteil musste aus dem Kreis der Urteiler kommen. Der Richter konnte kein Urteil fällen, wenn er nicht zuerst einen Vorschlag aus dem Kreis der Urteiler anhörte.

22
Q

Was war eines der wichtigsten Beweismittel des Landesrechts?

A

Wichtiges Beweismittel war das Gottesurteil.
Gott würde den Personen, die die Wahrheit sagen helfen.

Entscheidend war, wie die Wunden einer Person verheilten. Entweder half Gott dem Ehrlichen oder überliess den Unehrlichen seinem Schicksal.

Das Gottesurteil wurde als ultima ratio eingesetzt. Mitunter, weil die Kirche dagegen war.

Wichtig ist, dass man das Gottesurteil nicht als Strafe betrachtet.

23
Q

Wie erfolgte die Parteiaussage?

A

Früher musste man die eigne Aussage unter einen Eid stellen. Man musste also die eigene Unschuld beschwören. Was heute lasch wirkt, war früher eine grosse Sache.

Der Bedeutung des Eides hatte eine grundlegend andere als heute. Die Leute fassten dazu Reliquien an, um den Eid zu besiegeln.
Man glaubte, dass wenn man den Eid bricht direkt oder vor dem jüngsten Gericht durch Gott bestraft würde.

Somit waren diese Eide das primäre Beweismittel.

24
Q

Was geschah, wenn Aussage gegen Aussage stand?

A

Der Bedeutung des Eides hatte eine grundlegend andere als heute. Die Leute fassten dazu Reliquien an, um den Eid zu besiegeln. (Versinnbildlichung der Bedeutung des Eids)
Man glaubte, dass wenn man den Eid bricht direkt oder vor dem jüngsten Gericht durch Gott bestraft würde.
Somit waren diese Eide das primäre Beweismittel.

25
Q

Welche Bedeutung kam dem Hilfeschrei zu?

A

Der Notruf wird mit einer Klageerhebung gleichgesetzt. Der Notruf selber war wirklich nur ein Schrei nach Hilfe. Es gibt die Pflicht nach Hilfe zu rufen.

26
Q

Was wurde verlangt, wenn man eine besonders schwere Tat anklagte?

A

Wenn es besonders wichtig ist, besonders schwer etc., wurden mehr Personen verlangt. Man nannte sie Eideshelfer.
Sie beschworen, dass die Partei grundsätzlich glaubwürdig ist. Sie waren keine Zeugen.