LB IV Flashcards
Kriterien von Wahlen
gleich, geheim, frei, unmittelbar, allgemein
Gewaltenteilung
um Machtmissbrauch zu verhindern und gegenseitige Kontrolle zu ermöglichen (Rechtsstaatlichkeit)
- Legislative: gesetzgebend (Bundestag)
- Judikative: prüfend (Bundesgerichte, Bundesverfassungsgericht)
- Exekutive: ausführend (Bundesregierung)
Arten des Rechts
- Zivilrecht (=Privatrecht): Bürger gegen Bürger
- Öffentliches Recht: Bürger gegen Staat
Wirtschaftssysteme
Marktwirtschaft
- Gesellschaft besitzt alles
- Preise durch Nachfrage geregelt
- Wettbewerb
- Verkäufer bekommen Gewinne
- Geld kommt von privaten Banken
Planwirtschaft
- einer Person gehört alles
- Preise vorgegeben
- Staat bekommt Gewinne
- Geld kommt vom Staat (Banken verstaatlicht)
Soziale Marktwirtschaft -> Wirtschaftsordnung in Deutschland
- Ausbeutung durch Mindestlohn verhindert
- Staat legt Rahmenbedingungen für Markt fest (zB durch GG, Eigentums- und Wettbewerbsrecht, Sozialordnung)
- Staat greift nur ein, wenn es nötig ist
- Markt vs. Staat
- Sozialordnung: alle Menschen erhalten lebenswürdige Lebensbedingungen (auch Arbeitslose, Kranke, Alte) -> Prinzip des sozialen Ausgleichs; gesichert durch Sozialversicherungen
- Preisabsprachen/ Kartellbildung nicht möglich (Wettbewerbsbeschränkung)
- Fürsorgepflicht des Staates (Zugang zu Schulwesen, Prozesskostenhilfe, Jugendhilfe, Sozialhilfe)
Sozialversicherungen
Versicherungen finanziert durch Steuern
- Krankenv.
- Pflegev.
- Unfallv.
- Arbeitslosenv.
- Rentenv.
Grundsicherung (Hartz IV)
Finanzielle Mittel des Staates
Vorsorge
- Krankenv.
- Pflegev.
- Rentenv.
- Unfallv.
- Arbeitslosenv.
Entschädigung
- Soldaten
- Kriegsopfer
- Kriminalopfer
- SED-Opfer (polit. Gefangene)
Fürsorge/ Förderung
- Kindergeld
- Elterngeld
- Wohngeld
- Ausbildungsförderung
- Jugendhilfe
Sicherung
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)
- Sozialhilfe
Krankenversicherung
- Vorsorge (zB Zahnarzt), Nachsorge (zB Schwangerschaft)
- auch für Arbeitslose
- Familienversicherung möglich
- Gehaltsübernahme ab Krankheitsfall >6 Wochen
- gesetzlich: Arztbesuch mit Sachleistungsprinzip (Pat. hat Anspruch auf Sachleistung); Abrechnung über kassenärztliche Vereinigung
- privat: Arztbesuch mit Erstattungsprinzip (Sonderbehandlungen möglich; Sachleistungen können mehrfach abgerechnet werden); Abrechnung direkt zwischen Krankenkasse und Pat. —> Krankenkasse erstattet Kosten nachträglich
Pflegeversicherung
- 5 Pflegestufen mit je 6 Modulen
- Pflegegeld pro Monat; Sachleistungen werden bezahlt
zB Hilfe beim Einkaufen/ Waschen - Antragstellung notwendig
Rentenversicherung
- 3 Stufen: gesetzlich (Pflichtversicherung), privat (Fonds/ Lebensversicherung möglich), betrieblich (Geld wird in Fonds investiert)
- Generationsvertrag: nächste Generation zahlt für jetzige Generation
- je mehr man eingezahlt hat, desto mehr bekommt man raus (unter Berücksichtigung der Arbeitslosenzeit)
Unfallversicherung
- 3 Stufen: Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
- Meldung bei der Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfall —> Heilbehandlung, Verletztengeld
Wegeunfall —> Berufshilfe, Übergangsgeld
Berufskrankheit —> Rente
Arbeitslosenversicherung
um Leben aufrecht zu erhalten ohne Einkommensquelle
- mind. ein Jahr Berufserfahrung nötig
- Meldung der Arbeitslosigkeit nötig
Arbeitslosengeld I
richtet sich nach Beschäftigungsdauer —> halbe Dauer der Beschäftigung wird bezahlt, danach ALG II
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Sicherung des Existenzminimums, wenn arbeitsfähig
