Definitionen Flashcards
körperliche Misshandlung
Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Integrität mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
Gesundheitsschädigung
Das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands, also eines vom Normalzustand der Körperfunktion negativ abweichenden Zustands
Kausalität
Eine Handlung ist kausal für einen Erfolg, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
rechtliche Missbilligung der Gefahr
Die Schaffung der Gefahr ist rechtlich missbilligt, wenn aus der ex ante Perspektive eines verständigen Beobachters das Interesse an der Vermeidung der Rechtsgutsverletzung das Interesse an der Freiheit der Vornahme der Handlung überwiegt
- > Fallgruppen:
- sozialadäquate Handlung
- Risikoverringerung (Ausnahme:Risikoauswechslung)
Schutzzweckzusammenhang
ist gegeben, wenn der zum Erfolgseintritt führende Kausalverlauf zu denjenigen Geschehensabläufen gehört, zu deren Vermeidung die Handlung verboten war
- > ist der Erfolg noch als “Werk” des Täters anzusehen?
- > Fallgruppen:
- atypischer Kausalverlauf (insb. vorsätzliches Dazwischentreten Dritter)
- eigenverantwortliche Selbstgefährdung (Ausnahme: Retterfälle)
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Fahrlässigkeit
Liegt vor, wenn der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre.
alternative Kausalität
von zwei Handlungen, die zwar alternativ, nicht aber kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede von ihnen kausal für den Erfolg.
Vorsatz
Wille zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes in Kenntnis aller objektiven Tatumstände (Umkehrschluss aus $16 I StGB)
objektive Erkennbarkeit des Erfolgseintritts und des wesentlichen Kausalverlaufs
(Fahrlässigkeit)
(+), wenn aus der ex-ante Perspektive eines verständigen Beobachters die Möglichkeit des Erfolgseintritts aufgrund der Handlung besteht
objektive Sorgfaltspflichtverletzung
(+), wenn
a) bestimmte Normen bestehen, die die Vornahme der Handlung missbilligen
b) aus der ex ante Perspektive eines verständigen Beobachters das Interesse der Rechtsordnung an der Vermeidung der Rechtsgutsverletzung das Interesse an der Freiheit der Handlungsvornahme überwiegt
-> Fallgruppen:
sozialadäquate Handlung
Risikoverringerung (Ausnahme: Risikoauswechslung)
Zurechnungszusammenhang
Fahrlässigkeit
Beruhen des Erfolgseintritts auf der Sorgfaltspflichtverletzung
Angriff iSd $32 StGB
jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen
gegenwärtig iSd $32 StGB
gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert
rechtswidrig iSd $32 StGB
der Angreifer handelt rechtswidrig, sofern sein Handeln nicht seinerseits gerechtfertigt ist
geeignet iSd $32 StGB
mit der Handlung muss es zumindest möglich sein, das Rechtsgut zu verteidigen