Kriminologie Flashcards

1
Q

Definieren sie kurz den Begriff Kriminologie

A

Wissenschaft von Entstehungszusammenhängen, Erscheinungsformen und Vorbeugungs- u. Bekämpfungsmöglichkeiten, geeigneten Sanktions- und Behandlungsformen d. verbrechens im Leben von Individuen u. Gruppen sowie d. kriminalität im Gefüge von Staat u. Gesellschaft

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2
Q

Grenzen sie die Begriffe Kriminalistik und Kriminologie von einander ab

A
  • Kriminalistik beschreibt die technisch/naturwissenschaftliche Tataufklärung, Fandung nach Personen und Sachen: Physik, (Rechts-)Medizin, Chemie, Biologie
    -> Drogenscreening
    -> Spurenanalyse
    -> digitale Forensik
  • Kriminologie beschreibt die Ursachenforschung bzgl. kriminellen Verhaltens und mögl. Präventionsansätze
    -> Warum wird jemand kriminell/warum nicht?
    -> Wie zuvermeiden?
    -> Strafzecke: Individual Prävention
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3
Q

Beschreiben sie das System der Kriminalwissenschaften

A

Geisteswissenschaften <-> Naturwissenschaften
* juristische Kriminalwissenschaften
-> Strafrechtswissenschaften
-> Strafprozessrechtswissenschaft
-> andere rechtswissenschaftliche Disziplin mi mit kriminalistischem Bezug (z.B. Polizeirecht)

  • nichtjuristische Kriminalwissenschaften
    -> Kriminologie (Kriminalstatistik)
    -> Kriminalistik (Kriminaltechnik)
    -> forensische Wissenschaften (Gerichtsmedizin)
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4
Q

Grenzen sie Recht und Kriminologie voneinander ab

A
  • Recht (Strafrecht, Strafprozessrecht, Grundgesetz etc.)
    -> dogmatische Wissenschaft/Rechtsdogmatik
    -> Ausgangspunkt: Gestz- (estext), also Norm, Rechtssprechung, und Fachliteratur
  • Kriminologie beschreibt die Ursachenforschung bzgl. kriminellen Verhaltens und mögl. Präventionsansätze
    -> Warum wird jemand kriminell/warum nicht?
    -> Wie zuvermeiden?
    -> Strafzecke: Individual Prävention
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5
Q

Phänomolologie

A

Erscheinungsformen von Kriminalität
Welche Formen von Kriminalität existieren?

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6
Q

Ätiologie

A

Ursachen von Kriminalität:
* biologische/genetische Faktoren (Anlage-Determinus)
* soziale/sozialpsychologische Faktoren (Umwelt-Determinismus)
* psychatrische Faktoren
* Kriminalität als Zuschreibung

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7
Q

Viktimologie

A

Opfer(werdung) und Opferperspektive

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8
Q

Sanktionsforschung/Poenologie

A

Wirkung von Strafe auf
den Täter und auf die
Gesellschaft

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9
Q

Nennen sie einen weiteren Aspekt der Kriminologie

A

Kriminalprävention zur
Verhinderung /
Eindämmung von
Kriminalität

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10
Q

Definieren sie den formellen Verbechensbegriff (def. Kriminalität)

A

Gesamtheit aller mit Strafe bedrohten Verhaltensweisen

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11
Q

Delinquenz-Begriff

A
  • entstammt anglo-amerikanischen Kriminologie
    des frühen 20. Jh: Jugendliches Fehlverhalten vs. Kriminalität
    Erwachsener
  • „Jugenddelinquenz“: weniger stigmatisierend sein als rechtliche
    Kategorisierungen von Strafe und Schuld („Entdramatisierung“
    von Jugendkriminalität)
  • Definitions- bzw. Abgrenzungsproblem: z.T. wird der Begriff
    Kriminalität für das sog. Hellfeld (> PKS) verwendet, der Begriff
    der Delinquenz für das sog. Dunkelfeld
  • Teilweise wird Delinquenz-Begriff auch für nicht strafbares
    Verhalten genutzt, z.B. Schulschwänzen
    -> welcher Delinquenz-Begriff wird von wem wie verwendet?
    Genaue Begriffsklärung notwendig!
  • nicht jedes abweichende, deviante Verhalten ist
    sozialschädlich
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12
Q

