Ansatz in der Handelsbilanz Flashcards

1
Q

Wie ist die Bilanzierungsfähigkeit in der Handelsbilanz zu prüfen?

A

VG/ Schuld?
Wirtschaftliches Eigentum + Betriebsvermögen?
konkretes Bilanzierungsverbot?
konkretes Bilanzierungswahlrecht?

sonst:
Rechnungsabgrenzungsposten?
Latente Steuern?
explizites Bilanzierungsgebot?

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2
Q

Was ist ein VG?

A
  • greifbare wirtschaftliche Werte
  • selbständig verwertbar / verkehrsfähig
  • selbständig bewertbar
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3
Q

Was ist eine Schuld?

A
  • hinreichend sicher erwartete Belastungen des Vermögens
  • beruhend auf Leistungsverpflichtung des Unternehmens
  • selbständig bewertbar (quantifizierbar)
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4
Q

Nenne die Elemente der abstrakten Aktivierungsfähigkeit

A

Statisch geprägte Aktivierungskonzeption
selbständig verwertbar

Dynamisch geprägte Aktivierungskonzeption
selbständig bewertbar
wirtsch. Wert greifbar

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5
Q

Was bedeutet selbstständig verwertbar?

A

Schuldendeckung grundsätzl. möglich: Nutzungsüberlassung an Dritte muss gs. zu Zahlungsströmen führen können,
auch im Wege der Zwangsvollstreckung

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6
Q

Was bedeutet selbständig bewertbar

A

Aufwendungen sind angefallen und AK/HK bestimmbar

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7
Q

Was bedeutet wirtsch. Wert greifbar

A

Konkreter Nutzen für das Unternehmen. Nicht:
Bestandteil des Geschäftsoder Firmenwerts.

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8
Q

Welche Aktivierungsverbote kennen Sie? §248

A

für Aufwendungen, die nicht selbständig verwertbar sind
- Abs. 1 Nr. 1: Gründung eines Unternehmens
- Abs. 1 Nr. 2: Beschaffung des Eigenkapitals

für Aufwendungen, die der abzurechnenden Periode zuzuordnen sind,
- Abs. 1 Nr. 3: Abschluss von Versicherungsverträgen

für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, deren AK/HK typischerweise nicht eindeutig bestimmbar sind,
- Abs. 2 S. 2: Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare immaterielle VG des Anlagevermögens

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9
Q

Welche Aktivierungswahlrechte nach §§ 248, 250 und 274 HGB kennen Sie?

A
  • Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des
    Anlagevermögens, § 248 Abs. 2 S. 1 HGB
  • Disagio, § 250 Abs. 3 HGB
  • Aktive latente Steuern, § 274 Abs. 1 S. 2 HGB
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10
Q

Welche Aktivierungsgebote nach §§ 246 und 250 HGB kennen Sie?

A
  • Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte,
    § 246 Abs. 1 S. 4 HGB
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten,
    § 250 Abs. 1 S. 1 HGB
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11
Q

Was bedeutet Belastung des Vermögens?

A

bestehend oder hinreichend sicher erwartet

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12
Q

Was bedeutet beruhend auf (Außen-) Verpflichtung?

A

Zwang gegenüber Dritten zur Leistungserbringung
- hinreichend konkretisiert, nicht nur Minderung GFW
- vorhersehbar, mehr Gründe sprechen dafür als dagegen
bzw. Wahrsch.keit > 50%
- zivil- bzw. öffentlich-rechtlich oder auch nur wirtschaftliche Verpflichtung ausreichend

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13
Q

Was bedeutet quantifizierbar?

A

steht eindeutig fest oder kann im Rahmen einer Bandbreite angegeben werden

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14
Q

Welche Passivierungswahlrechte kennen Sie?

A
  • Direkte Pensionszusagen, die vor dem 01.01.1987 gegeben wurden,
    Art. 28 Abs. 1 S. 1 EGHGB („Altzusagen“)
  • Mittelbare Pensionsverpflichtungen, wenn die Mittel der
    Unterstützungskasse nicht ausreichen und mit einer Einstandspflicht zu
    rechnen ist, Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB
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15
Q

Welche Passivierungsgebote kennen Sie?

A
  • Rückstellungen gem. § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 Abs. 2 HGB
  • Passive latente Steuern, § 274 Abs. 1 S. 1 HGB
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16
Q

Welches Passivierungsverbot kennen Sie?

A

§ 249 Abs. 2 S. 1 HGB hat klarstellende Bedeutung