LB IV Flashcards

1
Q

Kriterien von Wahlen

A

gleich, geheim, frei, unmittelbar, allgemein

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2
Q

Gewaltenteilung

A

um Machtmissbrauch zu verhindern und gegenseitige Kontrolle zu ermöglichen (Rechtsstaatlichkeit)

  • Legislative: gesetzgebend (Bundestag)
  • Judikative: prüfend (Bundesgerichte, Bundesverfassungsgericht)
  • Exekutive: ausführend (Bundesregierung)
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3
Q

Arten des Rechts

A
  • Zivilrecht (=Privatrecht): Bürger gegen Bürger
  • Öffentliches Recht: Bürger gegen Staat
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4
Q

Wirtschaftssysteme

A

Marktwirtschaft
- Gesellschaft besitzt alles
- Preise durch Nachfrage geregelt
- Wettbewerb
- Verkäufer bekommen Gewinne
- Geld kommt von privaten Banken

Planwirtschaft
- einer Person gehört alles
- Preise vorgegeben
- Staat bekommt Gewinne
- Geld kommt vom Staat (Banken verstaatlicht)

Soziale Marktwirtschaft -> Wirtschaftsordnung in Deutschland
- Ausbeutung durch Mindestlohn verhindert
- Staat legt Rahmenbedingungen für Markt fest (zB durch GG, Eigentums- und Wettbewerbsrecht, Sozialordnung)
- Staat greift nur ein, wenn es nötig ist
- Markt vs. Staat
- Sozialordnung: alle Menschen erhalten lebenswürdige Lebensbedingungen (auch Arbeitslose, Kranke, Alte) -> Prinzip des sozialen Ausgleichs; gesichert durch Sozialversicherungen
- Preisabsprachen/ Kartellbildung nicht möglich (Wettbewerbsbeschränkung)
- Fürsorgepflicht des Staates (Zugang zu Schulwesen, Prozesskostenhilfe, Jugendhilfe, Sozialhilfe)

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5
Q

Sozialversicherungen

A

Versicherungen finanziert durch Steuern

  • Krankenv.
  • Pflegev.
  • Unfallv.
  • Arbeitslosenv.
  • Rentenv.

Grundsicherung (Hartz IV)

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6
Q

Finanzielle Mittel des Staates

A

Vorsorge
- Krankenv.
- Pflegev.
- Rentenv.
- Unfallv.
- Arbeitslosenv.

Entschädigung
- Soldaten
- Kriegsopfer
- Kriminalopfer
- SED-Opfer (polit. Gefangene)

Fürsorge/ Förderung
- Kindergeld
- Elterngeld
- Wohngeld
- Ausbildungsförderung
- Jugendhilfe

Sicherung
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)
- Sozialhilfe

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7
Q

Krankenversicherung

A
  • Vorsorge (zB Zahnarzt), Nachsorge (zB Schwangerschaft)
  • auch für Arbeitslose
  • Familienversicherung möglich
  • Gehaltsübernahme ab Krankheitsfall >6 Wochen
  • gesetzlich: Arztbesuch mit Sachleistungsprinzip (Pat. hat Anspruch auf Sachleistung); Abrechnung über kassenärztliche Vereinigung
  • privat: Arztbesuch mit Erstattungsprinzip (Sonderbehandlungen möglich; Sachleistungen können mehrfach abgerechnet werden); Abrechnung direkt zwischen Krankenkasse und Pat. —> Krankenkasse erstattet Kosten nachträglich
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8
Q

Pflegeversicherung

A
  • 5 Pflegestufen mit je 6 Modulen
  • Pflegegeld pro Monat; Sachleistungen werden bezahlt
    zB Hilfe beim Einkaufen/ Waschen
  • Antragstellung notwendig
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9
Q

Rentenversicherung

A
  • 3 Stufen: gesetzlich (Pflichtversicherung), privat (Fonds/ Lebensversicherung möglich), betrieblich (Geld wird in Fonds investiert)
  • Generationsvertrag: nächste Generation zahlt für jetzige Generation
  • je mehr man eingezahlt hat, desto mehr bekommt man raus (unter Berücksichtigung der Arbeitslosenzeit)
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10
Q

