Meinungsstreits Flashcards

1
Q

(P) wann liegt schuldhafte Provokation vor?

A

a) nur rechtswidriges Vorverhalten
Contra: für Provokationseffekt spielt keine Rolle

b) schon sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten
Contra: Rechtsunsicherheit

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2
Q

(P) kann Strafbarkeit an Provokation angeknüpft werden, wenn Taterfolg erst durch spätere, gerechtfertigte Handlung herbeigeführt wird

A

a) (+), actio illicita in causa
contra: widersprüchlich, er ist für genau den gleichen erfolg bereits gerechtfertigt

b) (-)
pro: andernfalls Umgehung des Notwehrrechts

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3
Q

(P) Nötigungsnotstand

innerhalb Angemessenheit beim rechtfertigenden Notstand

A

Anwendung des $34 hätte zur Folge, dass der betroffene Unbeteiligte wegen der Rechtmäßigkeit des Angriffs keine Notwehr üben dürfte

a) Rechtfertigungslösung: uneingeschränkte Anwendung des 34

Arg: Wortlaut, Notstandstäter verdiene als Genötigter die Solidarität der Rechtsgemeinschaft(d.h. Opferbereitschaft unbeteiligter Dritter)

Contra: läd zum Missbrauch durch Nötigenden ein, Solidaritätspflicht zu weit

b) Entschuldigungslösung: Verweis auf 35

Arg: er tritt bewusst auf Seite des Unrechts, ansonsten absprechen der Notwehrbefugnis eines unbeteiligten Dritten

Contra: 35 ist enger gefasst

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