Meinungsstreits Flashcards
(P) wann liegt schuldhafte Provokation vor?
a) nur rechtswidriges Vorverhalten
Contra: für Provokationseffekt spielt keine Rolle
b) schon sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten
Contra: Rechtsunsicherheit
(P) kann Strafbarkeit an Provokation angeknüpft werden, wenn Taterfolg erst durch spätere, gerechtfertigte Handlung herbeigeführt wird
a) (+), actio illicita in causa
contra: widersprüchlich, er ist für genau den gleichen erfolg bereits gerechtfertigt
b) (-)
pro: andernfalls Umgehung des Notwehrrechts
(P) Nötigungsnotstand
innerhalb Angemessenheit beim rechtfertigenden Notstand
Anwendung des $34 hätte zur Folge, dass der betroffene Unbeteiligte wegen der Rechtmäßigkeit des Angriffs keine Notwehr üben dürfte
a) Rechtfertigungslösung: uneingeschränkte Anwendung des 34
Arg: Wortlaut, Notstandstäter verdiene als Genötigter die Solidarität der Rechtsgemeinschaft(d.h. Opferbereitschaft unbeteiligter Dritter)
Contra: läd zum Missbrauch durch Nötigenden ein, Solidaritätspflicht zu weit
b) Entschuldigungslösung: Verweis auf 35
Arg: er tritt bewusst auf Seite des Unrechts, ansonsten absprechen der Notwehrbefugnis eines unbeteiligten Dritten
Contra: 35 ist enger gefasst