Unfallversicherung

A
  • 3 Stufen: Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
  • Meldung bei der Berufsgenossenschaft
    Arbeitsunfall —> Heilbehandlung, Verletztengeld
    Wegeunfall —> Berufshilfe, Übergangsgeld
    Berufskrankheit —> Rente
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11
Q

Arbeitslosenversicherung

A

um Leben aufrecht zu erhalten ohne Einkommensquelle

  • mind. ein Jahr Berufserfahrung nötig
  • Meldung der Arbeitslosigkeit nötig

Arbeitslosengeld I
richtet sich nach Beschäftigungsdauer —> halbe Dauer der Beschäftigung wird bezahlt, danach ALG II

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Sicherung des Existenzminimums, wenn arbeitsfähig
Regelbedarf 449€; Mehrbedarf bei Kindern; zusätzliche Unterstützung durch Wohngeld (Strom/ Heizung)

Sozialhilfe
Sicherung im Alter, wenn nicht mehr arbeitsfähig
“Rentenaufstockung“; Regelbedarf und Mehrbedarf

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12
Q

Zivilrecht

A

Verträge zwischen Bürgern

  • Angebot und Nachfrage
  • Willenserklärungen (schriftlich/ mündlich/ stillschweigend/ durch konkludentes Verhalten/ durch notarielle Beurkundung) —> Geschäftsfähigkeit nötig, WE müssen übereinstimmen (Parteien, Leistung, Gegenleistung)
    Erste WE: Antrag/ Angebot
    Zweite WE: Annahme
    Willenserklärungen anfechtbar wegen Irrtums (zB 1.000 statt 100 Stifte bestellt) oder Täuschung/ Drohung; Motivirrtum nicht akzeptiert (zB Vertragskündigung vergessen)
  • Einwilligungserklärung: Einsichtsfähigkeit nötig (zB Aufklärung für medizin. Eingriffe)
  • mutmaßlicher Wille (zB bei bewusstloser Person)
  • Erfüllungsgehilfen (zB Mitarbeitende erfüllen Aufgaben, die das Krankenhaus stellt, gegenüber den Vertragspartnern (PatientInnen))
    Im Krankenhaus: Behandlungs-, Beherbergungs-, Bewirtschaftungsvertrag —> Schadensersatz/ Schmerzensgeld bei Schlechterfüllung

-> 14-tägiges Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen (zB Internet)

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13
Q

Geschäftsfähigkeit

A
  • geschäftsunfähig: 0-6 J.
    -> Verträge immer unwirksam
  • beschränkt geschäftsfähig: 7-18 J.
    -> Verträge schwebend unwirksam: nur wirksam bei
  • Genehmigung der Eltern
  • Taschengeldparagraph
  • Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
  • Folgeverträge zu Arbeitsverträgen
  • Vertrag lediglich rechtlich vorteilhaft
  • voll geschäftsfähig: 18+ J.

für beschränkt Geschäftsfähige gilt Taschengeldparagraph: Schließen vorteilhafter Verträge möglich

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14
Q

Delegation

A

nur möglich, wenn Tätigkeit delegationsfähig ist

  • Anordnungsverantwortung: sichergehen, dass Person die Tätigkeit ausführen kann
  • Übernahmeverantwortung: Tätigkeit kann auch abgelehnt werden
  • Durchführungsverantwortung: Sorgfalts-, Fach-, Geschicklichkeitskenntnis
  • Kontrollverantwortung: Arzt muss am Ende Tätigkeit nochmal kontrollieren
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15
Q

Staatsprinzipien

A
  • Demokratieprinzip
  • Bundesstaatsprinzip
  • Rechtsstaatsprinzip
  • Sozialstaatsprinzip
    (- Republikprinzip)
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16
Q