Regelbedarf 449€; Mehrbedarf bei Kindern; zusätzliche Unterstützung durch Wohngeld (Strom/ Heizung)
Sozialhilfe
Sicherung im Alter, wenn nicht mehr arbeitsfähig
“Rentenaufstockung“; Regelbedarf und Mehrbedarf
Zivilrecht
Verträge zwischen Bürgern
- Angebot und Nachfrage
-
Willenserklärungen (schriftlich/ mündlich/ stillschweigend/ durch konkludentes Verhalten/ durch notarielle Beurkundung) —> Geschäftsfähigkeit nötig, WE müssen übereinstimmen (Parteien, Leistung, Gegenleistung)
Erste WE: Antrag/ Angebot
Zweite WE: Annahme
Willenserklärungen anfechtbar wegen Irrtums (zB 1.000 statt 100 Stifte bestellt) oder Täuschung/ Drohung; Motivirrtum nicht akzeptiert (zB Vertragskündigung vergessen) - Einwilligungserklärung: Einsichtsfähigkeit nötig (zB Aufklärung für medizin. Eingriffe)
- mutmaßlicher Wille (zB bei bewusstloser Person)
-
Erfüllungsgehilfen (zB Mitarbeitende erfüllen Aufgaben, die das Krankenhaus stellt, gegenüber den Vertragspartnern (PatientInnen))
Im Krankenhaus: Behandlungs-, Beherbergungs-, Bewirtschaftungsvertrag —> Schadensersatz/ Schmerzensgeld bei Schlechterfüllung
-> 14-tägiges Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen (zB Internet)
Geschäftsfähigkeit
-
geschäftsunfähig: 0-6 J.
-> Verträge immer unwirksam -
beschränkt geschäftsfähig: 7-18 J.
-> Verträge schwebend unwirksam: nur wirksam bei - Genehmigung der Eltern
- Taschengeldparagraph
- Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
- Folgeverträge zu Arbeitsverträgen
- Vertrag lediglich rechtlich vorteilhaft
- voll geschäftsfähig: 18+ J.
für beschränkt Geschäftsfähige gilt Taschengeldparagraph: Schließen vorteilhafter Verträge möglich
Delegation
nur möglich, wenn Tätigkeit delegationsfähig ist
- Anordnungsverantwortung: sichergehen, dass Person die Tätigkeit ausführen kann
- Übernahmeverantwortung: Tätigkeit kann auch abgelehnt werden
- Durchführungsverantwortung: Sorgfalts-, Fach-, Geschicklichkeitskenntnis
- Kontrollverantwortung: Arzt muss am Ende Tätigkeit nochmal kontrollieren
Staatsprinzipien
- Demokratieprinzip
- Bundesstaatsprinzip
- Rechtsstaatsprinzip
- Sozialstaatsprinzip
(- Republikprinzip)
Grundrechte
Staatsgewalten sind an Grundrechte gebunden
Unterschied zwischen Menschen- und Bürgerrechten
- Menschenrechte (für alle): zB Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit vor Gesetz
- Bürgerrechte (nur für Deutsche): zB Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit
Grundrechte für Rechtssprechung
- vor Gesetz sind alle gleich
- jede Person darf Gericht anrufen
- eine Tat darf nur einmal bestraft werden
- gibt keine Todesstrafe
Gerichte
- Bürger vs. Bürger (zB Schadensersatz/ Schmerzensgeld): Zivilrecht —> Zivilgericht
- Bürger vs. Bürger (zB Scheidung, Unterhalt) —> Familiengericht
- Bürger vs. Bürger (zB Straftat) —> Strafgericht (Polizei, Staatsanwaltschaft)
- Bürger vs. Arbeitgeber (zB Kündigungsschutzklage) —> Arbeitsgericht
- Bürger vs. Arbeitsagentur (zB Sozialversicherungen) —> Sozialgericht
- Bürger vs. Gemeinde (zB Baurecht) —> Verwaltungsgericht
- Bürger vs. Staat (zB Steueramt) —> Finanzgericht
Krankenhausträger
Krankenhaus: für Krankenbehandlung und Geburtshilfe, mit ständiger ärztlicher Leitung, Personal ist jederzeit verfügbar, Pat. werden untergebracht und verpflegt
Träger:
- öffentlich-rechtliche Vereinigung: öffentliches Krankenhaus, Lehr- und Ausbildungsauftrag —> zB Uniklinik Erlangen
- Kirche, Wohlfahrtsverbände, private Stiftungen: freigemeinnütziges Krankenhaus, Versorgungsauftrag, Lehr- und Ausbildungsauftrag —> zB Diakonien, Waldkrankenhaus
