Kommunikationspolitik & Media Governance Flashcards

(94 cards)

1
Q

Informationsexternalitäten Definition

A

Auswirkungen von Medieninhalten oder Datensammlungen auf Individuen & Gesellschaft

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2
Q

positive Informationsexternalitäten:

A

News-Berichterstattung
(man wird von anderen informiert ohne Programm selbst gesehen zu haben)

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3
Q

negative Informationsexternalitäten:

A

Desinformation, Gewaltdarstellungen
(jemand kommt deshalb mit Waffe ins Zimmer und bedroht einen)

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4
Q

Netz(werk)effekte Ursprung

A

nicht erst seit Sozialen Medien, sondern bereits in Telekommunikation, Internet und co.

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5
Q

direkte Netzeffekte

A

> 1 Netzwerk → Nutzer des gleichen Produkts

Nutzen hängt von Anzahl gesamter Nutzer in Netz ab

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6
Q

positive direkte Netzeffekte:

A

z.B. Telefon (Nutzen steigt, je mehr Menschen ein Telefon besitzen)

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7
Q

negative direkte Netzeffekte:

A

Wifi (Nutzen bzw. Geschwindigkeit sinkt, je mehr Menschen sich einloggen)

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8
Q

direkte Netzeffekte: Unternehmer Reaktion

A
  • müssen möglichst schnell kritische Masse erreichen
  • oft durch Gratisangebote bzw. Probeabos
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9
Q

indirekte Netzeffekte

A

> verbindet mindestens 2 Netzwerke

mehrseitige Märkte (cf. Industrieökonomie)

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10
Q

Beispiele indirekte Netzeffekte

A

Google
- Suchende: -
- Werbende: +

NZZ, Fernsehen etc.
- Lesende: -
- Werbende: +

Air BnB
- Anbieter: +
- Suchende: +

“Wenn mehr von einer Gruppe, ist es dann auch gut für die anderen?”
→ nicht Größe desselben, sondern eines anderen Netzes ist relevant

Internet: Koordination der Netzwerke durch Plattformen

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11
Q

Probleme durch Netzeffekte

A
  • negative Auswirkung von Medienberichterstattug & Datensammlung
  • Monopolisierung/Konzentration ( “dort, wo viele sind, wollen auch viele anderen hin” )
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12
Q

Netzeffekte: Regulierung/Steuerungsmöglichkeiten

A
  • Inhalts- und Quotenregulierung
    • 30% europ. Filme bei streaming-Diensten
    • Anteile Werbung/Sendezeit
    • keine Werbung in Kinderfernsehen
  • Recht auf Gegendarstellung
  • Universaldienste
  • Subventionen
  • Datenschutz-Bestimmungen
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13
Q

Regulierung aus außerökonomischen Gründen: generell

A

gesellschaftliche Funktionen → sozialwissenschaftlicher Zugang

  • Struktur
  • Inhalte
  • Verhalten
  • Infrastruktur
  • Distribution
  • Zugang
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14
Q

außerök. Regulierung: Struktur: Überblick

A

“Wer darf (nicht) in bestimmtem Markt aktiv sein?”

Konzessionen

Vergabe von Frequenzen

Eigentumsbeschränkungen

Gebühren(Anteile)

Förderung

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15
Q

außerök. Regulierung: Inhalt: Überblick

A

(vorwiegend in Rundfunk, nicht in Print)

positive Verpflichtungen

negative Verpflichtungen

Förderung von Inhalten

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16
Q

außerök. Regulierung: Struktur: Konzessionen

A
  • zwingende
    • wenn man Gebühren erhalte möchte
    • Funkfrequenzen
    • Grundversorgung
  • nur Meldung
    • zB. Internet-TV
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17
Q

außerök. Regulierung: Struktur: Vergabe von Frequenzen

A
  • mobil-Frequenzen (z.B. 5G) Versteigerung: höchster Bieter
    (müssen gewisse Qualitäts-Standards erfüllen)
  • “Beauty contest”: Wer erfüllt Kriterien am besten?
    • Konzessionen eigentlich nur bis 2019, wurde bis 2024 verlängert
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18
Q

außerök. Regulierung: Struktur: Eigentumsbeschränkungen

A
  • CH: max. 2 Radio- und 2 Fernsehkonzessionen
  • DE: Zuschaueranteil
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19
Q

außerök. Regulierung: Struktur: Gebühren(Anteile)

