Definitionen Flashcards

1
Q

Kausalität

A

Jede Ursache, die nicht hinweggedacht werden könnte, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist kausal. (Conditio-sine-qua-non-Formel).

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2
Q

Objektive Zurechnung

A

Der Täter müsste eine

1) Rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen haben, welche sich im
2) konkreten Erfolg realisieren müsste.

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3
Q

Körperliche Misshandlung

A

Jede üble unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

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4
Q

Gesundheitsschädigung

A

Jedes Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines pathologischen Zustands.

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5
Q

Sache

A

Sachen sind alle körperlichen Gegenstände iSd § 90 BGB.

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6
Q

fremd

A

fremd ist eine Sache, wenn sie wenigstens einem anderen als dem Täter gehört (also mindestens Miteigentum).

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7
Q

zerstört

A

Zerstören bedeutet das völlige Aufheben der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit.

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8
Q

Vorsatz

A

Wissen + Wollen der Tatbestandsverwirklichung.

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9
Q

Diebstahl

A

Wegnahme einer fremden beweglichen Sache.

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10
Q

Heimtücke

A

Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit.

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11
Q

Habgier

A

Gewinnsucht (o. Ersparnis) um jeden Preis.

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12
Q

Niedrige Beweggründe

A

Auf sittlich tiefster Stufe stehend und allg. verachtenswert.

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13
Q

Waffe

A

Alle Gegenstände, die nach ihrer Art danach bestimmt sind, erheblichen Schaden zu verursachen.

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14
Q

Dolus directus 1. Grades

A

Täter kommt es darauf an, dass der tatbestandliche Erfolg eintritt.

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15
Q

Dolus directus 2. Grades

A

Täter weiß oder sieht es als sicher voraus, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des Tatbestandes führt.

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16
Q

Dolus eventualis

A

Täter hält es für möglich und findet sich damit ab, dass sein Verhalten zur Tatbestandsverwirklichung führt (“Na wenn schon”).

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17
Q

Bewusste Fahrlässigkeit

A

Täter hält den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs konkret für möglich, vertraut aber pflichtwidrig darauf, dass er ihn nicht verwirklichen werde (“Wird schon gut gehen”).

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18
Q

Angriff

A

Menschliches Verhalten, durch das eine Verletzung rechtlich geschützter Interessen droht.

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19
Q

Gefahr

A

Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts oder einer Schadensintensivierung

20
Q

Angriff (§ 32)

A

Jede Beeinträchtigung rechtlich geschützter Güter und Interessen durch menschliches Verhalten.

21
Q

Gegenwärtigkeit (§ 32)

A

wenn Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet, oder noch andauert.

22
Q

Rechtswidrigkeit (§ 32)

A

wenn Widerspruch zur objektiven Rechtsordnung und keine Duldungspflicht besteht.

23
Q

Erforderlichkeit (§ 32)

A

Angriff muss sofort und endgültig beendet werden können + mildestes Mittel

24
Q

Gebotenheit (§ 32)

A

grds. geboten, wenn erforderlich, außer:
- krasses Missverhältnis (Bsp.: Rollstuhlfahrer und Kirschenräuber)
- familiäre Beziehungen
- Bagatellangriffe
- erkennbar Schuldlose (Kinder, Geisteskranke)
- Provokation

  • Warnung, Schutzwehr, Trutzwehr!
25
Q

Gefahr (§ 34)

A

Zustand, bei dem Schadenseintritt wahrscheinlich ist.

26
Q

gegenwärtig (§ 34)

A

ist Gefahr, wenn Zustand bei natürlicher Weiterentwicklung jederzeit in einen Schaden umschlagen kann, sofern man nicht alsbald Abwehrmaßnahmen trifft.

27
Q

furtum usus

A

= Gebrauchsanmaßung. Gebrauch, aber nicht Verbrauch einer Sache. Also Gebrauch ohne Werteinbußung -> Enteignung (-)

28
Q

Zueignungsbegriff, § 246 StGB; Unterschlagung) zu prüfen im objektiven Tatbestand!

A

Zur Erfüllung des Zueignungsbegriffs ist erforderlich, dass der Täter sich objektiv so verhält, dass er sich eine eigentümerähnliche Stellung unter dauerndem Ausschluss des Berechtigten anmaßt. Es ist darauf abzustellen, ob aus dem Verhalten eines objektiven Dritten die Verwirklichung des Zueignungsbeschlusses hervorgeht.

