Meldegesetz Flashcards
Was sind Unterkünfte und wer ist Unterkunftsgeber?
Räume, die zum Wohnen und Schlafen benützt werden
Wer jemandem Unterkunft gewährt.
Was sind Beherbergungsbetriebe? Nenne Beispiele
Unterkunftsstätten, die beaufsichtigt werden und die zur entgeltlichen/unentgeltlichen Unterbringung von Gästen dient.
Beaufsichtigte Camping-, Wohnwagenplätze, Schutzhütten
Wohnungen?
= Unterkünfte, soweit es keine Beherbergungsbetriebe sind
Wann gelten Fahrzeuge und Zelte als Wohnung?
Wenn sie im Gebiet derselben Gemeinde länger als 3 Tage als Unterkunft dienen.
Was sind Meldedaten?
Auf Meldezettel, im Gästeverzeichnis, auf Hauptwohnsitzbestätigung festgehaltenen personenbezogene Daten + Melderegisterzahl (ZMR-Zahl)
Wohnsitz?
Begründete Unterkunft mit der Absicht Lebensbeziehungen dort zu haben.
Hauptwohnsitz?
Mittelpunkt der Lebensbeziehungen.
Obdachlos?
Wer nirgends Unterkunft genommen hat.
Was schreibt die Meldepflicht vor und wer ist von ihr ausgenommen?
Wohnung, Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder Unterkunft aufgibt ->melden
Nicht zu melden:
- nicht länger als 3 Tage Unterkunft gewährt
- Ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder + deren Begleitpersonen
- Fremde - Lichtbildausweis für Träger von Privilegien und Immunitäten (Diplomaten) -> in Wohnungen!
- Personen, die angehalten werden.
In welchen Fällen sind Menschen nicht zu melden wenn sie bereits anderswo in Österreich gemeldet sind?
- Nicht länger als 2 Monate unentgeltlich Unterkunft gewährt wird (Wohnungen)
- Pfleglinge in einer Krankenanstalt
- Minderjährige in Kinder-, Schüler-, Studenten-, Jugend-. Sportheimen
- Angehörige des Bundesheeres, Bundespolizei, Zoll-, Justizwache in einer Gemeinschaftsunterkunft
§3 Anmeldung?
In Wohnung Unterkunft nimmt -> innerhalb von 3 Tagen anmelden. Meldezettel ausfüllen. Identitätsdokumente mitführen und vorzuweisen. Mitwirkungspflicht!
§4 Abmeldung?
Die Abmeldung kann bei jeder Meldebehörde erfolgen, die nicht den Hauptwohnsitz darstellt. Abmeldungsfrist innerhalb von drei Tagen.
§7 Meldepflicht?
Meldepflicht grundsätzlich beim Unterkunftnehmer.
Für Minderjährige ->Plege- und Erziehungsbefohlene