Fremdenpolizeigesetz Flashcards
Was versteht man unter Fremdenpolizei?
- Verhinderung der rechtswidrigen Einreise von Fremden
- Überwachung des Aufenthalts von Fremden
- Zurückschiebung und die Durchbeförderung von Fremden
- Verhinderung von strafbaren Handlungen nach dem FPG
Behörde im FPG ist?
Die Landespolizeidirektion
Wer ist ein Fremder?
Der die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt.
Drittstaatsangehörige sind?
Fremde, die nicht EWR-Bürger oder Schweizer-Bürger sind
Sachliche Zuständigkeit der LPD? (operativ)
- Fremdenpolizei
2. Führung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem FPG
Sachliche Zuständigkeit des BFA? (administrativ)
- Anordnung von Abschiebung, Duldung + Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen von anderen EWR-Staaten.
- Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Dokumente für Fremde
Schubhaft + gelindere Mittel
Zuständigen Beschwerdebehörden im FPG sind?
LPD - Landesverwaltungsgericht
BFA - Bundesverwaltungsgericht
Was ist bei einem Rechtseingriff dringend zu beachten?
Zuerst Mittel einsetzen, die nicht in Rechte eingreifen. Eingriffe nur dann, wenn es eine entsprechende Befugnis gibt und wenn gelindere Mittel nicht ausreichen oder der Erfolg außer Verhältnis steht. Verhältnismäßigkeit ist zu beachten.
Was ist bei Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt zu beachten?
Keine Zwangsgewalt bei Auskunftsverlangen. Immer androhen und ankündigen. WaffGG gilt.
Sind Rechtseingriffe so bald als möglicher der zuständigen Behörde zu melden?
Ja, insbesondere Festnahmen, Anhaltungen, Zwangsmittel, Durchsuchungen, Betreten von Wohnungen, Abnahme von Pässen, ED -Behandlung
Welche Grundvoraussetzungen gehören zur rechtmäßigen Einreise eines Fremden?
Passpflicht - Visumspflicht - Grenzkontrollpflicht
Welche Arten von Visa gibt es?
Visum A - Flugtransitvisum
Visum C - Reisevisum
Visum D - Aufenthaltsvisum (nationales Visum)
Geltungsumfang des Reisevisum C?
3 Monate im Halbjahr. (Österreich + Vertragsstaaten)
Ein - oder mehrmalige Einreise möglich, sowie Durchreise
Geltungsumfang des Visum D?
Ab 3 bis hin zu 12 Monaten. Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche möglich. Reisedokument muss min. 3 Monate länger gültig sein als das Visum.
Wie lange darf sich ein EWR - oder Schweizer - Bürger ohne Visum rechtmäßig in Österreich aufhalten?
Bis zu 3 Monate. Sie müssen nicht einmal einen Pass oder Personalausweis ständig mit sich führen.