29
Q

Wegnahme

A

Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams

30
Q

Gewahrsam

A

die von natürlichem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache. (Reichweite bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung)

31
Q

Aneignungsabsicht

A

Absicht von vorübergehender Einverleibung der Sache in das Vermögen des Täters oder eines Dritten, sodass Täter eigentümerähnliche Position erlangt

32
Q

Enteignungsvorsatz

A

dauerhafte Verdrängung des Eigentümers aus seiner Eigentümerposition

33
Q

Tatentschluss

A

Vorsatz in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkmale sowie die Erfüllung eventueller zusätzlicher subjektiver Tatbestandsmerkmale eines Delikts

34
Q

Unmittelbares Ansetzen

A

Ein unmittelbares Ansetzen liegt immer vor, wenn der Täter aus seiner Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten hat, sodass seine Handlung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in den Taterfolg einmündet, also das Rechtsgut bereits konkret gefährdet erscheint.

35
Q

Vermögensverfügung

§ 263 StGB, Betrug

A

Jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, welches unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt

36
Q

Vermögensbetreuungspflicht

Untreue, § 266 StGB

A

Geschäftsbesorgung für einen anderen in einer nicht ganz unbedeutenden Angelegenheit mit einem übertragenen Aufgabenkreis, der von einigem Gewicht und einem gewissen Grad von Verantwortlichkeit sein muss

37
Q

Urkunde

A
  1. jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion)
  2. die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion)
  3. und ihren Aussteller - zB durch Auslegung - erkennen lässt (Garantiefunktion)
38
Q

unechte Urkunde

A

wenn wirklicher Aussteller + scheinbarer Aussteller nicht personengleich
- Geistigkeitstheorie: derjenige Aussteller, der sich Erklärung zurechnen lassen muss oder will

39
Q

Verfälschen (einer echten Urkunde)

A

jede unbefugte, nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts einer Urkunde durch die der Anschein erweckt wird, dies sei die ursprüngliche Erklärung des Ausstellers

40
Q

Gebrauchen (der unechten Urkunde)

A

Zugänglichmachen zur sinnlichen Wahrnehmung (auf tatsächliche Wahrnehmung kommt es nicht an)

41
Q

geschützte Räumlichkeit

§ 123 I StGB [Hausfriendsbruch]

A

abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt

42
Q

Eindringen

§ 123 I StGB [Hausfriendsbruch]

A
43
Q

Verdächtigen

§ 164 I StGB [Falschverdächtigung]

A

Unterbreiten oder Zugänglichmachen von Tatsachenmaterial, das einen Verdacht gegen eine andere Person begründet oder einen bereits bestehenden Verdacht bestärkt

44
Q

In Brand setzen

A
  • Ein geschütztes Objekt so entzünden, dass der Brand sich auch nach Entfernung des
    Brandstoffes weiter an der Sache ausbreiten kann (selbständiges Weiterbrennen
  • Bei Gebäuden bedarf es des selbständigen Weiterbrennens eines wesentlichen Teils

P:
* Kann ein bereits brennendes Gebäude nochmals in Brand gesetzt werden? Nur
soweit tatsächlich ein neuer Brandherd gelegt wird. Das bloße Verstärken eines
Brands ist allenfalls Beihilfe

  • Reicht es für ein vollendetes „Inbrandsetzen“ aus, wenn das Feuer auf
    wesentliche Gebäudeteile hätte übergreifen können? So BGH
45
Q

Gebäude

A

durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest
verbundenes Bauwerk

46
Q

Ganz oder teilweise Zerstörung durch eine Brandlegung

A
  • Ein Tatobjekt ist zerstört, wenn es vernichtet wird oder seine bestimmungsgemäße
    Brauchbarkeit völlig verliert.
  • Ein Tatobjekt ist teilweise zerstört, wenn für den bestimmungsgemäßen Gebrauch
    wesentliche Teile unbrauchbar geworden sind. Darüber hinaus verlangt BGHSt 48,
    14 wegen der hohen Strafdrohung eine teilweise Zerstörung von Gewicht.
  • Brandlegung: Jede Handlung, die auf das Verursachen eines Brandes zielt.
47
Q

Hütte

A

Gebäude von minderer Festigkeit und Größe (z.B. Jahrmarktsbuden)