A

CH: Gebühren-Splitting (Sicherung bestimmter Versorgungsgebiete)

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20
Q

außerök. Regulierung: Struktur: Förderung

A
  • direkte: DE, AT, FR
  • indirekte: CH (Post verbilligt Zustellung etc.)
    • wurde im Laufe der Zeit weniger, besonders durch Finanzkrise
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21
Q

außerök. Regulierung: Inhalte: positive Verpflichtungen

A
  • Vielfalt & sachgerechte Darstellung
  • Quoten

→ zurückhaltend, da Unabhängigkeit der Medien nicht gefährden

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22
Q

außerök. Regulierung: Inhalte: negative Verpflichtungen

A
  • keine Diskriminierung
  • Kinder- und Jugendschutz
  • keine Werbung für Tabak & politische Parteien
  • SRG: keine online- und Radiowerbung
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23
Q

außerök. Regulierung: Inhalte: Förderung von Inhalten

A
  • Bund
  • Kantone
  • SRG - pacte de l’audiovisuel
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24
Q

außerök. Regulierung: Verhalten

A
  • Journalisten-Kodex des CH-Presserats
  • Urheberrechte
  • Quellenschutz
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25
außerök. Regulierung: Infrastruktur
- Eigentums- und Verfügungsrechte - Nummerierung (auch domains) - technische Standards (EU: USB-C)
26
außerök. Regulierung: Distribution
- Must-carry-Bestimmungen (viele ÖRR aus Europa auch in CH) - Abdeckung & Sicherstellung des Dienstes - Kontinuitätsgrundsatz bei Service Public
27
außerök. Regulierung: Zugang
- Universaldienste/Grundversogrung - Hör- und Sehbehinderte - Zugang für Wettbewerber → Interconnection
28
Staatsversagen Definition
Fehlallokation aufgrund staatlichen Handelns → nicht pareto-optimal cf. Public Interest vs. Special Interest (NIÖ) Theorie der Regulierung
29
Staatsversagen: Informationsproblem
- Informationsasymmetrien - Transaktionskosten - Prinzipal-Agent-Problem
30
Staatsversagen: Interessensproblem
“Regulatory capture” (Regulatoren erhalten später Jobs in Industrie)
31
Staatsversagen: Ineffizienz
bei staatlichen Unternehmen cf. DB
32
indirekte Netzeffekte: Nutzer vs. Werbende
müssen sich deutlich voneinander unterscheiden, damit tatsächlich indirekte Netzeffekte
33
indirekte Netzeffekte: Rolle der Plattform
ist Intermediär zwischen beiden unterschiedlichen Kundengruppen
34
Governance =
jede Form politischer Steuerung, an der öffentliche und private Akteure beteiligt sind
35
Governance: Prozess der Etablierung
vom Government (staatliche Institutionen, top down Regulierung) zu Governance (Einbezug privater Akteure) → Staat verliert Allmacht über Regulierung
36
Governance: vertikale Ebene
- Mehrebenenregulierung (multi-level governance) - konstitutiv für Übergang zu Governance+ - lokal → regional → national → supranational → international
37
Governance: horizontale Ebene
- Selbst- und Koregulierung - private Akteure - in letzter Zeit höhere Bedeutung
38
Kontinuum der Governance
staatliche Regulierung → Ko-Regulierung → Selbstregulierung im weiten Sinn → Selbstregulierung im engen Sinn → Markt - 3 Mittlere: "alternative Regulierungsformen" (Einbindung privater Akteure als zentrales Abgrenzungskriterium)
39
Governance: nationale Ebene: Überblick
0) staatliche Regulierung im engeren Sinn 1) Staatliche Regulierungsinstitutionen im weiten Sinn 2) Ko-Regulierungsinstitutionen 3) Selbstregulierungsinstitutionen im weiten Sinn 4) Selbstregulierungsinstitutionen im engen Sinn