- Ärzte, Arztgruppen, Kapitalgesellschaften: privates Krankenhaus, Gewinnerzielung —> zB Erler Klinik
Betriebe
- Dienstleistungsbetrieb: nicht lager- und transportfähig, personalintensiv, kein Austausch durch Maschinen möglich —> immaterielles Gut, zB Arztpraxis, Steuerberater, Friseur
- Sachleistungsbetrieb: lager- und transportfähig, materialintensiv, Substitution durch Maschinen möglich —> materielles Gut, zB Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bergbau
-
Primär- und Sekundärleistungen eines Krankenhauses:
Primär: Leistungen unmittelbar am Pat. (zB Diagnostik, Therapie, Pflege, Dokumentation)
Sekundär: direkt abhängig bzw. komplett unabhängig vom Pat. (zB Bestellwesen, Reinigungsleistungen, Stellenanzeigen)
Ökonomische Prinzipien
- Minimalprinzip: geringe Mittel für gegebenes Ziel aufwenden
- Maximalprinzip: festgelegte Mittel für größten Nutzen aufwenden
Versorgungsstufen in Bayern
- Stufe 1: Grundversorgung für einfache Erkrankungen, keine komplexen Diagnosen
- Stufe 2: spezialisierte Untersuchungsmethoden, CT/ MRT vorhanden
- Stufe 3: umfassendes Leistungsangebot mit technischen Einrichtungen, mit Forschung und Lehre
Finanzierung
- Wirtschaften: Verhältnis zwischen menschlichen Bedürfnissen und knappen Ressourcen
- Duale Finanzierung: Investitionen von Bund und Ländern zusammen mit Betriebs- und Behandlungskosten von Krankenkassen
- Investitionen: Kosten zur Errichtung des Krankenhaus (Neubau, Umbau, Erweiterungen), Anschaffung und Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern (zB techn. Geräte)
-
Förderung:
Einzelförderung: Neuerrichtung des Krankenhaus, Wiederbeschaffung von langjährigen Anlagegütern —> best. Festbetrag für Objekt
Pauschalförderung: Jahrespauschale, Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern
Sozialversicherung
Sozialversicherungssystem: Pflichtversicherungen, um Bürger vor finanzieller Notlage zu schützen und sozialen Frieden zu sichern
—> gesetzliche Krankenkasse geregelt im SGB V
Solidarprinzip: „alle für einen und einer für alle“ —> alle zahlen Beiträge, davon werden gestzliche Leistungen im Krankheitsfall übernommen
Individualprinzip: für Privatversicherte, Beitrag abhängig von persönlichem Risiko und Leistungsspektrum, Gesundheitszustand, Einkommen und Beruf —> im Krankheitsfall werden nur vertragl. Leistungen gezahlt
Beitragsbemessungsgrenze: Menschen, die mehr als der Durchschnitt verdienen, zahlen nur bis zu bestimmter Einkommenshöhe mehr Steuern, alles darüber wird nicht versteuert
Versicherungsgrenze: für Privatversicherte, um Abwanderung in Private Krankenversicherung zu verhindern —> liegt über Beitragsbemessungsgrenze
Reformen im Gesundheitswesen
- Ziele: Deckung steigender Kosten im Gesundheitswesen, Ausgaben der Krankenkassen stabil halten, Anstieg der Lohnnebenkosten verhindern
-
DRG (Diagnosis Related Groups): Verkürzung der Krankenhausverweildauer, „gleiches Geld für gleiche Leistungen“, Transparenz und Vergleichbarkeit von Krankenhausleistungen, Abbau von Überkapazitäten, Eindämmung erwarteter Kostensteigerungen
—> berechnet aus Bewertungsrelation/ Relativgewicht + Basisfallwert
—> Zusatzentgelte für Leistungen, die nicht ins DRG-System fallen - MDC (Major Diagnostic Categories): Prozeduren nach DIMDI geregelt, richtet sich nach Organsystem, Schweregrad richtet sich nach Anzahl und Schwere der Nebendiagnosen
- Diagnosen: Aufnahmediagnose (Begründung des stationären Aufenthalts), Hauptdiagnose (hauptsächlicher Grund für Aufenthalt) und Nebendiagnose (Krankheit besteht gleichzeitig mit Hauptdiagnose oder wird während Krankenhausaufenthalt entwickelt)