Kriminologie Flashcards
Definieren sie kurz den Begriff Kriminologie
Wissenschaft von Entstehungszusammenhängen, Erscheinungsformen und Vorbeugungs- u. Bekämpfungsmöglichkeiten, geeigneten Sanktions- und Behandlungsformen d. verbrechens im Leben von Individuen u. Gruppen sowie d. kriminalität im Gefüge von Staat u. Gesellschaft
Grenzen sie die Begriffe Kriminalistik und Kriminologie von einander ab
- Kriminalistik beschreibt die technisch/naturwissenschaftliche Tataufklärung, Fandung nach Personen und Sachen: Physik, (Rechts-)Medizin, Chemie, Biologie
-> Drogenscreening
-> Spurenanalyse
-> digitale Forensik - Kriminologie beschreibt die Ursachenforschung bzgl. kriminellen Verhaltens und mögl. Präventionsansätze
-> Warum wird jemand kriminell/warum nicht?
-> Wie zuvermeiden?
-> Strafzecke: Individual Prävention
Beschreiben sie das System der Kriminalwissenschaften
Geisteswissenschaften <-> Naturwissenschaften
* juristische Kriminalwissenschaften
-> Strafrechtswissenschaften
-> Strafprozessrechtswissenschaft
-> andere rechtswissenschaftliche Disziplin mi mit kriminalistischem Bezug (z.B. Polizeirecht)
- nichtjuristische Kriminalwissenschaften
-> Kriminologie (Kriminalstatistik)
-> Kriminalistik (Kriminaltechnik)
-> forensische Wissenschaften (Gerichtsmedizin)
Grenzen sie Recht und Kriminologie voneinander ab
- Recht (Strafrecht, Strafprozessrecht, Grundgesetz etc.)
-> dogmatische Wissenschaft/Rechtsdogmatik
-> Ausgangspunkt: Gestz- (estext), also Norm, Rechtssprechung, und Fachliteratur - Kriminologie beschreibt die Ursachenforschung bzgl. kriminellen Verhaltens und mögl. Präventionsansätze
-> Warum wird jemand kriminell/warum nicht?
-> Wie zuvermeiden?
-> Strafzecke: Individual Prävention
Phänomolologie
Erscheinungsformen von Kriminalität
Welche Formen von Kriminalität existieren?
Ätiologie
Ursachen von Kriminalität:
* biologische/genetische Faktoren (Anlage-Determinus)
* soziale/sozialpsychologische Faktoren (Umwelt-Determinismus)
* psychatrische Faktoren
* Kriminalität als Zuschreibung
Viktimologie
Opfer(werdung) und Opferperspektive
Sanktionsforschung/Poenologie
Wirkung von Strafe auf
den Täter und auf die
Gesellschaft
Nennen sie einen weiteren Aspekt der Kriminologie
Kriminalprävention zur
Verhinderung /
Eindämmung von
Kriminalität
Definieren sie den formellen Verbechensbegriff (def. Kriminalität)
Gesamtheit aller mit Strafe bedrohten Verhaltensweisen
Delinquenz-Begriff
- entstammt anglo-amerikanischen Kriminologie
des frühen 20. Jh: Jugendliches Fehlverhalten vs. Kriminalität
Erwachsener - „Jugenddelinquenz“: weniger stigmatisierend sein als rechtliche
Kategorisierungen von Strafe und Schuld („Entdramatisierung“
von Jugendkriminalität) - Definitions- bzw. Abgrenzungsproblem: z.T. wird der Begriff
Kriminalität für das sog. Hellfeld (> PKS) verwendet, der Begriff
der Delinquenz für das sog. Dunkelfeld - Teilweise wird Delinquenz-Begriff auch für nicht strafbares
Verhalten genutzt, z.B. Schulschwänzen
-> welcher Delinquenz-Begriff wird von wem wie verwendet?
