KV des Versandhandels - Bring- oder Schickschulden? Flashcards
1
Q
Bringschulden mM
A
Hierbei handelt es sich um Bringschulden.
2
Q
Schickschuld hM - BGH
A
Bei Geschäften, die über den Warenversand abgewickelt werden, handelt es sich um Schickschulden.
Arg: Nach §269 I soll im Zweifel der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners sein (-> Hol-/Schickschuld)