Grundrechte

A

Staatsgewalten sind an Grundrechte gebunden

Unterschied zwischen Menschen- und Bürgerrechten
- Menschenrechte (für alle): zB Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit vor Gesetz
- Bürgerrechte (nur für Deutsche): zB Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit

Grundrechte für Rechtssprechung
- vor Gesetz sind alle gleich
- jede Person darf Gericht anrufen
- eine Tat darf nur einmal bestraft werden
- gibt keine Todesstrafe

17
Q

Gerichte

A
  • Bürger vs. Bürger (zB Schadensersatz/ Schmerzensgeld): Zivilrecht —> Zivilgericht
  • Bürger vs. Bürger (zB Scheidung, Unterhalt) —> Familiengericht
  • Bürger vs. Bürger (zB Straftat) —> Strafgericht (Polizei, Staatsanwaltschaft)
  • Bürger vs. Arbeitgeber (zB Kündigungsschutzklage) —> Arbeitsgericht
  • Bürger vs. Arbeitsagentur (zB Sozialversicherungen) —> Sozialgericht
  • Bürger vs. Gemeinde (zB Baurecht) —> Verwaltungsgericht
  • Bürger vs. Staat (zB Steueramt) —> Finanzgericht
18
Q

Krankenhausträger

A

Krankenhaus: für Krankenbehandlung und Geburtshilfe, mit ständiger ärztlicher Leitung, Personal ist jederzeit verfügbar, Pat. werden untergebracht und verpflegt

Träger:
- öffentlich-rechtliche Vereinigung: öffentliches Krankenhaus, Lehr- und Ausbildungsauftrag —> zB Uniklinik Erlangen
- Kirche, Wohlfahrtsverbände, private Stiftungen: freigemeinnütziges Krankenhaus, Versorgungsauftrag, Lehr- und Ausbildungsauftrag —> zB Diakonien, Waldkrankenhaus
- Ärzte, Arztgruppen, Kapitalgesellschaften: privates Krankenhaus, Gewinnerzielung —> zB Erler Klinik

19
Q

Betriebe

A
  • Dienstleistungsbetrieb: nicht lager- und transportfähig, personalintensiv, kein Austausch durch Maschinen möglich —> immaterielles Gut, zB Arztpraxis, Steuerberater, Friseur
  • Sachleistungsbetrieb: lager- und transportfähig, materialintensiv, Substitution durch Maschinen möglich —> materielles Gut, zB Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bergbau
  • Primär- und Sekundärleistungen eines Krankenhauses:
    Primär: Leistungen unmittelbar am Pat. (zB Diagnostik, Therapie, Pflege, Dokumentation)
    Sekundär: direkt abhängig bzw. komplett unabhängig vom Pat. (zB Bestellwesen, Reinigungsleistungen, Stellenanzeigen)
20
Q

Ökonomische Prinzipien

A
  • Minimalprinzip: geringe Mittel für gegebenes Ziel aufwenden
  • Maximalprinzip: festgelegte Mittel für größten Nutzen aufwenden
21
Q

Versorgungsstufen in Bayern

A
  • Stufe 1: Grundversorgung für einfache Erkrankungen, keine komplexen Diagnosen
  • Stufe 2: spezialisierte Untersuchungsmethoden, CT/ MRT vorhanden
  • Stufe 3: umfassendes Leistungsangebot mit technischen Einrichtungen, mit Forschung und Lehre
22
Q

Finanzierung

A
  • Wirtschaften: Verhältnis zwischen menschlichen Bedürfnissen und knappen Ressourcen
  • Duale Finanzierung: Investitionen von Bund und Ländern zusammen mit Betriebs- und Behandlungskosten von Krankenkassen
  • Investitionen: Kosten zur Errichtung des Krankenhaus (Neubau, Umbau, Erweiterungen), Anschaffung und Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern (zB techn. Geräte)
  • Förderung:
    Einzelförderung: Neuerrichtung des Krankenhaus, Wiederbeschaffung von langjährigen Anlagegütern —> best. Festbetrag für Objekt
    Pauschalförderung: Jahrespauschale, Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern
23
Q