Genaue Begriffsklärung notwendig! - nicht jedes abweichende, deviante Verhalten ist
sozialschädlich
Definirtrn Sie den Begriff soziale Norm
- Gegensatz
zu rechtlichen Normen - alle Verhaltenserwartungen
der Gesellschaft, die
das Zusammenleben prägen, strukturieren und
erst ermöglichen
Beschreiben Sie das Legimitätsproblem des Devianz-Begriffs
- Wer definiert in einer
pluralistischen, offenen Gesellschaft spezifische soziale Erwartungen mit
welchen Maßstäben und wer fragt nach deren Nichtbefolgung und wer soll
in welcher Form und mit welchem Ziel darauf reagieren? - Devianz / abweichendes Verhalten = letztlich offene, teilweise nur vage
umschriebene bzw. umschreibbare Begriffe - Konzept des abweichenden Verhaltens wird in Kriminalsoziologie
verwendet – für rechtlichen Gebrauch ist Konzept des abweichenden
Verhaltens zu ungenau, da letztlich nicht feststeht, gegen welche sozial
konsentierten (oder als sozial konsentiert geltenden) Normen jemand verstoßen
hat
Nennen sie den Unterschied zwischen Strafrecht und sozialer Norm
- Im Strafrecht wird jeweilige Verhaltensweise
im gesetzlichen Tatbestand umschrieben - z.B. bei Diebstahl, § 242 StGB oder Körperverletzung, §
223 StGB - gesetzliche
Umschreibung fehlt bei
allermeisten sozialen
Normen, z.B. sich gegenseitig
zu grüßen, älteren und
hilfsbedürftigen Menschen
beizustehen etc.
Beschreiben Sie den Unterschied zwischen Sozial- und Legalbewährung
- Sozialbewährung: Sozial erkennbar integriert, Supererogatives Verhalten
- Legalbewährung: keine Straftaten mehr begehen, keine weiteren Verfahren/ rechtskräftigen Verurteilungen wegen etwaiger neuer Taten
Anhand welcher Kriterien/Indikatoren kann der Erfolg strafrechtlicher Sank tionen gemessen werden?
Kausalitätder Sanktion/Intervention
Problem: Feststellbarkeit der Kausalität von Sanktionen bzw.
auch von Non-Intervention – kann es beim schlichten Nichtstun
überhaupt eine Ursächlichkeit geben??
- Unterschiedliche Tätertypen / individuelle
- Persönlichkeitsstruktur
Identische Sanktionen können bei unterschiedlichen
Personen unterschiedlich wirken - Vorstrafenbelastung der jeweiligen Klientel (jew. Gruppe)
- Sozialer Empfangsraum nach Haftentlassung /bei Bewährung
/ bei Non-Intervention
-> flankierendes soziales Umfeld
Wie wird Strafe durch den Bundesgerichtshof begründet?
- Strafe setzt Schuld voraus
- Schuld ist Vorwerfbarkeit
- Mit Unwerturteil d. Schuld wird dem Täter vorgeworfen,
dass er sich nicht rechtmäßig verhalten, dass er sich
für Unrecht entschieden hat, obwohl er sich rechtmäßig
verhalten, sich für das Recht hätte entscheiden können - innere Grund des Schuldvorwurfes liegt darin, dass
Mensch auf freie, verantwortliche, sittliche Selbstbestimmung
angelegt und deshalb befähigt ist, sich für Recht
und gegen Unrecht zu entscheiden, sein Verhalten nach
Normen des rechtlichen Sollens einzurichten und
rechtlich Verbotene zu vermeiden
Beschreiben sie die Doppelfunktion der Schuld
- Grundlage für das staatliche Recht zum Strafen
> „keine Strafe ohne Schuld“ (§ 46 StGB)
> § 20 StGB („Regel-/Ausnahme-Prinzip“)
> § 3 S. 1 JGG: Positiv-Prüfung bei Jugendlichen
> Maßregeln der Besserung und Sicherung, §§ 61 ff. StGB
(v.a. Sicherungsverwahrung) - Begrenzung/Limitierung des staatlichen Strafanspruchs:
„nicht über das verwirkte Maß der Schuld hinaus“ (Übermaßverbot/Verhältnismäßigkeit und nicht zuletzt: Schutz der Menschenwürde)
