Körperverletzung § 223 StGB Flashcards
Körperliche Misshandlung
Ist eine üble, unangemessene Behandlung (Tathandlung), durch die das Opfer in seinem körp. Wohlbefinden, wenn auch nicht unbedingt durch Zufügung von Schmerzen, so doch in mehr als nur unerheblichem Grade beeinträchtigt wird
Gesundheitsschädigung
Ist jedes Hervorrufen o. Steigern eines krankhaften Zustandes
Kausal
Ist jede Bedingung, die nicht hinweg gedacht werden kann ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
Objektiv zurechenbar
Ist ein Erfolg, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert
Gift
Jeder anorganische o. organische Stoff, der unter best. Bedingungen durch chemische o. chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit zu beeinträchtigen vermag
Gesundheitsschädliche Stoffe
Dazu zählen namentlich alle, die mechanisch, thermisch o. biologisch-physiologisch wirken
Durch Beibringung
Beigebracht hat der Täter das Gift bzw. den Stoff, wenn er dessen Verbindung mit dem Körper derart herstellt, dass dieses dort seine gesundheitsschädliche Wirkung entfaltet
Taterfolg
Verursachung einer konkreten Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung
Waffen
Werkzeuge, die nach ihrer Anfertigung allg. dazu bestimmt u. geeignet sind, Menschen auf mechanischem o. chemischem Weg zu verletzen
Gefährliches Werkzeug
Jeder Gegenstand, der nach seiner obj. Beschaffenheit u. der Art seiner Verwendung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen
Überfall
Plötzlicher, unerwarteter Angriff auf einen Ahnungslosen, mithin auf jemanden, der den Angriff nicht erwartet und unvorbereitet ist
Hinterlistig
Ist der Überfall, wenn der Täter planmäßig seine Verletzungsabsicht verbirgt
Gemeinschaftlich
Wenn (Haupt-)Täter und Beteiligter einverständlich zusammenwirken
Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Lediglich die Handlung muss sich als lebensgefährdend darstellen