40
Governance: nationale Ebene: staatliche Regulierung im engeren Sinn
Legislative, Exekutive (UVEK, Bakom), Judikative
41
Governance Nationale Ebene: staatliche Regulierungsinstitutionen im weiten Sinn
- sehr starke staatliche Involvierung - hoheitliche Tätigkeit - werden Staat zugerechnet, stehen aber in Distanz zu Verwaltung → Weisungsfreiheit
42
Governance Nationale Ebene: staatliche Regulierungsinstitutionen im weiten Sinn: Beispiele
- ComCom - PostCom - UBI - WeKo
43
Governance: nationale Ebene: Ko-Regulierungsinstitutionen
- starkte staatliche Involvierung - keine hoheitliche Tätigkeit - einseitige rechtliche Grundlage
44
Governance: nationale Ebene: Ko-Regulierungsinstitutionen: Beispiele
- Gesetz zu Jugendschutz bei Filmen & Videospielen - Industrie hat Altersklassifizierung vorgeschlagen, Bundesrat hat es verbindlich gemacht
45
Governance: nationale Ebene: Selbstregulierung im weiteren Sinn
leichte staatliche Involvierung (z.B. personell, finanziell, Verträge)
46
Governance: nationale Ebene: Selbstregulierung im weiteren Sinn: Beispiele
- Schweizerischer Video-Verband (SVV) - Swiss Interactive Entertainment Association (SIEA)
47
Governance: nationale Ebene: Selbstregulierung im engeren Sinn
keine staatliche Involvierung
48
Governance: nationale Ebene: Selbstregulierung im engeren Sinn : Beispiele
- Schweizer Presserat - Schweizerische Lauterkeitskommission - Schweizerischer Verband für Telekommunikation (asut)
49
staatliche Regulierung: Departements & abhängige Behörden: UVEK
*Departement für Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation* - Grundlage: Bundesverfassung (Kompetenzen des Bundes) - Strategie Kommunikationspolitik - gescheiterte Pläne - Mediengesetz - Maßnahmenpaket zur Förderung von Medien - arbeitet zuhanden Bundesrat
50
staatliche Regulierung: Departements & abhängige Behörden: Bakom
*Bundesamt für Kommunikation* - Amt des UVEK → weisungsgebunden - Aufsichtsbehörde über Radio- und Fernsehveranstalter - Vergabe & Einhaltung Konzessionen (nur Radio & TV, nicht Mobiltelefonie) - nicht zuständig für Beschwerden (sondern UBI) - bereitet für UVEK & ComCom Entscheide vor - entscheidet über Gesuche zur Presseförderung - wurde durch Liberalisierung geschaffen (Auslagerung für Glaubwürdigkeit)
51
staatliche Regulierung: unabhängige Behörden: Weko & Sekretariat
- gehört zu WBF (Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) - trifft Entscheide bzgl. Kartellgesetz - Beobachtung Wettbewerbsverhältnisse - Zusammenarbeit mit EU-Organen - Sekretariat: eigene Behörde, die Weko zuarbeitet - Sanktionsmöglichkeiten: empfindliche Geldbußen (SDA, SwissCom, Post)
52
staatliche Regulierung: unabhängige Behörden: ComCom
- gehört zu UVEK - Versteigerung von Funkfrequenzen (Mobiltelefonie) - Grundversorgungskonzession - Netzzugangsentscheidungen (Interconnection) - Nummerierungspläne & Nummernportabilität
53
staatliche Regulierung: unabhängige Behörden: PostCom
- gehört zu UVEK - Sicherstellung postalischer Grundversorgung - Überwachung Quersubventionierungsverbot - Beobachtung Postmarkt - nicht zuständig für Preise
54
staatliche Regulierung: unabhängige Behörden: UBI
- gehört zu UVEK - Beschwerden gegen Radio- und TV-Sendungen - Sachgerechtigkeitsbeschwerden (Trennung von Information & Meinung) - Zugangsbeschwerden (fehlender Zugang zu redaktionellen Programmteilen → Tierschützer)
