Kriminologie Flashcards
Definieren sie kurz den Begriff Kriminologie
Wissenschaft von Entstehungszusammenhängen, Erscheinungsformen und Vorbeugungs- u. Bekämpfungsmöglichkeiten, geeigneten Sanktions- und Behandlungsformen d. verbrechens im Leben von Individuen u. Gruppen sowie d. kriminalität im Gefüge von Staat u. Gesellschaft
Grenzen sie die Begriffe Kriminalistik und Kriminologie von einander ab
- Kriminalistik beschreibt die technisch/naturwissenschaftliche Tataufklärung, Fandung nach Personen und Sachen: Physik, (Rechts-)Medizin, Chemie, Biologie
-> Drogenscreening
-> Spurenanalyse
-> digitale Forensik - Kriminologie beschreibt die Ursachenforschung bzgl. kriminellen Verhaltens und mögl. Präventionsansätze
-> Warum wird jemand kriminell/warum nicht?
-> Wie zuvermeiden?
-> Strafzecke: Individual Prävention
Beschreiben sie das System der Kriminalwissenschaften
Geisteswissenschaften <-> Naturwissenschaften
* juristische Kriminalwissenschaften
-> Strafrechtswissenschaften
-> Strafprozessrechtswissenschaft
-> andere rechtswissenschaftliche Disziplin mi mit kriminalistischem Bezug (z.B. Polizeirecht)
- nichtjuristische Kriminalwissenschaften
-> Kriminologie (Kriminalstatistik)
-> Kriminalistik (Kriminaltechnik)
-> forensische Wissenschaften (Gerichtsmedizin)
Grenzen sie Recht und Kriminologie voneinander ab
- Recht (Strafrecht, Strafprozessrecht, Grundgesetz etc.)
-> dogmatische Wissenschaft/Rechtsdogmatik
-> Ausgangspunkt: Gestz- (estext), also Norm, Rechtssprechung, und Fachliteratur - Kriminologie beschreibt die Ursachenforschung bzgl. kriminellen Verhaltens und mögl. Präventionsansätze
-> Warum wird jemand kriminell/warum nicht?
-> Wie zuvermeiden?
-> Strafzecke: Individual Prävention
Phänomolologie
Erscheinungsformen von Kriminalität
Welche Formen von Kriminalität existieren?
Ätiologie
Ursachen von Kriminalität:
* biologische/genetische Faktoren (Anlage-Determinus)
* soziale/sozialpsychologische Faktoren (Umwelt-Determinismus)
* psychatrische Faktoren
* Kriminalität als Zuschreibung
Viktimologie
Opfer(werdung) und Opferperspektive
Sanktionsforschung/Poenologie
Wirkung von Strafe auf
den Täter und auf die
Gesellschaft
Nennen sie einen weiteren Aspekt der Kriminologie
Kriminalprävention zur
Verhinderung /
Eindämmung von
Kriminalität
Definieren sie den formellen Verbechensbegriff (def. Kriminalität)
Gesamtheit aller mit Strafe bedrohten Verhaltensweisen
Delinquenz-Begriff
- entstammt anglo-amerikanischen Kriminologie
des frühen 20. Jh: Jugendliches Fehlverhalten vs. Kriminalität
Erwachsener - „Jugenddelinquenz“: weniger stigmatisierend sein als rechtliche
Kategorisierungen von Strafe und Schuld („Entdramatisierung“
von Jugendkriminalität) - Definitions- bzw. Abgrenzungsproblem: z.T. wird der Begriff
Kriminalität für das sog. Hellfeld (> PKS) verwendet, der Begriff
der Delinquenz für das sog. Dunkelfeld - Teilweise wird Delinquenz-Begriff auch für nicht strafbares
Verhalten genutzt, z.B. Schulschwänzen
-> welcher Delinquenz-Begriff wird von wem wie verwendet?
Genaue Begriffsklärung notwendig! - nicht jedes abweichende, deviante Verhalten ist
sozialschädlich
Definirtrn Sie den Begriff soziale Norm
- Gegensatz
zu rechtlichen Normen - alle Verhaltenserwartungen
der Gesellschaft, die
das Zusammenleben prägen, strukturieren und
erst ermöglichen
Beschreiben Sie das Legimitätsproblem des Devianz-Begriffs
- Wer definiert in einer
pluralistischen, offenen Gesellschaft spezifische soziale Erwartungen mit
welchen Maßstäben und wer fragt nach deren Nichtbefolgung und wer soll
in welcher Form und mit welchem Ziel darauf reagieren? - Devianz / abweichendes Verhalten = letztlich offene, teilweise nur vage
umschriebene bzw. umschreibbare Begriffe - Konzept des abweichenden Verhaltens wird in Kriminalsoziologie
verwendet – für rechtlichen Gebrauch ist Konzept des abweichenden
Verhaltens zu ungenau, da letztlich nicht feststeht, gegen welche sozial
konsentierten (oder als sozial konsentiert geltenden) Normen jemand verstoßen
hat
Nennen sie den Unterschied zwischen Strafrecht und sozialer Norm
- Im Strafrecht wird jeweilige Verhaltensweise
im gesetzlichen Tatbestand umschrieben - z.B. bei Diebstahl, § 242 StGB oder Körperverletzung, §
223 StGB - gesetzliche
Umschreibung fehlt bei
allermeisten sozialen
Normen, z.B. sich gegenseitig
zu grüßen, älteren und
hilfsbedürftigen Menschen
beizustehen etc.
Beschreiben Sie den Unterschied zwischen Sozial- und Legalbewährung
- Sozialbewährung: Sozial erkennbar integriert, Supererogatives Verhalten
- Legalbewährung: keine Straftaten mehr begehen, keine weiteren Verfahren/ rechtskräftigen Verurteilungen wegen etwaiger neuer Taten
Anhand welcher Kriterien/Indikatoren kann der Erfolg strafrechtlicher Sank tionen gemessen werden?
Kausalitätder Sanktion/Intervention
Problem: Feststellbarkeit der Kausalität von Sanktionen bzw.
auch von Non-Intervention – kann es beim schlichten Nichtstun
überhaupt eine Ursächlichkeit geben??
- Unterschiedliche Tätertypen / individuelle
- Persönlichkeitsstruktur
Identische Sanktionen können bei unterschiedlichen
Personen unterschiedlich wirken - Vorstrafenbelastung der jeweiligen Klientel (jew. Gruppe)
- Sozialer Empfangsraum nach Haftentlassung /bei Bewährung
/ bei Non-Intervention
-> flankierendes soziales Umfeld