Sozialversicherung

A

Sozialversicherungssystem: Pflichtversicherungen, um Bürger vor finanzieller Notlage zu schützen und sozialen Frieden zu sichern
—> gesetzliche Krankenkasse geregelt im SGB V

Solidarprinzip: „alle für einen und einer für alle“ —> alle zahlen Beiträge, davon werden gestzliche Leistungen im Krankheitsfall übernommen
Individualprinzip: für Privatversicherte, Beitrag abhängig von persönlichem Risiko und Leistungsspektrum, Gesundheitszustand, Einkommen und Beruf —> im Krankheitsfall werden nur vertragl. Leistungen gezahlt

Beitragsbemessungsgrenze: Menschen, die mehr als der Durchschnitt verdienen, zahlen nur bis zu bestimmter Einkommenshöhe mehr Steuern, alles darüber wird nicht versteuert
Versicherungsgrenze: für Privatversicherte, um Abwanderung in Private Krankenversicherung zu verhindern —> liegt über Beitragsbemessungsgrenze

24
Q

Reformen im Gesundheitswesen

A
  • Ziele: Deckung steigender Kosten im Gesundheitswesen, Ausgaben der Krankenkassen stabil halten, Anstieg der Lohnnebenkosten verhindern
  • DRG (Diagnosis Related Groups): Verkürzung der Krankenhausverweildauer, „gleiches Geld für gleiche Leistungen“, Transparenz und Vergleichbarkeit von Krankenhausleistungen, Abbau von Überkapazitäten, Eindämmung erwarteter Kostensteigerungen
    —> berechnet aus Bewertungsrelation/ Relativgewicht + Basisfallwert
    —> Zusatzentgelte für Leistungen, die nicht ins DRG-System fallen
  • MDC (Major Diagnostic Categories): Prozeduren nach DIMDI geregelt, richtet sich nach Organsystem, Schweregrad richtet sich nach Anzahl und Schwere der Nebendiagnosen
  • Diagnosen: Aufnahmediagnose (Begründung des stationären Aufenthalts), Hauptdiagnose (hauptsächlicher Grund für Aufenthalt) und Nebendiagnose (Krankheit besteht gleichzeitig mit Hauptdiagnose oder wird während Krankenhausaufenthalt entwickelt)
25
Q

Rechnungswesen

A
  • Aufgaben: Dokumentation von Geschäftsvorgängen, Bereitstellung von Infos für Finanzbehörden und Unternehmensführung, Kontrolle und Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Aufbereitung von Zahlen, zukünftiges Planen
  • Ziele: Auskunft über Vermögen, Ermittlung von Gewinn und Verlust, Info an Dritte, Gläubigerschutz
  • Kosten- und Leistungsrechnung: zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit; Kostenartenrechnung (Welche Arten von Kosten sind entstanden?), Kostenstellenrechnung (Wo sind Kosten entstanden?) und Kostenträgerrechnung (Welches Produkt hat welche Kosten verursacht?)
26
Q

Staatsgewalt (Organe des Staates)

A

Bundesvolk
Bundestag (Wahl alle 4 Jahre)
Bundesrat
Bundesregierung (Wahl alle 5 Jahre)
Bundespräsident
Bundesverfassungsgericht

27
Q

Funktionen der Parteien

A

Deutschland als Parteiendemokratie

  • Interessenartikulationsfunktion: Parteien bringen polit. Positionen/ Wünsche/ Bedürfnisse der Mitglieder und Wähler zum Ausdruck
  • Politikkontrolle: Kontrolle der polit. Prozesse
  • Rekrutierungsfunktion: besitzen Rekrutierungsmonopol für öffentl. Ämter/ Mandate auf der regionalen, nationalen und europäischen Ebene
28
Q

Merkmale eines Staates

A

Staatsgebiet
Staatsvolk
Staatsgewalt

als vierte Gewalt können die Medien angeführt werden, da große Rolle bei Meinungsbildung der Gesellschaft -> aber: keine demokratische Legitimation (Journalisten müssen sich keiner Wahl stellen)