55
Selbstregulierung: Gründe für Unternehmen
Unternehmen tun dies, weil sie staatlicher Regulierung zuvorkommen wollen → staatliche Drohung muss hierfür glaubhaft sein
56
Selbstregulierung: SVV
Schweizerischer Video-Verband - Einhaltung Jugendschutz - Alterskennzeichnung - Kontrolle bei Verkauf - Verhaltenskodex “movie-guide Code of Conduct” - Sanktionen: Verwarnung, Geldbußen, Liefer-Stopp, Ausschluss - bisher kaum angewandt - Verein
57
Selbstregulierung: SIEA
Swiss Interactive Entertainment Association - Angleichung an PEGI (EU) - Code of Conduct zu Jugendschutz bei Computerspielen - Sanktionen: Verwarnung, Geldbußen, Liefer-Stopp, Ausschluss - bisher kaum angewandt - Verein
58
Selbstregulierung: Schweizer Presserat
- Journalistenverbände, Verleger, SRG, Kammern nach Sprachregionen - Journalistenkodex: “Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten” - reagiert auf Beschwerden - Sanktionsmöglichkeiten: Stellungnahmen abgeben (sonst nichts) - Stiftung
59
Selbstregulierung: Schweizerische Lauterkeitskommission
- werbliche Selbstkontrolle - Inhalte & Dartellung - bspw. Sexismus, Rassismus - unlautere Verkaufsmethoden → Konsumentenschutz - nur geringe Sanktionsmöglichkeiten
60
Selbstregulierung: asut
Verband der Telekommunikation - Unternehmer & Nutzer sind Mitglieder - UPC & co. 2012 ausgetreten wegen Dominanz SwissCom, inzwischen wieder eingetreten - Verhaltenskodex für Mehrwertdienste (0900er Nummern) - Bekämpfung von Betrug - Umgang mit Kundenreklamation
61
Verhältnis CH/EU
- enge (wirtschaftliche) Bindung über bilaterale Verträge - 20 zentrale Verträge, ca. 100 weitere Abkommen - 2014-2021: Diskussion um Rahmenabkommen, wurde abgebrochen
62
CH Übernahme EU-Recht
1. Übernahme aufgrund von Verpflichtungen (durch Verträge) 2. Autonomer Nachvollzug (wird quasi wortgleich übernommen, auch ohne Verpflichtung) 3. Policy-transfers, rechtliche Transplantate - Oberkategorie zu autonomem Nachvollzug - ähnlich, aber nicht unbedingt gleicher Text - nicht nur EU, sondern auch USA relevant
63
EU: Europäischer Rat
- Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten - legen politische Agenda fest (Strategie, Sicherheit etc.)
64
EU: Rat der Europäischen Union
- Ministerrat für einzelne Teilbereiche - müssen Gesetz zustimmen (zusammen mit EU-Parlament)
65
EU: Europäisches Parlament
- einziges direkt gewähltes Organ - Wahlen alle 5 Jahre - müssen Gesetz zustimmen (zusammen mit Ministerräten)
66
EU: Europäische Kommission
- politisch unabhängige Exekutive - vertritt gesamte EU - 27 Kommissar:innen - alleiniges Initiativrecht für Gesetze! - Kommunikationssektor - CONNECT: Generaldirektion für Communications, Networks, content and technology - COMP: Generaldirektion für Wettbewerb (competition)
67
Europäische Kommission: CONNECT
Generaldirektion für Communications, Networks, content and technology
68
Europäische Kommission: COMP
Generaldirektion für Wettbewerb (competition)
69
EU: EuGH
oberstes Gericht (Luxemburg)
70
EU: EuGH
oberstes Gericht (Luxemburg)
71
EU: Gründe für Binnenmarkt
- starke economies of scale durch größeren Absatzmarkt - geringere Transaktionskosten
72
EU: Kompetenzen
- EU: Gesetzgebung (höhere Kompetenz als Europarat) - seit 2009 Charta der Grundrechte
73
EU: Rechtsakte: Verordnungen
