Häusliche Gewalt Flashcards

1
Q

Gewaltphänomen bei häuslicher Gewalt

A

Gewaltspirale wodurch eine Dauergefahr (jederzeit) für das Opfer droht

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2
Q

Gewaltspirale - Phasen (8)

-kurze Erläuterung (2)

A
  • Spannungsaufbau durch begünstigende Voraussetzungen
  • Gewalttat,
  • Schuldgefühle,
  • Entschuldigung,
  • Abschiebung der Verantwortung,
  • Verdrängen,
  • Latenzphase,
  • und wieder Spannungsaufbau
  • Gewalt wird immer heftiger und die Zeitabstände kürzer
  • Zeitabstände nicht klar definierbar, hängt von sozialen Faktoren ab (hinreichend bekannt oder Alkohol Abhängigkeit)
  • auch bei erster Gewalttat mit hoher Intensität kann Gewaltspirale begründet werden für die Zukunft
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3
Q

welche Gesetze sollen dem Opfer helfen bzw. Rechtschutz gewährleisten

A

Polizei - PolG
Privatklage - BGB
Gericht - FamG
Landesamt für soziales und Versorgung in CB -Opferentschädigungsgesetz

ansonsten: Opferrechtsreformgesetz und Zeugenschutzgesetzt (Rechte und Schutzmöglichkeiten im Strafverfahren)

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4
Q

grundlegendes

-Problemfall Kinder und Jugendliche

A

gehört zum polizeilichen Alltag, hauptsächlich durch Männer unter Alkoholeinfluss ausgeführt, bei der Dunkelziffer allerdings auch überwiegend durch Frauen

können nicht gegen den Willen der Eltern aus der Wohnung verweisen werden (Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern), bei Verweisung sind wir als Polizei zuständig dass dem Kind keine Gefahr für Leib oder Leben droht und Jugendamt informieren

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5
Q

Prinzip und Wechselseitige Gefahr (2)

A
  • wer schlägt der geht
  • wer mehr schlägt geht wer gefährdeter ist bleibt =
    Klärung nicht möglich - nach VHM klären für wen es weniger Nachteile mit sich bringt
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6
Q

Arten von häuslicher Gemeinschaft (4)

Maßnahme bei keiner häuslichen Gemeinschaft

A
  • eheliche oder nichtehelicher Art,
  • Angehöriger,
  • Trennungsjahr,
  • bereits aufgelöste Ehe aber Gemeinsamkeiten durch Sorgerecht
  • ein längerfristiges Aufenthaltsverbot nach §16 Abs. 2 PolG,
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7
Q

Gründe Zeugnisverweigerungsrecht des Opfers (3)

A
  • enge persönlichen Beziehung zum Täter,
  • emotionale und finanzielle Abhängigkeit,
  • Furcht oder Angst
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8
Q

Proteste des Opfers bei Wohnungsverweisung (2 Möglichkeiten)

A

nach pflichtgemäßem Ermessen “kann” = Reduzierung auf 0 bei Gefahr L/L

Schutzauftrag des Staates gem. Art. 2 Abs. 2 S. 2 für das Leben und die körperliche Unversehrtheit

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9
Q
  • Einsatzgrundsätze (6)
  • TAZ (5)
A

a. medizinische Versorgung zeitgerecht gewährleisten,

b. Opferhilfe leisten

b. Schutz und Sicherheit des Opfers steht im Mittelpunkt des polizeilichen Handelns

c. RG des Opfers und unbeteiligter Dritter haben Vorrang vor Sprachanspruch des Staates,

d. Gefahrenpotential reduzieren und Lage stabilisieren,

e. Eigensicherung gem. LF 371 jederzeit beachten

-anlassbezogene Erkenntnisse gewinnen insbesondere zur Gefährdungslage,

-Gefahren für Leib Leben Freiheit des Opfers abwehren als auch für unbeteiligte Dritte (Kinder),

-Gefahren für Leib und Leben der eingesetzten Kräfte abwehren,

-Lage stabilisieren,

-beweissicheres Strafverfahren gewährleisten

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10
Q
  • Vorbereitungsphase (6)
  • Aktionsphase (11)
A

