Landeshundegesetz Flashcards
Landeshundegesetz (NRW) entscheidet zwischen….
Gefährlichen Rassen
Gefährlichen Individuen
Erlaubnispflichtigen Rassen
Großen Hunden
Pflichten für alle Hundehalter
“Allen Hunden so zu halten, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tiere ausgeht.”
Leinenpflicht für alle Hunde
Gefahrliche Individuen (im Einzelfall)
Entscheidet bei Amtstierarzt
Hunde die…
- Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt sind.
- Ausbildung zum Nachteil des Menschen (Schutzhund)
- Einen Menschen gebissen haben.
- Einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben.
- Anderen Hunde durch Biss verletzt haben (nicht als Selbstschutz).
- Unkontrolliert andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Gefährliche Hunde (Rassen)
Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
+ deren Kreuzungen (aufgrund ihre Rassenzugehörigkeit eine Gefährlichkeit vermutet wird)
Erlaubnispflicht (Vorschriften für gefährliche Hunde)
- Volljährigkeit
- Sachkunde und Zuverlässigkeit
- Fähigkeit, den Hund sicher an der Leine halten
- Hund muss ausbruchsicher untergebracht und gehalten werden
- Muss Chip gekennzeichnet sein
- Haftpflichtversicherung - für Personenschäden und sonstige Schäden
Haltung, Ewerb, Abgabe, Umzug, und Tod eines als gefährlich geltenden Hundes sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Sachkundige geltende Personen
- Tierarzt
Jagdschein-Inhaber und Personen
Personen, die Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen - Polizeihundeführer/innen
- Personen, die berechtigt sind, Sachkundebescheinigung zu erteilen
Maulkorb- und Leinenzwang bei gefährliche Hunden
- Ab Beginn des siebten Lebensmonats
- Befreiung: Nach ablegen einer Verhaltensprüfung (Wesentest)
Hunde, die nur wegen ihr Rassenzugehörigkeit als gefährlich gelten. - Spaziergänge:
nur von volljährigen, sachkundigen und zuverlässigen Personen geführt werden (Erlaubnis ist stets mitzuführen).
Es darf nur ein gefährlicher Hund geführt werden.
Große Hunde
- 40 Zentimetern oder 20 Kg
- Gelten als groß
- Anzeigepflicht
- Mikrochip
- Haftpflichtversicherung
- Sachkunde und Zuverlässigkeit