Meinungsstreite Flashcards
“Unterjubeln” von Beweisen = Verächten i.S.v. § 164 StGB?
mM: auf bestimmte Handlungsmodalitäten beschränktes Äußerungsdelikt -> Kommunikationsvorgang nötig; Begr: WL § 164 II (“sonstige Behauptung tatsächlicher Art”)
hM: Schaffen einer belastenden Beweislage = Verdächtigen i.S.d. § 164 StGB
Prüfungspunkt: Täuschung hinsichtlich Beteiligung an einer rechtswdrigen Tat
P: keinen Unbeteiligten als Täter oder Teilnehmer begangener Straftat hingestellt -> fraglich, ob Täuschungshandlung vorliegt, wenn Täter lediglich “falsches Alibi” verschafft wird
§ 145d Ii Nr. 1 StGB [Vortäuschen einer Straftat]
mM: Ablenkung des Beteiligungsverdachts durch falsches Alibi (+); Abbringung Behörde von richtiger Spur begründet Gefahr von Mehraufwand
hA: Ablenkung des Beteiligungsverdachts durch falsches Alibi (-); bloß erschweren oder verhindern, nicht aber unmittelbares Lenken auf falsche Fährte