Schadensersatzansprüche gegenüber Vorstandsmitgliedern
Tatbestand und jeweilige Beweislast
Tatbestand (Beweislast)
1) Pflichtverletzung (Gesellschaft beweisen / Vorstand widerlegen)
2) Schaden (Gesellschaft muss beziffern)
3) Kausalität Pflichtverletzung Schaden ( Gesellschaft)
4) Verschulden (Vorstand widerlegen)
-> Auch GmbH-GF
Prüfungsschema Angestelltenbestechung
Korruptives Handeln? (Schwarze Kassen / Vermittler)
-Vorteil / Gegenleistung
Prüfungsschema Amtsträger
Vermittler
Was ist zu beachten?
Grundsätzlich beim Einsatz von Vermittlern und Beratern
Betriebsprüfung: Überprüfte Aufwendungen / Verdächtige Aktivitäten
Finanzverwaltung betrachtet die Prüfung von Vorteilszuwendungen (§4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG als Schwerpunktthema)
Überprüfung von Aufwandskosten auf „versteckte Zuwendungen", die schwer zurückverfolgbar sind: o Provisionen o Beratungskosten o Dienstleistungskosten o Marketingaufwendungen o Sponsoringaufwendungen o Darlehen
Diese sind Verdächtig, wenn:
o Verträge mit „Briefkastengesellschaften“
o Bezüge zu sog. „offshore“ Ländern
o Vertragspartner und Zahlungsempfänger nicht identisch
o Zahlungen auf Konten in Drittländern
o Aufwendungen für Gutachten / Marktstudien
o Auftragsinhalt/ Leistung unklar