29
Q

Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses

A

vor Vertragsabschluss bestehen auch schon Rechte/ Pflichten (durch Anwerbung/ Bewerbung)

  • AN muss alle Umstände wahrheitsgemäß darlegen, die die Erfüllung der Leistungspflichten unmöglich machen (oder die für Arbeitsverhältnis von entscheidender Bedeutung sind)
  • AN muss zulässige Fragen wahrheitsgemäß beantworten
    -> bei Verstoß: AG kann Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten; dadurch sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses/ fristlose Kündigung
  • unzulässige Fragen (zB zu Familie, Gesundheit, Sexualität, Glauben) dürfen nicht-wahrheitsgemäß beantwortet werden („zulässige Lüge“)
30
Q

Arbeitsvertrag

A
  • muss nicht schriftlich geschlossen werden (auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten)
    -> bei befristeten Arbeitsverträgen ist Schriftform vorgeschrieben
  • Pflichten des AGs: Lohnzahlung, Beschäftigung, Fürsorge, Zeugniserteilung, Urlaubsgewährung
  • Pflichten des ANs: Arbeit (persönlich), Treue, Verschwiegenheit
  • Arbeitszeiten: max. 10h pro Tag, 11h Ruhepause, Beschäftigungsverbot an Sonn-/ Feiertagen
    -> im KH: auch nur 10h Ruhepause und Beschäftigung an Sonn-/ Feiertagen möglich
31
Q

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

A

möglich durch Zeitablauf (befristete Verträge), Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Aufhebungsvertrag, Tod des ANs, Kündigung
- muss schriftlich erfolgen
- ordentliche Kündigung: Kündigungsfristen und -vorschriften (nach Kündigungsschutzgesetz)
-> je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger sind auch die Kündigungsfristen
- besonderer Kündigungsschutz für Schwangere, AN in Elternzeit, Schwerbehinderte, Betriebsräte, Azubis
- Grund für Kündigung muss bestehen: verhaltensbedingte (zB Beleidigung), personenbedingte (zB Krankheit), betriebsbedingte (zB Firmeninsolvenz) Kündigung
-> weniger schlimme Maßnahmen wie zB Versetzung innerhalb des Betriebs sind nicht möglich
- Änderungskündigung: Kündigung mit anschließender Neuanstellung zu geänderten Bedingungen
- außerordentliche Kündigung: keine Kündigungsfristen, aber wichtiger Grund muss vorliegen (zB sexuelle Belästigung, eigenmächtige Urlaubsverlängerung, Diebstahl, BTM-Verstoß)
-> teilweise muss Abmahnung vorausgehen, wenn dadurch Störung beseitigt werden kann; zB bei Störung des Betriebsfriedens, Alkoholmissbrauch, unentschuldigtem Fehlen

32
Q

Zivilrechtliche Haftung

A

Anspruchsgrundlagen
- Vertragliche Haftung: Ansprüche zwischen Vertragspartnern auf Grundlage eines Vertrags -> zB Anspruch wegen Schlechterfüllung des Behandlungsvertrags: gegen Krankenhausträger
- Außervertragliche (deliktische) Haftung: Ansprüche zwischen Vertragspartnern ohne bestehenden Vertrag -> zB Anspruch aus Delikt: gegen alle Beteiligte: Pflegekraft, Assistenzarzt

Zivilrechtlicher Haftungsprozess
Klage auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld
-> Kläger trägt Beweislast für den Behandlungsfehler (gilt als erbracht, wenn Dokumentation fehlt oder fehlerhaft) -> dann Beweislastumkehr: Arzt/ Pflegekraft muss beweisen, dass fragliche Maßnahmen durchgeführt wurden

