Latente Steuern Flashcards

1
Q

Wer ist Mitunternehmer von Personengesellschaften?

A

A. Mitunternehmerinitiative (Bsp. Prokurist, Mindestens Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, nicht stiller Gesellschaft, Kommanditist ist MU)
B. Mitunternehmerrisiko (finanz. Engagement)

Alles muss vorhanden sein §15 (1) Nr. 2 EStG
Bsp. auch persönliche Haftung

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2
Q

Nenne eine Besonderheit der Besteuerung bei Personengesellschaften

A

Trennung von Vermögensphären zum Zwecke der Besteuerung
A. Privat
B. Betrieb
–> nicht durch juristische Person, deshalb 2 stufige Gewinnermittlung
–> Sonderbetriebsvermögen (Eigentum eines einzelnen Anteilseigners - GF Gehalt, Mieteinkünfte etc - notwendiges und gewillkürtes)

führt zu Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nicht Gewerbliche Einkünfte §8 KStG)
Aufteilung des Gesamtgewinns auf Mitunternehmer § 15 I S. 1 Nr. 2 EStG
Zuordnung des Ergebnisses aus Sonderbetriebsvermögen/ Sondervergütungen des Einzelnen § 15 I S. 1 Nr. 2 EStG

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3
Q

Weclhes Vermögen ist Betriebsvermögen bei Mitunternehmern?

A

Das Betriebsvermögen der Personengesellschaft umfasst:

das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft (ggf.
wertmäßig korrigiert durch Ergänzungsbilanzen) und
das Sonderbetriebsvermögen der einzelnen
Gesellschafter / Mitunternehmer

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4
Q

Was ist Sonderbetriebsvermögen?

A

Sonderbetriebsvermögen liegt nach R 4.2 Abs. 2 Satz 2 EStR
vor, wenn Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen
Gesellschaftern gehören und die nicht Gesamthandsvermögen
der Mitunternehmer der Gesellschaft sind,
–> unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen
(Sonderbetriebsvermögen I)
–> unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des
Mitunternehmers an der Personengesellschaft eingesetzt werden
können (Sonderbetriebsvermögen II)

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5
Q

Grenze SBV 1 von SBV2 ab

A
  1. Es dient unmittelbar dem Betrieb bzw. dem Zweck der Gesellschaft
  2. Es dient der Beteiligung, nicht aber dem Betrieb der Gesellschaft

Kosten, die im Zusammenhang mit dem SonderBV stehen, sind
als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen der Gewinnfeststellung
der OHG geltend zu machen, §§ 179, 180 AO.

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6
Q

Grenze Sonderbetriebsvermögen bei der GmbH & Co KG ab

A

die Gesellschaftsanteile der Kommanditisten an der GmbH sind
Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten bei der KG

Folge: Gewinnausschüttung der GmbH sind Sonderbetriebseinahmen
der Kommanditisten

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7
Q

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der GmbH& Co KG, nenne auch Auswirkungen?

A

Typische vGA-Probleme:
–> Die A GmbH ist Vollhafterin der A GmbH & Co. KG;
–> die GmbH erhält keine Haftungsprämie (angemessen
nach BFH BStBl II 1977, 346 wären 2 - 5 %),
–> die Gesellschafter der GmbH sind gleichzeitig
Kommanditisten der KG

Vermögensminderung / verhinderte Vermögensmehrung (keine Auszahlung über die Haftung der GmbH)
Veranlassung durch Gesellschaftsverhältnis (wegen fehlender Haftungsvergütung)
Auswirkungen auf Höhe des Einkommens (Auswirkung auf Versteuerung)
Keine ordentliche Gewinnausschüttung

–> Haftungsvergütung (für Übernahme der Haftung durvch die Gesellschafter, fremder Dritter würde Prämie erhalten, da er es nicht freiwillig zur Verfügung stellen) muss steuerliche erfasst werden

GmbH bringt Leitsungen an KG ohne Vergütung

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8
Q

Unterscheide Einkünfte aus Vermögensverwaltung und gewerbliche Einkünfte ab

A

selbst bei geringer gewerblicher Tätigkeit ist die Gesellschaft (Kaufmann) als Gewerbebetrieb einzustufen und vollumfänglich als gewerbliche Einkünfte zu beurteilen §15 (1,2) EStG
Grenze: 24.000 Absolutbetrag und 3%

sobald rein Vermögensverwaltend: §20,21 EStG steuerliches Privatvermögen

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9
Q

Nenne die Besonderheiten der Besteuerung bei Betriebsaufspaltung

A

Bsp.: A ist Alleingesellschafter der A-GmbH und Alleineigentümer eines Gebäudes, das zur Nutzung überlassen wird

A. Sachliche Verpflechtung
–> wesentliche Betriebsgrundlage der A-GmbH!
–> wesentliche Betriebsgrundlage wird zur Nutzung überlassen
–> gewerbl. tätige Personen o Kapitalgesellschaft

B. Personelle Verpflechtung
–> Gesellschafter Besitzunternehmen beherrscht Betriebsunternehmen

Anteile an der A-GmbH gehören zum SBV2 des Gewerbebetrieb des Gebäudes

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