Sündenbockhypothese
- (unbewusste) Projektion von primär kollektiver Schuld auf den
Sündenbock zur Selbstreinigung /
psychisch-moralischen Entlastung, „Psychohygiene“ - verschleierte Selbstbestrafung
- Gesellschaft benötigt Verbrecher zur Affektregulation
- Strafrecht als legitimes Mittel kollektiver Aggressionsabfuhr
- Kriminelle als „Opfer“ der Gesellschaft
Forderungen von Cesare di Beccaria
- Ersetzung der Todesstrafe durch lebenslange Freiheitsstrafe
- Abschaffung von Folter und grausamen Strafarten
- Abschaffung des Vergeltungs-/Sühnegedankens im Strafrecht (anders z.B. Immanuel Kant, 1724 - 1804)
- Gewährung ausreihender Zeit zur Verteidigung
- Geltung der Unschuldsvermutung (> Art. 6 II EMRK / § 449 StPO)
- Zügige Abwicklung des Strafverfahrens
- Strikte Abhängigkeit des Richters vom Gesetz (> Gesetzesbindung, vgl. § 1 StGB, Art. 103 II GG, > VL-StR)
- Willkürverbot für die Polizei
- Öffentliche Gerichtsverhandlungen
- Vorrang vorbeugender Kriminalpolitik (> Prävention)
Cesare Lombrose
1876: L‘uomo delinquente
Verbrecher sind bereits
an körperlichen Auffälligkeiten
und Anomalien
zu erkennen:
Mörder haben einen
eiskalten, grausamen
Blick, blutunterlaufene
Augen, große Nasen,
lange Ohren, dünne
Lippen und große
Eckzähne; Diebe haben
flinke Augen und
bewegliche Hände…
Beschreiben sie die Theorie der differentiellen Assoziation
Kriminelles Verhalten wird…
* gelernt (nicht vererbt) incl. Techniken (z.B. Einbruch etc., „Berufsdieb“)
* innerhalb eines Kommunikationsprozesses mit
anderen Menschen
* innerhalb kleiner, intimer Gruppen (Medien als solche
spielen dabei kaum eine Rolle)
> Modifikation durch Glaser (1956): „Theorie der
differentiellen Identifikation“:»_space; nur durch bestimmte
Menschen […]
Beschreiben sie die Kritik an der Theorie der differentiellen Assoziation
- wenn kriminelles Verhalten erlernt wird, müsste es auch Möglichkeiten
der Gegensteuerung („Umerziehung“) geben
> Sinnhaftigkeit sozialer Intervention, JGG, KJHG etc. - Zu starke Vereinfachung: individuelle Unterschiede bei Lernfähigkeit würden nicht berücksichtigt
- Affekttaten können mit dieser Theorie nicht erklärt werden
- Kaum empirisch überprüfbar, weil nicht klar sei, welche spezifischen
Kontakte kriminalitätsverursachend /-verstärkend wirken
> immerhin:„Ansteckungsgefahren“ jedenfalls im Milieu vorhanden:
Gefängnis als „Hochschule des Verbrechens“
Halt-Theorie nach Reiss (1951)
- Warum werden manche Menschen [trotz nachteiliger sozioökonomischer
Rahmenbedingungen] nicht straffällig? - Innerer Halt / „Resilienz“ bewahrt vor Abrutschen in Kriminalität
z.B. durch starke familiäre (Ein-)Bindung als „Immunisierung gegenüber
kriminellem Verhalten (Vertrauen, Verlassenkönnen, Geborgenheit
als verhaltensstabilisierende Faktoren; positives Selbstkonzept)
Theorie der sozialen Kontrolle nach Hirschi (1969)
- Warum werden manche Menschen [trotz nachteiliger sozioökonomischer
Rahmenbedingungen] nicht straffällig? > Äußerer Halt durch :
(1) enge persönliche Bindung an andere Menschen / soziales Umfeld
(attachment to others); gegenseitige Rücksichtnahme, auch auf Wünsche
und Erwartungen anderer
(2) Verpflichtungsgefühl ggü. bisher Erreichtem (commitment to achievement):
Rationale Kalkulation des „Kosten-Nutzen Risikos“ – was steht auf
dem Spiel beim Begehen der Straftat?
