Körperverletzungsdelikte Flashcards
Def. Gesundheitsschädigung
meint das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes.
Def. körperliche Misshandlung
ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Str. zu ärztlichen Heileingriffen
Rechtsprechung: Auch ein lege artis durchgeführter ärztlicher Heileingriff verwirklicht den Tatbestand der Körperverletzung.
Argument: Auch ein ärztlicher Heileingriff bedarf einer Rechtfertigung, die in der Regel in Form einer rechtfertigenden Einwilligung oder mutmaßlichen Einwilligung vorliegt. Ansonsten ist das Selbstbestimmungsrecht der Patienten nicht ausreichend geschützt.
Literaturmeinung 1: Jedenfalls ein lege artis durchgeführter ärztlicher Heileingriff verwirklicht nicht den Tatbestand der Körperverletzung.
Argument: Der Eingriff zielt auf eine Verbesserung des körperlichen Zustands und stellt dahre keine „übliche unangemessene Behandlung“ dar. einer Gesamtschau den körperlichen Zustand.
Literaturmeinung 2: Ein erfolgreich durchgeführter ärztlicher Heileingriff verwirklicht nicht den Tatbestand der Körperverletzung. Ein gescheiterter Eingriff ist tatbestandlich eine Körperverletzung, kann aber durch die Einwilligung in der Patienten in das Eingriffsrisiko gerechtfertigt sein.
Argument: Nur der erfolgreiche Eingriff verbessert den Gesamtzustand der Patienten.
Def. gefährliches Werkzeug
Ein gefährliches Werkzeug ist eine Sache, der nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer Benutzung konkret geeignet ist, erhebliche körperliche Verletzungen hervorzurufen.
Def. gemeinschaftlich (224)
Gemeinschaftlich ist die Körperverletzung begangen, wenn mindestens zwei Personen als Angreifer am Tatort gefahrerhöhend zusammenwirken.
!! Streit ob Mittäterschaft (mM) oder Anstifter/Gehilfe (hM) !!
Def. Gift o. andere Stoffe
jede Substanz, die unter bestimmten Bedingungen geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen.
Def. Waffe
Werkzeuge, die nach ihrer Art der Anfertigung nicht nur geeignet, sondern allgemein als Angriffs- oder Verteidigungsmittel auch dazu bestimmt sind, Menschen durch ihre mechanische oder chemische Wirkung körperlich zu verletzen.
Def. hinterlistige Überfall (224)
jeder plötzliche unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen zu verstehen.
Dieser Überfall ist hinterlistig, wenn der Täter planmäßig berechnend vorgeht, indem er seine wahre Absicht verschleiert und gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr erschwert.
Def. eine das Leben gefährdende Behandlung (224)
liegt vor, wenn die Verletzungshandlung den konkreten Umständen nach generell geeignet ist, das Leben des Opfers in Gefahr zu bringen.