Definirtrn Sie den Begriff soziale Norm

A
  • Gegensatz
    zu rechtlichen Normen
  • alle Verhaltenserwartungen
    der Gesellschaft, die
    das Zusammenleben prägen, strukturieren und
    erst ermöglichen
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13
Q

Beschreiben Sie das Legimitätsproblem des Devianz-Begriffs

A
  • Wer definiert in einer
    pluralistischen, offenen Gesellschaft spezifische soziale Erwartungen mit
    welchen Maßstäben und wer fragt nach deren Nichtbefolgung und wer soll
    in welcher Form und mit welchem Ziel darauf reagieren?
  • Devianz / abweichendes Verhalten = letztlich offene, teilweise nur vage
    umschriebene bzw. umschreibbare Begriffe
  • Konzept des abweichenden Verhaltens wird in Kriminalsoziologie
    verwendet – für rechtlichen Gebrauch ist Konzept des abweichenden
    Verhaltens zu ungenau, da letztlich nicht feststeht, gegen welche sozial
    konsentierten (oder als sozial konsentiert geltenden) Normen jemand verstoßen
    hat
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14
Q

Nennen sie den Unterschied zwischen Strafrecht und sozialer Norm

A
  • Im Strafrecht wird jeweilige Verhaltensweise
    im gesetzlichen Tatbestand umschrieben
  • z.B. bei Diebstahl, § 242 StGB oder Körperverletzung, §
    223 StGB
  • gesetzliche
    Umschreibung fehlt bei
    allermeisten sozialen
    Normen, z.B. sich gegenseitig
    zu grüßen, älteren und
    hilfsbedürftigen Menschen
    beizustehen etc.
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15
Q

Beschreiben Sie den Unterschied zwischen Sozial- und Legalbewährung

A
  • Sozialbewährung: Sozial erkennbar integriert, Supererogatives Verhalten
  • Legalbewährung: keine Straftaten mehr begehen, keine weiteren Verfahren/ rechtskräftigen Verurteilungen wegen etwaiger neuer Taten
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16
Q

Anhand welcher Kriterien/Indikatoren kann der Erfolg strafrechtlicher Sank tionen gemessen werden?

A

Kausalitätder Sanktion/Intervention

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17
Q

Problem: Feststellbarkeit der Kausalität von Sanktionen bzw.
auch von Non-Intervention – kann es beim schlichten Nichtstun
überhaupt eine Ursächlichkeit geben??

A
  • Unterschiedliche Tätertypen / individuelle
  • Persönlichkeitsstruktur
    Identische Sanktionen können bei unterschiedlichen
    Personen unterschiedlich wirken
  • Vorstrafenbelastung der jeweiligen Klientel (jew. Gruppe)
  • Sozialer Empfangsraum nach Haftentlassung /bei Bewährung
    / bei Non-Intervention
    -> flankierendes soziales Umfeld
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18
Q

Wie wird Strafe durch den Bundesgerichtshof begründet?

A
  • Strafe setzt Schuld voraus
  • Schuld ist Vorwerfbarkeit
  • Mit Unwerturteil d. Schuld wird dem Täter vorgeworfen,
    dass er sich nicht rechtmäßig verhalten, dass er sich
    für Unrecht entschieden hat, obwohl er sich rechtmäßig
    verhalten, sich für das Recht hätte entscheiden können
  • innere Grund des Schuldvorwurfes liegt darin, dass
    Mensch auf freie, verantwortliche, sittliche Selbstbestimmung
    angelegt und deshalb befähigt ist, sich für Recht
    und gegen Unrecht zu entscheiden, sein Verhalten nach
    Normen des rechtlichen Sollens einzurichten und
    rechtlich Verbotene zu vermeiden
19
Q

Beschreiben sie die Doppelfunktion der Schuld

A
  • Grundlage für das staatliche Recht zum Strafen
    > „keine Strafe ohne Schuld“ (§ 46 StGB)
    > § 20 StGB („Regel-/Ausnahme-Prinzip“)
    > § 3 S. 1 JGG: Positiv-Prüfung bei Jugendlichen
    > Maßregeln der Besserung und Sicherung, §§ 61 ff. StGB
    (v.a. Sicherungsverwahrung)
  • Begrenzung/Limitierung des staatlichen Strafanspruchs:
    „nicht über das verwirkte Maß der Schuld hinaus“ (Übermaßverbot/Verhältnismäßigkeit und nicht zuletzt: Schutz der Menschenwürde)
20
Q

