Compliance wichtig Flashcards
Schadensersatzansprüche gegenüber Vorstandsmitgliedern
Tatbestand und jeweilige Beweislast
Tatbestand (Beweislast)
1) Pflichtverletzung (Gesellschaft beweisen / Vorstand widerlegen)
2) Schaden (Gesellschaft muss beziffern)
3) Kausalität Pflichtverletzung Schaden ( Gesellschaft)
4) Verschulden (Vorstand widerlegen)
- > Schutz für Vorstand: Business Judgement Rule
- > Ansonsten Strafe durch OWIG 130
-> Auch GmbH-GF
Prüfungsschema Angestelltenbestechung
Korruptives Handeln? (Schwarze Kassen / Vermittler)
-Vorteil / Gegenleistung
- > Ansinnen ablehnen?
- > CCO informieren
Prüfungsschema Amtsträger
- Grundsätzlich Zurückhaltung bei Amtsträgern
- Vorteilsgewährung: Vorteil?
- Bestechung: Vorteil / Bevorzugung als Gegenleistung?
- Sozialadäquanz: Kontext und Wert des Vorteils
- > Einzelfallentscheidung
- > Ansinnen ablehnen?
- > CCO informieren
Vermittler
Was ist zu beachten?
Grundsätzlich beim Einsatz von Vermittlern und Beratern
- Schriftlicher Vertrag und Leistungsklärung
- Leistungsnachweise (Ist V geeignet für Aufgabe?)
- Verhältnis Leistung und Gegenleistung
- Überweisung auf Konto im Sitzland
- Darf nicht aus dem Lager des Kunden kommen (z. B Beratungsfirma darf nicht mit dem Endkunden verwandt sein)
- Nicht auf Veranlassung des Kunden
- Annahme von Bestechung, wenn Honorar Kundenspezifisch abweicht
Betriebsprüfung: Überprüfte Aufwendungen / Verdächtige Aktivitäten
Finanzverwaltung betrachtet die Prüfung von Vorteilszuwendungen (§4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG als Schwerpunktthema)
Überprüfung von Aufwandskosten auf „versteckte Zuwendungen", die schwer zurückverfolgbar sind: o Provisionen o Beratungskosten o Dienstleistungskosten o Marketingaufwendungen o Sponsoringaufwendungen o Darlehen
Diese sind Verdächtig, wenn:
o Verträge mit „Briefkastengesellschaften“
o Bezüge zu sog. „offshore“ Ländern
o Vertragspartner und Zahlungsempfänger nicht identisch
o Zahlungen auf Konten in Drittländern
o Aufwendungen für Gutachten / Marktstudien
o Auftragsinhalt/ Leistung unklar