Definitionen Flashcards

1
Q

körperliche Misshandlung

A

Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Integrität mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.

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2
Q

Gesundheitsschädigung

A

Das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands, also eines vom Normalzustand der Körperfunktion negativ abweichenden Zustands

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3
Q

Kausalität

A

Eine Handlung ist kausal für einen Erfolg, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

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4
Q

rechtliche Missbilligung der Gefahr

A

Die Schaffung der Gefahr ist rechtlich missbilligt, wenn aus der ex ante Perspektive eines verständigen Beobachters das Interesse an der Vermeidung der Rechtsgutsverletzung das Interesse an der Freiheit der Vornahme der Handlung überwiegt

  • > Fallgruppen:
    • sozialadäquate Handlung
    • Risikoverringerung (Ausnahme:Risikoauswechslung)
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5
Q

Schutzzweckzusammenhang

A

ist gegeben, wenn der zum Erfolgseintritt führende Kausalverlauf zu denjenigen Geschehensabläufen gehört, zu deren Vermeidung die Handlung verboten war

  • > ist der Erfolg noch als “Werk” des Täters anzusehen?
  • > Fallgruppen:
    • atypischer Kausalverlauf (insb. vorsätzliches Dazwischentreten Dritter)
    • eigenverantwortliche Selbstgefährdung (Ausnahme: Retterfälle)
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6
Q

Pflichtwidrigkeitszusammenhang

Fahrlässigkeit

A

Liegt vor, wenn der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre.

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7
Q

alternative Kausalität

A

von zwei Handlungen, die zwar alternativ, nicht aber kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede von ihnen kausal für den Erfolg.

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8
Q

Vorsatz

A

Wille zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes in Kenntnis aller objektiven Tatumstände (Umkehrschluss aus $16 I StGB)

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9
Q

objektive Erkennbarkeit des Erfolgseintritts und des wesentlichen Kausalverlaufs

(Fahrlässigkeit)

A

(+), wenn aus der ex-ante Perspektive eines verständigen Beobachters die Möglichkeit des Erfolgseintritts aufgrund der Handlung besteht

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10
Q

objektive Sorgfaltspflichtverletzung

A

(+), wenn

a) bestimmte Normen bestehen, die die Vornahme der Handlung missbilligen
b) aus der ex ante Perspektive eines verständigen Beobachters das Interesse der Rechtsordnung an der Vermeidung der Rechtsgutsverletzung das Interesse an der Freiheit der Handlungsvornahme überwiegt

-> Fallgruppen:
sozialadäquate Handlung
Risikoverringerung (Ausnahme: Risikoauswechslung)

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11
Q

Zurechnungszusammenhang

Fahrlässigkeit

A

Beruhen des Erfolgseintritts auf der Sorgfaltspflichtverletzung

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12
Q

Angriff iSd $32 StGB

A

jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen

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13
Q

gegenwärtig iSd $32 StGB

A

gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert

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14
Q

rechtswidrig iSd $32 StGB

A

der Angreifer handelt rechtswidrig, sofern sein Handeln nicht seinerseits gerechtfertigt ist

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15
Q

geeignet iSd $32 StGB

A

mit der Handlung muss es zumindest möglich sein, das Rechtsgut zu verteidigen

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16
Q

erforderlich iSd $32 StGB

A

eine Verteidigungshandlung ist erforderlich, wenn es kein milderes, gleich geeignetes Verteidigungsmittel gibt (ex-ante Prüfung)

17
Q

Gebotenheit iSd $32 StGB

A

Einschränkung aus sozial ethischen Gründen:

  • krasses Missverhältnis zw. Verteidigungshandlung und Angriff
  • Angriffe erkennbar schuldlos Handelnder
  • enge persönliche Beziehungen
  • Notwehrprovokation
    a) Absichtsprovokation
    b) sonst schuldhafte Provokation
18
Q

Vorliegen eines ETBI

A

,sofern der Täter sich tatsächliche Umstände vorstellt, bei deren Vorliegen er gerechtfertigt gewesen wäre.

19
Q

Vermeidbarer Verbotsirrtum

A

ein Verbotsirrtum ist dann vermeidbar, wenn der Täter bei gehöriger Anspannung seines Gewissens und unter Einsatz aller seiner interlektuellen Kräfte das Unrechtmäßige seines Handelns hätte erkennen können.

20
Q

gemeinsamer Tatplan

A

mehrere Personen verabreden ernsthaft im gegenseitigen Einvernehmen gemeinsam bestimmte objektive Tatbeiträge zu verwirklichen und eine bestimmte Vorsatztat zu begehen.

(ausdrücklich oder konkludent)

21
Q

gemeinsame Tatausführung

A

der jeweilige Beteiligte muss einen objektiven Tatbeitrag leisten

22
Q

Bestimmen

A

Hervorrufen des Tatentschlusses beim Täter

23
Q

Hilfeleisten

A

jedes physische oder psychische Fördern der Haupttat

24
Q

Beibringung von Gift, $224 Nr I

A

Gift:
jeder Stoff, der auf mechanischem oder thermischem Wege die Gesundheit zu schädigen bzw die körperliche Substanz zu verletzen vermag

Beibringen:
das Herstellen einer Verbindung zwischen dem Stoff und dem Körper, so dass das Gift seine Wirkung entfalten kann.

25
Q

Waffe iSd 224 Nr 2

A

Gegenstand, der dazu bestimmt ist, gegen Menschen eingesetzt zu werden und so erhebliche Verletzungen zuzufügen

26
Q

gefährliches Werkzeug iSd 224 Nr 2

A

jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und seiner konkreten Verwendung im Einzelfall dazu geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen hervorzurufen.

27
Q

Hinterlistiger Überfall

224 I Nr 3

A

Überfall:
Jeder plötzliche, unerwartete Übergriff auf einen Ahnungslosen

Hinterlist:
planmäßiges, auf Verdeckung der wahren Absichten gerichtetes Vorgehen

28
Q

Tatherrschaft

A

objektiv gewichtiger Tatbeitrag, durch den der Täter das Geschehen planvoll lenkend in den Händen hält.