Diebstahl (Eigentumsdelikte) Flashcards
Grundlegendes
Häufigkeitsdelikt, geringe Aufklärungschancen deshalb besonders wichtig gute Anzeigenaufnahme und Spurensicherung
rechtliche Maßnahmen mit §§
IDF gem. §163 b Abs.1 StPO, DS gem. §102 StGB (Person, Sachen, Wohnung), Blutentnahme gem. §81a StPO, vorläufige Festnahme gem. §§127 II und 112 StPO (Täter polizeilich bekannt und hat weitere schwere ST begangen), Festnahmerecht für Jedermann gem. §127 Abs. 1 StPO
Handeln der Polizei bei Ladendiebstahl (4)
- Täter wurde gestellt und IDF nicht möglich,
- Tatbeute wird nicht herausgegeben,
- Widerstandshandlungen werden geleistet oder
- TV ist ein Kind
Vorbereitungsphase (5)
a. Auftrag übernehmen und mit Status 3 quittieren,
b. Informationen erfragen
- Täter vor Ort
- Verhalten des Täters
- Personalien bekannt
- Datenabgleich
- was wurde entwendet
c. Absprache mit dem Partner nach PEM
d. Annäherung gedeckt
e. FustKW nicht unmittelbar am TO abstellen
Aktionsphase - Beschuldigter (8)
a. Eintreffen durch Status 4 quittieren,
b. Personen räumlich trennen,
c. Beschuldigten niemals alleine lassen
d. IDF & Datenabgleich
- wenn nötig nach Hause verbringen für BPA
e. Tatvorwurf & Belehrung
f. Durchsuchung
- Eigensicherung
- Beweismittel (Tatbeute auffinden)
- IDF (wenn nicht anders möglich)
g. Verdacht Alkohol
- freiwilligen AAK
- Blutentnahme BAK
- Eindrucksvermerk (bei Ablehnung und Geringwertigkeit von Sachen)
h. Lageabschlussmeldung
Aktionsphase - Zeuge (Ladendetektiv) (6)
a. räumlich trennen
b. IDF
- Geschäftsadresse gem. §68 Abs. 2 StPO
c. Belehrung & Strafantrag bei Geringwertigkeit
d. Anzeigeneinnahme
- W-Fragen und Rufnummer
e. Beweismittelsicherung
- Tatbeute,
- Videomaterial,
- Eigentümernachweis des Geschäftes,
f. Abschlussmeldung
Aktionsphase - ausländischer Täter (4)
a. räumlich trennen
b. IDF & Datenabgleich
- wenn nötig durch ED-Behandlung gem. 163b Abs. 1 StPO
c. Tatvorwurf & Belehrung
- mündlich deutsch belehren und dokumentieren
- schriftlich in einer verständlich Sprache unterzeichnen lassen
d. vorläufig Festnehmen
- Haftgrund Fluchtgefahr bei keinem festen Wohnsitz in DE
- Wiederholungsgefahr bei bereits pol. bekannt