Kinder Jugendliche Flashcards

1
Q

gefährdete Minderjährige und Jugendliche (4)

A

a. gefährdeten Ort verlassen

b. AA & BW - Kinder =
- sind schludunfähig nach 19 StGB
- Belehrung nur als Zeuge möglich - verständlich über Zeugnisverweigerung (dokumentieren)
- IDF nur zum Schutz ziviler Rechte
- Übergabe an die Eltern gem. PDV 382
- Befragung nur um unaufschiebbare Fahndungs- und Ermittlungserkentnisse zu gewinnen und Kindeswohlgefährdung festzustellen

c. AA & BW - Jugendliche =
- Einzelfallprüfung - geistige Reife (Recht von Unrecht unterscheiden)
- Belehrung wie bei erwachsenden - nach Entscheidung können diese mit einer erziehungsberechtigten sprechen
- IDF
- Datenabfrage
- Befragung nur um unaufschiebbare Fahndungs- und Ermittlungserkentnisse zu gewinnen
- Vernehmung nur durch JugendSB

b. Ingewahrsamnahme =
- Kinder zu den Eltern nach Hause fahren oder von Eltern abholen
lassen

  • Kinder Jugendamt zuführen =
    Eltern nicht erreichbar, Eltern lehnen häusliche Gemeinschaft ab, Rückkehr nicht vertretbar (Kindeswohlgefärdung)
  • Jugendamt nicht erreichbar = jugendgerechte Unterbringung gewährleisten und getrennt von Erwachsenen in Gewahrsam nehmen
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