(3) Einbindung in konventionelle Aktivitäten wie Arbeit, Militär u.ä. (involvement
in conventional activities): Kaum Möglichkeiten zum Delinquieren
(4) Glaube an die Verbindlichkeit moralischer Norm- und Wertvorstellungen
(belief in the moral validity of rules) > „positive Generalprävention“
Kritik an der sozialen Kontrolle von Hirsch
- Wenn die Prämissen dieser beiden Konzepte zutreffen, erklären sie
die Bedeutung und die Wichtigkeit protektiver Schutzfaktoren ggü
kriminellem Verhalten: RESILIENZ
> starke familiäre Bindung, elterliche Fürsorge (nicht over-protection!),
soziale Wert- und Normvorstellungen, Problemlösungskompetenz)
» äußerer Halt stabilisierbar z.B. durch Bewährungshilfe,
Kinder- und Jugendhilfe - Kontrolltheorien inzwischen genügend empirisch untersucht:
> zahlreiche Menschen haben keine konventionelle Bindungen und
werden dennoch nicht kriminell
Labeling-Approach-Ansatz
- Kriminell „ist“ man nicht, man
werde dazu gemacht, indem
die Gesellschaft bzw. die
Instanzen formeller Sozialkontrolle
(Justiz) bestimmte
Menschen aufgrund ihres
Verhaltens „abstempelt“ / als
„kriminell etikettiert“ / verurteilt - Perspektivisch steht nicht „der
Kriminelle“, sondern die zuschreibende
Gesellschaft im
Mittelpunkt dieses Ansatzes
Kritik am Labeling-
Ansatz
- Anstelle einer Diskussion
über die Ursachen
kriminellen/devianten/ei
nes bestimmten Verhaltens
erfolgt eine
Diskussion über gesellschaftliche
Definitionsprozesse
> reduktionistischer
Ansatz
Neutralisierungstechniken (Sykes/Matza, 1957)
- Konzeptionell schließt sich an Sutherlands Theorie der
differenziellen Assoziation an und fragt, was gelernt werden muss,
damit Straftaten begangen werden - Grundsätzlich gehen Sykes/Matza davon aus, dass auch Straftäter gesamtgesellschaftlichen Werte und Normen grundsätzlich
anerkennen – welche psychischen Mechanismen müssen
in diesen Tätern wirksam / handlungsleitend werden, um sich in
bestimmten Situationen über genuin anerkannten Normen und
Werte gezielt hinweg zu setzen? - subjektive Rechtfertigung, um den Widerspruch zwischen Normen und Handeln zu neutralisieren und um sich nach der Tat nicht schuldig zu fühlen
- Leugnen/Ablehnen der
Verantwortlichkeit für die Tat
-> Tat wird dem Zufall oder
ungünstigen Umwelteinflüssen zugeschrieben („lieblose Erziehung“, „unglückliche Kindheit“) - Leugnung/ Verharmlosung/ Bagatellisierung des Schadens
-> Das vermögende Opfer trifft der Schaden nicht besonders („Peanuts“); Versicherung zahlt; Entpersonalisierung des Opfers, z.B. bei opferlosen Delikten, Schwarzfahren, Steuerhinterziehung - Leugnung der Opferrolle
-> Opfer wird die Verantwortlichkeit / „Schuld“ zugeschoben; Opfer wird dehumanisiert - Verdammung der Verdammenden
-> Herabsetzung der Strafverfolger (Polizei,
StA, Justiz iwS) - Berufung auf vermeintlich höherstehende Maßstäbe
-> Ungeschriebene Normen der eigenen Bezugsgruppe (militärische Einheit; Ehre, Freundschaft…)
Definieren sie den Begriff Mehrfaktorenansätze
- vermeiden
monokausale, eindimensionale
Betrachtungsweise und beziehen
mehrere unterschiedliche,
mögliche Faktoren ein, die sich
auf Täter, aber auch sein
soziales Umfeld, seine Familie,
seine Freunde etc. beziehen
> Franz von Liszt vertrat mit
seinem Anlage-Umwelt-Konzept
bereits den ersten Mehrfaktorenansatz
Mehrfaktorenansätze
Sheldon und Eleanor Glueck, 1947
- drei Faktoren für
delinquentes Verhalten:
1) Beaufsichtigung durch
die Mutter
2) Strenge der Erziehung
4) Zusammenhalt in der
Familie
Göppinger: Der Täter in seinen sozialen Bezügen
- vier Faktoren, die Kriminalität begünstigen
(= kriminovalente Konstellation):
1. Vernachlässigung des Leistungs- und
Arbeitsbereichs sowie familiärer und sonstiger Pflichten und