Sündenbockhypothese

A
  • (unbewusste) Projektion von primär kollektiver Schuld auf den
    Sündenbock zur Selbstreinigung /
    psychisch-moralischen Entlastung, „Psychohygiene“
  • verschleierte Selbstbestrafung
  • Gesellschaft benötigt Verbrecher zur Affektregulation
  • Strafrecht als legitimes Mittel kollektiver Aggressionsabfuhr
  • Kriminelle als „Opfer“ der Gesellschaft
21
Q

Forderungen von Cesare di Beccaria

A
  • Ersetzung der Todesstrafe durch lebenslange Freiheitsstrafe
  • Abschaffung von Folter und grausamen Strafarten
  • Abschaffung des Vergeltungs-/Sühnegedankens im Strafrecht (anders z.B. Immanuel Kant, 1724 - 1804)
  • Gewährung ausreihender Zeit zur Verteidigung
  • Geltung der Unschuldsvermutung (> Art. 6 II EMRK / § 449 StPO)
  • Zügige Abwicklung des Strafverfahrens
  • Strikte Abhängigkeit des Richters vom Gesetz (> Gesetzesbindung, vgl. § 1 StGB, Art. 103 II GG, > VL-StR)
  • Willkürverbot für die Polizei
  • Öffentliche Gerichtsverhandlungen
  • Vorrang vorbeugender Kriminalpolitik (> Prävention)
22
Q

Cesare Lombrose
1876: L‘uomo delinquente

A

Verbrecher sind bereits
an körperlichen Auffälligkeiten
und Anomalien
zu erkennen:
Mörder haben einen
eiskalten, grausamen
Blick, blutunterlaufene
Augen, große Nasen,
lange Ohren, dünne
Lippen und große
Eckzähne; Diebe haben
flinke Augen und
bewegliche Hände…

23
Q

Beschreiben sie die Theorie der differentiellen Assoziation

A

Kriminelles Verhalten wird…
* gelernt (nicht vererbt) incl. Techniken (z.B. Einbruch etc., „Berufsdieb“)
* innerhalb eines Kommunikationsprozesses mit
anderen Menschen
* innerhalb kleiner, intimer Gruppen (Medien als solche
spielen dabei kaum eine Rolle)
> Modifikation durch Glaser (1956): „Theorie der
differentiellen Identifikation“:&raquo_space; nur durch bestimmte
Menschen […]

