AsylG & BFA - VG Flashcards

1
Q

Was regelt das Asylgesetz?

A
  1. Zu- und Aberkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten
  2. Ob eine aufenthaltsbeendende Maßnahme mit dem FPG zu verbinden ist
  3. Erteilung von Aufenthaltstiteln
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2
Q

Ab wann gilt jemand als Asylwerber?

A

Ab Ausprache des Wortes “Asyl” bis zum rechtmäßigen Abschluss des Verfahrens.

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3
Q

Welchen Aufenthaltsstatus hat ein Asylberechtigter?

A

Er hat das dauernde Einreise- und Aufenthaltsrecht

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4
Q

Was ist der subsidiäre Schutz?

A

Verübergehende, verlängerbare Einreise- und Aufenthaltsrecht. Aufenhaltsbeendende Maßnahmen dürfen nicht gesetzt werden

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5
Q

Was ist der faktische Abschiebeschutz?

A

Ein Fremder, der einen Asylantrag gestellt hat, darf vorerst weder zurückgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben werden

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6
Q

Wozu dient die Erstbefragung im AsylG?

A

Ermittlung der Identität und der Reiseroute. Man sollte sich nicht dabei auf die Fluchtgründe beziehen.

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7
Q

Welche Verfahrenskarten gibt es und was drücken sie aus?

A

Rot: Bis zu 120 Stunden bis zum Abschluss der ersten Verfahrensschritte in der EAST.
Grün: Aufenthalt in der EAST und die Versorgung des Werbers
Weiß: Verfahren wurde eingeleitet + rechtmäßiger Aufenthalt
Dunkelgrau: Für subsidiär Schutzberechtigte + rechtmäßiger Aufenthalt
Hellblau: Positiver Abschluss des Verfahrens + Rechtmäßiger Aufenthalt

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8
Q

Wann sind Karten von OdöS abzunehmen?

A
  1. Wenn sie entzogen wurden
  2. Wenn sie zurückzustellen sind
  3. Wenn sie nicht von ihrem rechtmäßigen Besitzer innegehabt werden (Ausnahme - Vertreter von Minderjährigen)
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9
Q

Welche Aufgaben hat das BFA?

A
  1. Zu- und Aberkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten
  2. Abschiebung, Duldung
  3. Aufenhaltsbeendende Maßnahmen
  4. Dokumente für Fremde
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10
Q

Unter welchen Bedingungen kann das BFA einen Durchsuchungsantrag ausstellen?

A

Wenn anzunehmen ist, dass sich ein Fremder, gegen den ein Festnahmeauftrag erlassen worden ist oder Schubhaft verhängt werden soll, in bestimmten Räumlichkeiten aufhält

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11
Q

Wann dürfen die OdöS die Identität nach den BFA-VG feststellen?

A
  1. Wenn anzunehmen ist, es liegt ein Festnahmeauftrag gegen diese Person vor
  2. Wenn anzunehmen ist, dass diese Person gegen eine Gebietsbeschränkung verletzt (Karten beachten)
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12
Q

Zwangweises Betreten von Räumen. Wie ist dies im BFA-VG geregelt?

A

Grundstücke, Räume, Arbeitsstätten, Fahrzeuge dürfen aufgrund eines Durchsuchungsauftrages betreten werden.

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13
Q

Durchsuchung von Personen?

A

Sicherstellung von Beweismitteln + Kleidung und Behältnisse, bei:

  1. Festnahme
  2. Unrechtmäßiger Aufenthalt + Beweismittel - für Abschiebung von Bedeutung
  3. Vorführung vor die EAST
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14
Q

Festnahme nach dem BFA-VG?

A

Zweck der Vorführung vor das BFA, wenn:

  1. Festnahmeauftrag besteht
  2. Auflagen betreffend Ausweisung oder Durchsetzungsaufschub verletzt
  3. Unrechtmäßig aufhält und keine Zurückweisung, -schiebung, Durchbeförderung nach dem FPG möglich ist
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15
Q

Weitere Festnahmegründe sind?

A
  1. Nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist
  2. Eine durchsetzbare, aufenthalstbeendende Maßnahme erlassen wurde
  3. Ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendende Maßnahme eingeleitet wurde
  4. Vor Asylantrag eine durchsetzbare aufenthaltsbeendende Maßnahme erlassen wurde
  5. Anzunehmen ist, dass ein Asylantrag wegen Unzuständigkeit Österreichs zurückgewiesen wird

Unterbleiben der Festnahme, wenn der Fremde Österreich unverzüglich verlässt.

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