2. fehlendes Verhältnis zu Geld
Eigentum und
3. unstrukturiertes Freizeitverhalten
4. fehlende Lebensplanung - vier Faktoren, die Kriminalität verhindern /ein -
dämmen (= kriminoresistente Konstellation):
1. Erfüllung sozialer Pflichten,
zusammen mit einem
2. adäquaten Anspruchsniveau
3. Gebundenheit an eine geordnete
Häuslichkeit (und ein Familienleben)
4. einem realen Verhältnis zu Geld und Eigentum
Kriminalitätstheorien: Mehrfaktorenansätze
Kritik
- an allen
Theorien: Mehrfaktorenansätze
können nicht angeben, wann und unter welchen Bedingungen sie welche Faktoren (U1, U2 und/oder U3) für wesentlich halten und in welcher Relation die Faktoren zueinander stehen
Fazit: Kriminalitätstheorien
- „Die“ Kriminalitätstheorie, die sämtliche Ursachenzusammenhänge
unterschiedlichster Faktoren erklärt, die zu kriminellem Verhalten
führt, existiert nicht / keine „Universalformel“ - Praktisch alle hier vorgestellten Theorien greifen sich nur einen/wenige
Baustein(e) aus dem Gesamtspektrum heraus und vermögen
daher nur einen begrenzten Erklärungswert aufzuweisen - Was ist der Ansatzpunkt für eine derartige Theorie: Das Individuum, seine genetische Disposition und/oder seine soziale Umwelt, seine
soziale Schichtzugehörigkeit, allgemeine Rahmen- und Lebensbedingungen,
denen alle Menschen schicksalhaft ausgeliefert sind? - Trotz aller berechtigten Kritik an fast jeder Theorie bereichert jede
einzelne von ihnen die Erkenntnisse über das „Warum“ und „Wie“
des kriminell Werdens»_space; multifaktoriell (++) - Hieraus lassen sich einzelne Handlungsempfehlungen für präventive Maßnahmen ableiten, um Rückfälle zu vermeiden
Empirisch gesichertes Wissen über
kriminalitätsbegünstigende Faktoren
- Kriminalität und Alkohol/Drogen:
=> Alkohol und Drogen für sich genommen
nicht zwangsläufig kriminalitätsfördernd
=> Alkohol/Drogen können allerdings die Tat mit auslösen (Enthemmung, mangelnde Impuls- und Selbstkontrolle, steigert aggressives, feindseliges Verhalten, erhöhte Risikobereitschaft, Selbstüberschätzung, v.a. im Straßenverkehr)
=> Chronischer Alkohol-/Drogenkonsum kann zu neurologischen Abbauprozessen führen, die mit Verhaltensänderungen einhergehen > evt. Arbeitslosigkeit als Folge; Beschaffungskriminalität - Neben den allgemeinen Persönlichkeitsstörungen müssen mindestens
drei der folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sein: - Herzloses Unbeteiligtsein ggü. Gefühlen anderer (fehlende Empathie)
- Deutliche und andauernde verantwortungslose Haltung und Missachtung sozialer Normen, Regelungen und Verpflichtungen
- Unfähigkeit zur Aufrechterhaltung dauerhafter Beziehungen, obwohl
keine Schwierigkeit besteht, sie einzugehen - Sehr geringe Frustrationstoleranz und niedrige Schwelle für aggressives
und gewalttätiges Verhalten - Fehlendes Schuldbewusstsein oder Unfähigkeit, aus negativen Erfahrungen,
auch Strafe, zu lernen - Deutliche Neigung, andere zu beschuldigen oder plausible Rationalisierungen
anzubieten für das Verhalten, durch das die Betreffenden in
einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten sin
Prognose
- Notwendigkeit einer Kriminalprognose: Antizipierende Entscheidung darüber, wie sich der
Verurteilte bzw. der zu Verurteilende aller Voraussicht nach künftig verhalten wird:
->Prognosemethoden, z.B.: - intuitive Prognose
- statistische Prognose(n)
- klinische Prognosen, v.a. bei Gewalt- und Sexualstraftätern
- Grundsätzliche Probleme bei der Erstellung einer Kriminalprognose:
1. Auswahl der „richtigen“ Prädiktoren (Vorhersagefaktoren)
2. Treffsicherheit des kriminalprognostischen
Instrumentariums - Sog. intuitive Prognose
des Richters aufgrund seiner Berufserfahrung/„
Bauchgefühl“
> empiriegesättigtes Wissen als