24
Q

Beschreiben sie die Kritik an der Theorie der differentiellen Assoziation

A
  • wenn kriminelles Verhalten erlernt wird, müsste es auch Möglichkeiten
    der Gegensteuerung („Umerziehung“) geben
    > Sinnhaftigkeit sozialer Intervention, JGG, KJHG etc.
  • Zu starke Vereinfachung: individuelle Unterschiede bei Lernfähigkeit würden nicht berücksichtigt
  • Affekttaten können mit dieser Theorie nicht erklärt werden
  • Kaum empirisch überprüfbar, weil nicht klar sei, welche spezifischen
    Kontakte kriminalitätsverursachend /-verstärkend wirken
    > immerhin:„Ansteckungsgefahren“ jedenfalls im Milieu vorhanden:
    Gefängnis als „Hochschule des Verbrechens“
25
Halt-Theorie nach Reiss (1951)
* Warum werden manche Menschen [trotz nachteiliger sozioökonomischer Rahmenbedingungen] nicht straffällig? * Innerer Halt / „Resilienz“ bewahrt vor Abrutschen in Kriminalität z.B. durch starke familiäre (Ein-)Bindung als „Immunisierung gegenüber kriminellem Verhalten (Vertrauen, Verlassenkönnen, Geborgenheit als verhaltensstabilisierende Faktoren; positives Selbstkonzept)
26
Theorie der sozialen Kontrolle nach Hirschi (1969)
* Warum werden manche Menschen [trotz nachteiliger sozioökonomischer Rahmenbedingungen] nicht straffällig? > Äußerer Halt durch : (1) enge persönliche Bindung an andere Menschen / soziales Umfeld (attachment to others); gegenseitige Rücksichtnahme, auch auf Wünsche und Erwartungen anderer (2) Verpflichtungsgefühl ggü. bisher Erreichtem (commitment to achievement): Rationale Kalkulation des „Kosten-Nutzen Risikos“ – was steht auf dem Spiel beim Begehen der Straftat? (3) Einbindung in konventionelle Aktivitäten wie Arbeit, Militär u.ä. (involvement in conventional activities): Kaum Möglichkeiten zum Delinquieren (4) Glaube an die Verbindlichkeit moralischer Norm- und Wertvorstellungen (belief in the moral validity of rules) > „positive Generalprävention“
27
Kritik an der sozialen Kontrolle von Hirsch
* Wenn die Prämissen dieser beiden Konzepte zutreffen, erklären sie die Bedeutung und die Wichtigkeit protektiver Schutzfaktoren ggü kriminellem Verhalten: RESILIENZ > starke familiäre Bindung, elterliche Fürsorge (nicht over-protection!), soziale Wert- und Normvorstellungen, Problemlösungskompetenz) >> äußerer Halt stabilisierbar z.B. durch Bewährungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe * Kontrolltheorien inzwischen genügend empirisch untersucht: > zahlreiche Menschen haben keine konventionelle Bindungen und werden dennoch nicht kriminell
28
Labeling-Approach-Ansatz
* Kriminell „ist“ man nicht, man werde dazu gemacht, indem die Gesellschaft bzw. die Instanzen formeller Sozialkontrolle (Justiz) bestimmte Menschen aufgrund ihres Verhaltens „abstempelt“ / als „kriminell etikettiert“ / verurteilt * Perspektivisch steht nicht „der Kriminelle“, sondern die zuschreibende Gesellschaft im Mittelpunkt dieses Ansatzes
29
Kritik am Labeling- Ansatz
* Anstelle einer Diskussion über die Ursachen kriminellen/devianten/ei nes bestimmten Verhaltens erfolgt eine Diskussion über gesellschaftliche Definitionsprozesse > reduktionistischer Ansatz
30
Neutralisierungstechniken (Sykes/Matza, 1957)
* Konzeptionell schließt sich an Sutherlands Theorie der differenziellen Assoziation an und fragt, was gelernt werden muss, damit Straftaten begangen werden * Grundsätzlich gehen Sykes/Matza davon aus, dass auch Straftäter gesamtgesellschaftlichen Werte und Normen grundsätzlich anerkennen – welche psychischen Mechanismen müssen in diesen Tätern wirksam / handlungsleitend werden, um sich in bestimmten Situationen über *genuin anerkannten* Normen und Werte gezielt hinweg zu setzen? * subjektive Rechtfertigung, um den Widerspruch zwischen Normen und Handeln zu neutralisieren und um sich nach der Tat nicht schuldig zu fühlen * Leugnen/Ablehnen der Verantwortlichkeit für die Tat -> Tat wird dem Zufall oder ungünstigen Umwelteinflüssen zugeschrieben („lieblose Erziehung“, „unglückliche Kindheit“) * Leugnung/ Verharmlosung/ Bagatellisierung des Schadens -> Das vermögende Opfer trifft der Schaden nicht besonders („Peanuts“); Versicherung zahlt; Entpersonalisierung des Opfers, z.B. bei opferlosen Delikten, Schwarzfahren, Steuerhinterziehung * Leugnung der Opferrolle -> Opfer wird die Verantwortlichkeit / „Schuld“ zugeschoben; Opfer wird dehumanisiert * Verdammung der Verdammenden -> Herabsetzung der Strafverfolger (Polizei, StA, Justiz iwS) * Berufung auf vermeintlich höherstehende Maßstäbe -> Ungeschriebene Normen der eigenen Bezugsgruppe (militärische Einheit; Ehre, Freundschaft…)
