Kinder Jugendliche Flashcards
gefährdete Minderjährige und Jugendliche (4)
a. gefährdeten Ort verlassen
b. AA & BW - Kinder =
- sind schludunfähig nach 19 StGB
- Belehrung nur als Zeuge möglich - verständlich über Zeugnisverweigerung (dokumentieren)
- IDF nur zum Schutz ziviler Rechte
- Übergabe an die Eltern gem. PDV 382
- Befragung nur um unaufschiebbare Fahndungs- und Ermittlungserkentnisse zu gewinnen und Kindeswohlgefährdung festzustellen
c. AA & BW - Jugendliche =
- Einzelfallprüfung - geistige Reife (Recht von Unrecht unterscheiden)
- Belehrung wie bei erwachsenden - nach Entscheidung können diese mit einer erziehungsberechtigten sprechen
- IDF
- Datenabfrage
- Befragung nur um unaufschiebbare Fahndungs- und Ermittlungserkentnisse zu gewinnen
- Vernehmung nur durch JugendSB
b. Ingewahrsamnahme =
- Kinder zu den Eltern nach Hause fahren oder von Eltern abholen
lassen
- Kinder Jugendamt zuführen =
Eltern nicht erreichbar, Eltern lehnen häusliche Gemeinschaft ab, Rückkehr nicht vertretbar (Kindeswohlgefärdung) - Jugendamt nicht erreichbar = jugendgerechte Unterbringung gewährleisten und getrennt von Erwachsenen in Gewahrsam nehmen