Korruption Flashcards
Korruptionsdelikte Angestellte
Details „Zu Zwecken des Wettbewerbs“, „Vorteil“, “Gegenleistung”
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB Abs.2), Spiegelbildlich zu Bestechlichkeit (§299 StGB Abs.1)
„Zu Zwecken des Wettbewerbs“
- Handeln des Täters muss darauf abzielen, den eigenen Absatz oder den eines Dritten zu fördern
„Angestellter oder Beauftragter“ (Nicht der Betriebsinhaber!)
„Vorteil“
- Leistung ohne rechtlich Anspruch die ihn oder Dritten materiell oder immateriell besserstellt
- Auszeichnung, sexuelle Zuwendung, Ehrenämter (Nicht Ansehensmehrung, da kaum messbar), Stundung einer Schuld, Überlassung von Wohnraum, Einladung zu Reisen
“Gegenleistung”
- Unrechtsvereinbarung
- Auch der ausländische Wettbewerb ist geschützt
(wenn deutsches Strafrecht anwendbar ist) - Strafen: Freiheitsstrafe bis zu 3-5 Jahre
Korruptionsdelikte Amtsträger (Vorteilsgewährung)
Details Amtsträger, öffl Dienst beson. Verpflichtete, Dienstausübung
Vorteilsgewährung / (Vorteilsannahme) (§333/331 StGB) (Bestechung Light)
„Amtsträger“ öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
- u.a. Behörde, Chefarzt, Sparkassenvorstand/ nicht Abgeordnete!
„Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete“
- Personen, die bei einer Behörde oder behördenähnlichen Stelle angestellt sind, wie Schreibkraft, Azubi, Bote, Gutachter
„Für die Dienstausübung“
- In seiner Eigenschaft als Amtsträger, Bezug/Zeitbezug zu konkreter Diensthandlung ist nicht erforderlich
- Wegfall der „Unrechtsvereinbarung“ – ausreichend ist die bloße Verknüpfung mit der rechtmäßigen dienstlichen Tätigkeit
- Auch Sicherung der allgemeinen Geneigtheit,
- Es braucht keine explizite Forderung, Klimapflege allein reicht schon für Tatbestand
Korruptionsdelikte Amtsträger (Bestechung):
Details “Pflichtwidrige Diensthandlung” und “Vorteil” (Sozialadäquat?)
Bestechung / Bestechlichkeit (§334/332 StGB)
„Pflichtwidrige Diensthandlung“
- > Unrechtsvereinbarung
- Gebundener Amtsträger weicht von vorgeschriebener Entscheidung ab
- Berater entscheidet bewusst fehlerhaft
- Amtsträger ohne Entscheidungskompetenz, aber mit praktischer Einflussmöglichkeit (z. B, weil er Entscheidung durch Unterlagenzusammenstellung vorbereitet) nutzt diese pflichtwidrig, um die spätere Entscheidung zu steuern
“Vorteil” Sozialadäquat?
- Stellung des Empfängers – Streifenpolizist vs. Oberster Gerichtshof
- Wert des Vorteils
- Höflichkeit, z. B Dienstjubiläum -> Abwägungsprozess
- Soziale Üblichkeit
->Einzelfallanalyse!
Grundsätzlich: Grenzen der Sozialadäquanz sind bei Amtsträgern schneller erreicht als im privatwirtschaftlichen Bereich
Entdeckungsrisiko
- Es gibt keinen legalen Weg zu bestechen
- Es gibt keinen sicheren Weg, Bestechung zu verschleiern
- Durch UN
- > Whistleblowerhotline/Anzeigen u. anonyme Anzeigen
- > Ermittlungen Mitbewerber
- Durch Behörden
- > Betriebsprüfung
Vermittler
Was ist zu beachten?
Grundsätzlich beim Einsatz von Vermittlern und Beratern
- Schriftlicher Vertrag und Leistungsklärung
- Leistungsnachweise (Ist V geeignet für Aufgabe?)
- Verhältnis Leistung und Gegenleistung
- Überweisung auf Konto im Sitzland
- Darf nicht aus dem Lager des Kunden kommen (z. B Beratungsfirma darf nicht mit dem Endkunden verwandt sein)
- Nicht auf Veranlassung des Kunden
- Annahme von Bestechung, wenn Honorar Kundenspezifisch abweicht
Betriebsprüfung: Überprüfte Aufwendungen / Verdächtige Aktivitäten
Finanzverwaltung betrachtet die Prüfung von Vorteilszuwendungen (§4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG als Schwerpunktthema)
Überprüfung von Aufwandskosten auf „versteckte Zuwendungen", die schwer zurückverfolgbar sind: o Provisionen o Beratungskosten o Dienstleistungskosten o Marketingaufwendungen o Sponsoringaufwendungen o Darlehen
Diese sind Verdächtig, wenn:
o Verträge mit „Briefkastengesellschaften“
o Bezüge zu sog. „offshore“ Ländern
o Vertragspartner und Zahlungsempfänger nicht identisch
o Zahlungen auf Konten in Drittländern
o Aufwendungen für Gutachten / Marktstudien
o Auftragsinhalt/ Leistung unklar
Prüfungsschema Amtsträger
- Grundsätzlich Zurückhaltung bei Amtsträgern
- Vorteilsgewährung: Vorteil?
- Bestechung: Vorteil / Bevorzugung als Gegenleistung?
- Sozialadäquanz: Kontext und Wert des Vorteils
- > Einzelfallentscheidung
- > Ansinnen ablehnen?
- > CCO informieren
Prüfungsschema Angestelltenbestechung
Korruptives Handeln? (Schwarze Kassen / Vermittler)
-Vorteil / Gegenleistung
- > Ansinnen ablehnen?
- > CCO informieren
Problem Korruption
-Schwächt Wirtschaft, Verzerrt Märkte, keine Lauterbarkeit im öffentlichen Diensten