- in allen Teilen verbindlich, gelten unmittelbar für Mitgliedsstaaten - DSGVO - grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltsdiensten (Netflix, Spotify & co. in allen Ländern abspielen können) - DMA (digital markets act): Schutz vor marktmächtigen Unternehmen - DAS-Digital: Konsumentenschutz (e-commerce)
74
DMA =
(digital markets act): Schutz vor marktmächtigen Unternehmen
75
DAS- Digital =
Konsumentenschutz (e-commerce)
76
EU-Rechtsakte: Richtlinien
- Ziel verbindlich, Mitgliedstaaten sind frei in Art der Umsetzung - Urheberrecht (Uploadfilter) - AVMD (audiovisuelle Mediendienste): Harmonisierung der Rechtsvorschriften
77
EU-Rechtsakte: Beschlüsse
- verbindlich nur für jene, die betroffen sind - Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik → Binnenmarkt
78
EU-Rechtsakte: Empfehlungen
nicht verbindlich
79
EU: Konsultations- und Strategiedokumente
- Grün: erste Konsulationsphase (noch unreif) - Weiß: weiter fortgeschritten -> kein Rechtsakt
80
Europarat: Überblick
- 1949 gegründet - 47 Mitglieder (u.a. alle EU-Mitglieder & CH)
81
Europarat: Aufgaben
- Schutz der Menschenrechte - Grundfreiheiten - Rechtsstaatlichkeit - Demokratie - Europäische Menschenrechtskonvention
82
Europarat: Europäische Menschenrechtskonvention
- völkerrechtlicher Vertrag, muss in einzelnen Staaten ratifiziert werden - u.a. auch freie Meinungsäußerung festgehalten (nur für Individuen, gilt aber implizit auch für Medien)
83
Europarat: Einfluss
Konventionen, Empfehlungen, Entschließungen (ziemlich gering)
84
Europarat: Kontrolle
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) - >Überwacht Einhaltung der Menschenrechtskonvention
85
Europarat / EU Spannungen
- EU: Ökonomisch - Europarat: Grundrechte
86
ITU
International Telecommunication Union - Sonderorganisation der UNO in Genf - technisch orientiert: Registrierung und Zuweisung von Technik - staatliche und private Akteure - Funkfrequenznutzung - Satelliten-Orbitalpositionen - technische Normen & Standards - Weltfunkkonferenz
87
WIPO
World Intellectual Property Organisation - World Intellectual Property Organisation - Sonderorganisation der UNO in Genf - kulturell orientiert - nur Staaten - Pariser Übereinkunft: gewerbliches Eigentum - Berner Übereinkommen: Kunst & Literatur - Streitbeilegung Internet-Domain-Namen
88
UNESCO
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation - freie Meinungsäußerung schützen (einzige Organisation mit konkretem Auftrag!) - Schutz von Journalisten und Medienschaffenden - Schutz der kulturelle Vielfalt - dualer Charakter von Medien als Kultur- und Wirtschaftsgüter
89
WTO
World Trade Organisation - kein Teil der UNO, sitzt trotzdem in Genf - regelt grenzüberschreitenden Handel - GATT: tariffs & trade - GATS: trade & services - ausländischer Telekommunikationsgesellschaften erhalten Zugang zu nationalen Märkten - TRIPS: geistiges Eigentum
90
WTO: GATT
tariffs and trade
91
WTO: GATS
trade and services
92
WTO: TRIPS
geistiges Eigentum
93
ICANN
Internet Corporation for Assigned Names and Numbers - private Stiftung - von USA initiiert, haben sich zurückgezogen unter Auflage, dass kein anderer Staat einsteigt → nun Selbstregulierung - effiziente Ressourcenallokation (IP-Adressen, Domain-Namen etc.) - Eigentums- und Verfügungsrechte - Entscheidung darüber, wer .com, .org etc. bekommen darf (für .ch: Switch)
94
Zuständigkeit Schutz geistigen Eigentums
- sowohl WIPO als auch WTO zuständig - WTO ist stärker