31
Definieren sie den Begriff Mehrfaktorenansätze
* vermeiden monokausale, eindimensionale Betrachtungsweise und beziehen mehrere unterschiedliche, mögliche Faktoren ein, die sich auf Täter, aber auch sein soziales Umfeld, seine Familie, seine Freunde etc. beziehen > Franz von Liszt vertrat mit seinem Anlage-Umwelt-Konzept bereits den ersten Mehrfaktorenansatz
32
Mehrfaktorenansätze Sheldon und Eleanor Glueck, 1947
* drei Faktoren für delinquentes Verhalten: 1) Beaufsichtigung durch die Mutter 2) Strenge der Erziehung 4) Zusammenhalt in der Familie
33
Göppinger: Der Täter in seinen sozialen Bezügen
* vier Faktoren, die Kriminalität begünstigen (= kriminovalente Konstellation): 1. Vernachlässigung des Leistungs- und Arbeitsbereichs sowie familiärer und sonstiger Pflichten und 2. fehlendes Verhältnis zu Geld Eigentum und 3. unstrukturiertes Freizeitverhalten 4. fehlende Lebensplanung * vier Faktoren, die Kriminalität verhindern /ein - dämmen (= kriminoresistente Konstellation): 1. Erfüllung sozialer Pflichten, zusammen mit einem 2. adäquaten Anspruchsniveau 3. Gebundenheit an eine geordnete Häuslichkeit (und ein Familienleben) 4. einem realen Verhältnis zu Geld und Eigentum
34
Kriminalitätstheorien: Mehrfaktorenansätze Kritik
* an allen Theorien: Mehrfaktorenansätze können nicht angeben, wann und unter welchen Bedingungen sie welche Faktoren (U1, U2 und/oder U3) für wesentlich halten und in welcher Relation die Faktoren zueinander stehen
35
Fazit: Kriminalitätstheorien
* „Die“ Kriminalitätstheorie, die sämtliche Ursachenzusammenhänge unterschiedlichster Faktoren erklärt, die zu kriminellem Verhalten führt, existiert nicht / keine „Universalformel“ * Praktisch alle hier vorgestellten Theorien greifen sich nur einen/wenige Baustein(e) aus dem Gesamtspektrum heraus und vermögen daher nur einen begrenzten Erklärungswert aufzuweisen * Was ist der Ansatzpunkt für eine derartige Theorie: Das Individuum, seine genetische Disposition und/oder seine soziale Umwelt, seine soziale Schichtzugehörigkeit, allgemeine Rahmen- und Lebensbedingungen, denen alle Menschen schicksalhaft ausgeliefert sind? * Trotz aller berechtigten Kritik an fast jeder Theorie bereichert jede einzelne von ihnen die Erkenntnisse über das „Warum“ und „Wie“ des kriminell Werdens >> multifaktoriell (++) * Hieraus lassen sich einzelne Handlungsempfehlungen für präventive Maßnahmen ableiten, um Rückfälle zu vermeiden
36
Empirisch gesichertes Wissen über kriminalitätsbegünstigende Faktoren
* Kriminalität und Alkohol/Drogen: => Alkohol und Drogen für sich genommen nicht zwangsläufig kriminalitätsfördernd => Alkohol/Drogen können allerdings die Tat mit auslösen (Enthemmung, mangelnde Impuls- und Selbstkontrolle, steigert aggressives, feindseliges Verhalten, erhöhte Risikobereitschaft, Selbstüberschätzung, v.a. im Straßenverkehr) => Chronischer Alkohol-/Drogenkonsum kann zu neurologischen Abbauprozessen führen, die mit Verhaltensänderungen einhergehen > evt. Arbeitslosigkeit als Folge; Beschaffungskriminalität * Neben den allgemeinen Persönlichkeitsstörungen müssen mindestens drei der folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sein: * Herzloses Unbeteiligtsein ggü. Gefühlen anderer (fehlende Empathie) * Deutliche und andauernde verantwortungslose Haltung und Missachtung sozialer Normen, Regelungen und Verpflichtungen * Unfähigkeit zur Aufrechterhaltung dauerhafter Beziehungen, obwohl keine Schwierigkeit besteht, sie einzugehen * Sehr geringe Frustrationstoleranz und niedrige Schwelle für aggressives und gewalttätiges Verhalten * Fehlendes Schuldbewusstsein oder Unfähigkeit, aus negativen Erfahrungen, auch Strafe, zu lernen * Deutliche Neigung, andere zu beschuldigen oder plausible Rationalisierungen anzubieten für das Verhalten, durch das die Betreffenden in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten sin
