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1
Q

Welche Verfahrensregeln gelten für Feststellung des Sachverhalts (3 Punkte) Im vereinfachten Verfahren und für welche Bereiche gelten die entsprechenden
Regeln?

A

” Art. 247 Abs. 1: Verhandlungsmaxime mit verstärkte gerichtliche
Fragepflicht
“ Art. 247 Abs. 2: Eingeschränkte Untersuchungsmaxime
“ Art. 295 / 296 Abs. 1 Uneingeschränkte Untersuchungsmaxime bei
Kinderbelangen

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2
Q

Rechtsschutz in klaren Fällen ! kann eine Abweisung erfolgen oder nicht?
o Meinung von BGer oder SuSo!

A

” BGer: Abweisung nicht möglich, nur Nichteintreten möglich “ SuSo: Abweisung auch möglich

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3
Q

Klagende Partei hat als Beweisantrag Einholung von Gutachten gestellt, aber Kostenvorschuss nicht bezahlt. Was macht Gericht grundsätzlich und ausnahmsweise?

A

Grundsatz: Gericht wird eine prozessleitende Verfügung erlassen und den Kläger auffordern den Vorschuss zu zahlen; im Unterlassungsfasll wird grundsätzlich kein Gutachten erlassen

” Kostenverteilung nach Ausgang des Prozesses
“ Vgl. Art. 102 ZPO
o Ausnahme (Art. 102 Abs. 3 ZPO):
“ Bei uneingeschränkten Untersuchungsgrundsatz
“ Wenn Gegenpartei Vorschuss bezahl

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4
Q

Negative feststellungsklage

A

Gegen wen richtet sich der Prozess?1
• Gegen C und V!die durch vermeintliche Verfügung begünstigten Personen
“ Rechtsbegehren bzw. was für eine Klage kann erhoben werden?
• 1. Vermutung, dass Testament nicht von Vater ist bzw. gefälscht ist
!Man beantragt die Feststellung, dass C und Naturschutzverein V gar keine Erbenqualität haben!
!Rechtsnatur: negative Feststellungsklage
o Prozessrelevante Tatsache und wer hat sie zu beweisen?
“ Echtheit bzw. Unechtheit des Testamentes, woraus
die mangelnde Erbenstellung gefolgert wird
“ Beweislast tragen Verein und Freundin (Art. 178
ZPO)2

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5
Q

Ungültigkeitsklage

A
  1. Verfügungsunfähigkeit des Erblassers!Ungültigkeitsklage! Es
    sei die Verfügung für ungültig zu erklären! !Rechtsnatur: Gestaltungsklage
    o Prozessrelevante Tatsache und wer hat sie zu beweisen? “ Verfügungsfähigkeit des Erblassers, die sich auf
    Urteilsfähigkeit des Erblassers stützt
    “ Beweislast tragen die Söhne (Art. 8 ZGB)
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6
Q

Herabsetzungsklage

A
  1. Pflichtteilsverletzung!Herabsetzungsklage : die Verfügungen sind proportional herabzusetzen im Umfang von insgesamt 1⁄4 des Nachlasses, so dass den Kläger ihren Pflichtteil unbeschadet zukommt (3/4 des gesmaten Nachlasses)
    !Rechtsnatur: Gestaltungsklage
    o Prozessrelevante Tatsache und wer hat sie zu beweisen?
    “ Söhne als pflichtteilsgeschützte Erben • Welches Hauptbegehren würde man stellen?3
    o Feststellungsklage, wonach C und Naturschutzverein keine Erbenstellung haben
    “ Wer trägt Beweislast und welches sind die prozessrelevanten Tatsachen? • Oben abgehandelt
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