Delegation

33
Q

Delegation

A

Anweisender muss vor jeder Anweisung prüfen:
Delegationsfähigkeit
- nicht delegationsfähig: Untersuchung, Beratung, Aufklärung des Patienten, operative oder invasive diagnostische Eingriffe, Entscheidung über therapeutische Maßnahmen, Anästhesie
- delegationsfähig: Leistungen, die zum Pflichtbestandteil der Ausbildung gehören, zB Durchführung von Röntgenaufnahmen oder Laboruntersuchungen, Verbandwechsel, Routinemedikation, Hautdesinfektion
-> Angewiesener muss aufgrund der persönlichen Fähigkeit und beruflichen Erfahrung in der Lage sein, die angewiesene Maßnahme durchzuführen

Anordnungsverantwortung: Arzt
-> muss darauf vertrauen, dass der Angewiesene die Maßnahme genauso durchführt, wie es gelernt wurde

Übernahmeverantwortung: Übernahme kann auch abgelehnt werden

Durchführungsverantwortung: durchführende Person, auch unter Aufsicht
-> muss darauf vertrauen, dass Anweisung ordnungsgemäß erfolgt ist, der Pat. ausreichend aufgeklärt ist und Angewiesener ordnungsgemäß überwacht wird
-> muss bei erkennbar fehlerhafter Anweisung darauf hinweisen (Gegendarstellungs- und Verweigerungspflicht)

Kontrollverantwortlichkeit: Arzt muss delegierte Maßnahme kontrollieren, nachdem sie durchgeführt wurde

34
Q

Strafrecht

A

Zum Schutz von Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit, Eigentum und Vermögen

Prüfung der Strafbarkeit:
- Strafgesetztatbestand erfüllt?
durch Vorsatz (Handeln mit Wissen und Wollen), Fahrlässigkeit (Handeln ohne erforderliche Sorgfalt), pflichtwidriges Unterlassen
- Tat rechtswidrig?
nicht bei vorliegenden Rechtfertigungsgründen wie Notwehr, Notstand, Einwilligung
- Täter schuldfähig?
nicht bei Schuldunfähigkeitsgründen (zB psychische Erkrankungen)

Einwilligung in Behandlung nur möglich, wenn Einsichtsfähigkeit vorhanden; bei Minderjährigen/ Demenzkranken können Erziehungsberechtigte/ Betreuer einwilligen -> Einwilligung nur möglich, wenn mündliche und zusätzlich schriftliche Aufklärung erfolgt

35
Q

Straftaten im KH

A

Heilbehandlung als Körperverletzung
= vorsätzliche/ fahrlässige körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
-> Rechtswidrigkeit wird durch Einwilligung ausgeschlossen
-> aber: Einwilligung umfasst nur korrekt durchgeführten Eingriff, keinen Pfusch

Straftat gegen menschliches Leben
= vorsätzlich: Aussetzung, Mord, Totschlag, Schwangerschaftsabbruch, Tötung auf Verlangen; fahrlässig: fahrlässige Tötung
-> Verletzung der Sorgfaltspflicht bei vorhersehbarem Behandlungsfehler (zB bei Abweichung von anerkannten Regeln, Eingriffe ohne vorherige Diagnose, Durchführung von Maßnahmen ohne Mindestkenntnisse)
-> bei vorliegender Patientenverfügung muss Behandlung eingestellt werden (Selbstbestimmungsrecht), ohne dass Behandlungsabbruch für behandelnden Arzt eine Straftat ist

Gemeingefährliche Straftaten
- unterlassene Hilfeleistung
- Verlassen in hilfloser Lage = Personen, die außerstande sind, sich ohne Hilfe gegen Gefahr zu wehren

Urkundenfälschung
= Herstellung unechter Urkunde, Verfälschung echter Urkunde, Gebrauch unechter/ verfälschter Urkunde
-> unechte Urkunde: Dokumentation mit nicht erkennbarem/ Täuschung über Aussteller; Unkenntlichmachung von Einträgen/ Änderung von Daten; nachträgliches Einfügung von Textteilen

Schweigepflicht
Informationen über Personen müssen gegenüber Dritten für sich behalten werden (auch gegenüber anderen Ärzten, Angehörigen, Eltern, Ehepartner, Arbeitgeber)
-> Befreiung von Schweigepflicht möglich