37
Prognose
* Notwendigkeit einer Kriminalprognose: Antizipierende Entscheidung darüber, wie sich der Verurteilte bzw. der zu Verurteilende aller Voraussicht nach künftig verhalten wird: ->Prognosemethoden, z.B.: * intuitive Prognose * statistische Prognose(n) * klinische Prognosen, v.a. bei Gewalt- und Sexualstraftätern * Grundsätzliche Probleme bei der Erstellung einer Kriminalprognose: 1. Auswahl der „richtigen“ Prädiktoren (Vorhersagefaktoren) 2. Treffsicherheit des kriminalprognostischen Instrumentariums * Sog. intuitive Prognose des Richters aufgrund seiner Berufserfahrung/„ Bauchgefühl“ > empiriegesättigtes Wissen als Prognosebasis, das durch kein Lehrbuch zu ersetzen ist * Nachteile: => Keine wissenschaftlich/ empirisch abgesicherte Prognosemethode; intransparenter, persönlicher/subjektiver Entscheidungsmaßstab, bei dem die Auswahl der Prädiktoren und deren Gewichtung okkult bleiben; * klinische prognose: durch psychische Testverfahren, basierend auf klnischen
38
Aufgaben und Hauptfunktionen der PKS
* Ermittlungssteuerung an realem Bedarf anpassen: Kapazitätsbedarf und Ressourcenverteilung * Jährlicher Tätigkeitsnachweis der Polizei * Auf kriminalpolitisch-legislatorischer Ebene ggf. Anpassung des StGB / Nebengesetze an amtlich registrierte Kriminalität: (Ent-)Kriminalisierung -> Labeling-Ansatz)
39
Probleme bei der PKSDatenerhebung und -interpretation
Hellfeld-/Dunkelfeld- Problematik > darunter auch Anzeigeverhalten des Opfers, das für Hellfeld-/Dunkelfeldverschiebung verantwortlich ist Opfer = informeller Agent der Sozialkontrolle/ „Selektionsmacht des Opfers“ Opfer bemerkt die Tat (z.B. Diebstahl der Geldbörse) nicht und glaubt an ein Verlieren Fehlerhafte Bewertung eines strafrechtlich relevanten Geschehens als legal, z.B. wird der Betrug (§ 263 StGB) nicht erkannt, weder die Täuschung, noch der Irrtum... Fehlerhafte Bewertung einesstrafrechtlich relevanten Geschehens als legal, Angst vor sekundärer Viktimisierung im Strafverfahren bei Anzeige: bei der Polizei, Staatsanwaltschaft, vor Gericht, v.a. durch Verteidiger des Tatverdächtigen * Angst vor Rache des Täters * Kein Vertrauen in Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane (Polizei/StA) * Peinlichkeit, z.B. beim Betrug, bei Sexualdelikten * Bagatellisierung des Schadens („nicht so schlimm“) * zu hoher Aufwand bei zu wenig Nutzen einer Anzeige Divergierende intradeliktisch-qualitative Varianzen = fehlende Tatschweregewichtung PKS = polizeiliche Erledigungs- bzw. Ausgangsstatistik mit Überbewertungstendenz, d.h. keine nachträgliche Korrektur in der PKS im weiteren Verfahrensverlauf („Mord bleibt Mord“, auch wenn sich im späteren Ermittlungsverlauf eine fahrlässige Tötung oder ein Eigenverschulden (Suizid/Unfall) herauskristallisiert Datenerfassung auch abhängig von polizeilichen Ermittlungsschwerpunkten > Rasterfahndung nach dem 11. September 2001 gemäß § 98 a StPO / PolG * Schwierige Zeitreihenvergleiche wg. Änderungen im materiellen Strafrecht (StGB), z.B. Abschaffung des Ehebruch- Tatbestandes 1969; Änderungen in §§ 223, 242 StGB
40
Was beschreibt die absolute Straftheorie?
- keinen anderen Grund als Vergeltung zu üben - Vergeltung gilt dem Unrecht - Gleiches mit gleichem
41
Was beschreibt die relative Straftheorie?
- präventiv orientiert - dient Vorbeugung von zukünftiger Straftaten - unterteilt in General und Individualprävention
42
Unterschied zwischen neg. und pos. Individiualprävention
- pos: Ziel einer Besserung des Täters, Rückfallverminderung u. Re-/Ersatzsozialisierung - neg: Schutz der Allgemeinheit vor gefährilchen straftätern (z.B. Sicherheitsverwahrung)
43
Unterschied neg. und Pos Generalprävention
- pos: soll Vertauen der Gesellschaft in geltende Rechtsordnung stärken (pos Lerneffekt, beruhigend) - neg: soll bürger vor Taten abschrecken (abschreckender/neg. Lerneffekt)
44
Was beschreibt der Labeling Ansatz + kritik?
-Ettiketierung/Stigmatisierung von menschen - man ist nicht kriminell, man wird dazu gemacht in dem Gesellschaft bzw. Instanzen bestimmte menschen abstempelt als kriminell -Kritik: Statt über Ursachen zu diskutieren wir über gesellschaftliche Definitionsprozesse diskutiert