Prognosebasis, das durch kein Lehrbuch
zu ersetzen ist - Nachteile:
=> Keine wissenschaftlich/ empirisch abgesicherte Prognosemethode; intransparenter, persönlicher/subjektiver Entscheidungsmaßstab, bei
dem die Auswahl der Prädiktoren und
deren Gewichtung okkult bleiben; - klinische prognose: durch psychische Testverfahren, basierend auf klnischen <erfahrungen/Kriterienlisten
- Nachteile: Krankheiten sind Ergebnisse eines definitions Prozesses, Lobbyinteressen der PhRMAINDUSTRIE, DARAUS RISULTIEREN fOLGEPROBLEME spez. Verhaltensauffälligkeiten
Aufgaben und Hauptfunktionen
der PKS
- Ermittlungssteuerung an realem
Bedarf anpassen: Kapazitätsbedarf
und Ressourcenverteilung - Jährlicher Tätigkeitsnachweis der Polizei
- Auf kriminalpolitisch-legislatorischer
Ebene ggf. Anpassung des
StGB / Nebengesetze an amtlich
registrierte Kriminalität: (Ent-)Kriminalisierung -> Labeling-Ansatz)
Probleme bei der PKSDatenerhebung
und -interpretation
Hellfeld-/Dunkelfeld-
Problematik
> darunter auch Anzeigeverhalten
des Opfers, das für Hellfeld-/Dunkelfeldverschiebung
verantwortlich ist
Opfer = informeller
Agent der Sozialkontrolle/ „Selektionsmacht des Opfers“
Opfer bemerkt die Tat (z.B. Diebstahl der Geldbörse) nicht
und glaubt an ein Verlieren
Fehlerhafte Bewertung eines
strafrechtlich relevanten Geschehens
als legal, z.B. wird der Betrug (§ 263 StGB) nicht
erkannt, weder die Täuschung,
noch der Irrtum…
Fehlerhafte Bewertung einesstrafrechtlich relevanten Geschehens
als legal,
Angst vor sekundärer Viktimisierung im
Strafverfahren bei Anzeige: bei der Polizei,
Staatsanwaltschaft, vor Gericht, v.a.
durch Verteidiger des Tatverdächtigen
* Angst vor Rache des Täters
* Kein Vertrauen in Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane
(Polizei/StA)
* Peinlichkeit, z.B. beim Betrug, bei
Sexualdelikten
* Bagatellisierung des Schadens
(„nicht so schlimm“)
* zu hoher Aufwand bei zu wenig Nutzen
einer Anzeige
Divergierende intradeliktisch-qualitative Varianzen
= fehlende Tatschweregewichtung
PKS = polizeiliche Erledigungs-
bzw. Ausgangsstatistik
mit Überbewertungstendenz,
d.h. keine
nachträgliche Korrektur in der
PKS im weiteren Verfahrensverlauf
(„Mord bleibt Mord“,
auch wenn sich im späteren
Ermittlungsverlauf eine fahrlässige
Tötung oder ein Eigenverschulden
(Suizid/Unfall)
herauskristallisiert
Datenerfassung auch abhängig
von polizeilichen Ermittlungsschwerpunkten
> Rasterfahndung nach dem
11. September 2001 gemäß
§ 98 a StPO / PolG
* Schwierige Zeitreihenvergleiche
wg. Änderungen im materiellen
Strafrecht (StGB), z.B.
Abschaffung des Ehebruch-
Tatbestandes 1969; Änderungen
in §§ 223, 242 StGB
Was beschreibt die absolute Straftheorie?
- keinen anderen Grund als Vergeltung zu üben
- Vergeltung gilt dem Unrecht
- Gleiches mit gleichem
Was beschreibt die relative Straftheorie?
- präventiv orientiert
- dient Vorbeugung von zukünftiger Straftaten
- unterteilt in General und Individualprävention
Unterschied zwischen neg. und pos. Individiualprävention
- pos: Ziel einer Besserung des Täters, Rückfallverminderung u. Re-/Ersatzsozialisierung
- neg: Schutz der Allgemeinheit vor gefährilchen straftätern (z.B. Sicherheitsverwahrung)
Unterschied neg. und Pos Generalprävention
- pos: soll Vertauen der Gesellschaft in geltende Rechtsordnung stärken (pos Lerneffekt, beruhigend)
- neg: soll bürger vor Taten abschrecken (abschreckender/neg. Lerneffekt)
Was beschreibt der Labeling Ansatz + kritik?
-Ettiketierung/Stigmatisierung von menschen
- man ist nicht kriminell, man wird dazu gemacht in dem Gesellschaft bzw. Instanzen bestimmte menschen abstempelt als kriminell
-Kritik: Statt über Ursachen zu diskutieren wir über gesellschaftliche Definitionsprozesse diskutiert