Vorbereitung

a. STATUS 3

b. Informationsdefizite auszugleichen

EB Abfragen - hält Kontakt mit dem Anrufer (7) =
- verletzte = RTW umgehend
- Kinder anwesend
- wie viel Personen vermutet
- Personalien bekannt
(Name des Mieters)
- Alkohol oder BtM vermutet
- EO genau beschreiben lassen
(von wo hinein, Stockwerk)
- Nachbar vor Ort
(IDF und taktisch günstig in das Gebäude gelangen)

c. danach Pol. Auskunftssysteme und Gefahren- und Risikobeurteilung =
- GISPOL-Auszug = wenn EO nicht genau bekannt
- ELBOS oder ComVor/Index= nach bereits stattgefunden Einsätzen prüfen (Häusliche Gewalt in der Straße X)
- EMA-Abfrage = wer wohnt noch in der Wohnung (Name und geb.Datum wichtig)
- POLAS = Person umgehend überprüfen
- Waffenregister = nach Waffen prüfen (SEK erwägen)

d. Absprache mit dem Partner nach PEM
- Einsatzanlass bedenken
- Täter häufig alkoholisiert und seine Hemmschwelle Beamte anzugreifen ist herabgesetzt
- Solidarisierungsversuche es Opfers beachten

e. 2. Funkwagenbesatzung aufgrund des Gefahrenpotentiales anfordern =
- gemischte Funkbesatzung wenn möglich und Informationsweitergabe

f. Annäherung gedeckt =
- S & W rechtzeitig abstellen
- Überraschungsmoment anstreben
- Fahrzeug verdeckt abstellen

Aktion

a. STATUS 4 und kurze LAGEMELDUNG

b. Nachbarn =
- IDF (kann auch Anonym bleiben wollen)
- Aussage (Tatsache) aufnehmen
- außer bei gegenwärtiger Gefahr Leib Leben - sofort handeln
- kurze LAGEMELDUNG = Informationen zum Einsatz ständig aktualisieren

c. taktisch günstig in das Objekt hinein
- über Nachbarn
- Tür offen lassen halten für Verstärkung und RTW
- Licht an
- gedeckt vor die Haustür stellen (niemals direkt vor die Tür)
- ex-ante Sichtweise = Geräusche von Außen wahrnehmen (Tatsache)

d. Zutritt zur Wohnung verschaffen =
- lautstark klopfen und erkennen geben
- Tür niemals von der Nase zuschlagen lassen
- mit Zwang einwirken (gegenwärtige Gefahr L/L)
- immer Eigensicherung bedenken = defensive HA

e. Wohnung betreten =
- anhand gewonnener Tatsachen (Aussage Nachbarn, Auskunftssysteme, Geräusche)
- Vorstellen (Dienstelle, Name und Anlass)
- Überblick gewinnen = Personen Räume und Gefahren
- Lage unter Kontrolle bringen = Personen räumlich trennen und sichern
- Kinder anwesend = schützen
- verletzte = Hilfeleistung = RTW
- kurze LAGEMELDUNG = Erkenntnisstand aktualisieren

f. Gesprächsführung Täter
- Wohnungsverweisung

g. Gesprächsführung Opfer
- Opferschutzgespräch

h. LAGEMELDUNG (2.)

i. Anzeigenaufnahme und Beweissicherung vor Ort abschließen = - Befragung bei Kindern (PDV 382)
- Kindeswohlgefährdung prüfen = nicht überfordern, Schutzbedürfnis und psychische Situation beachten
- Beweismittel und Spurenträger sicherstellen (Tatwerkzeug) = Sicherstellungsprotokoll
- fotografische Sicherung
- bei schwerer Tat = KDD und KT hinzuziehen

j. FEM auf Vollständigkeit prüfen

k. LAGEABSCHLUSSMELDUNG (3.)

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11
Q

Gesprächsführung mit dem Opfer (9)

A

a. sensibel
- wenn möglich durch eine Kollegin

b. vorstellen & polizeiliche Aufgabe erklären
- unsere Grenzen und das FamG

c. Vertrauensbasis schaffen,

d. Zeit und Rücksicht nehmen,

e. zum Geschehen befragen
- Gewaltspirale herausarbeiten
- spontane Aussagen notieren und so kennzeichnen

f. Anzeigenaufnahme
- belehren
- IDF und Rufnummer
- W-Fragen ganz wichtig zu den ST
- jede einzelne Straftat anhand der W-Fragen mit Zeitpunkt genau bekunden

g. Beweissicherung
- Alkotest durchführen bei Vermutung
- körperliche Untersuchung bei Verletzungen
- Zeugnisverweigerungsrecht beachten = nur mit Einverständnis
- bei Ablehnung - Eindrucksvermerk der Verletzungen

h. Formulare
- Einverständniserklärung zur Weitergabe der Daten an eine geeignet Opferschutzeinrichtung (Opferberatungsstelle in der PI oder Opferhilfeeinrichtung wie Frauenhaus “Weißer Ring e.V.”)
- Merkblatt für Opfer häuslicher Gewalt aushändigen
- ärztliche Schweigepflichtentbindung aushändigen um Verletzungen attestiert zu lassen (Sachverständigen vor Gericht)

i. Abschlussgespräch
- auf die Initiative des Opfers hinweisen um eine dauerhafte Lösung zu finden und weitere MN auf Antrag über das zuständige Amtsgericht einleiten
- Opfer muss Wohnung nicht verlassen, aber trotzdem auf Angehörige oder Freunde hinweisen und bei der Mitnahme von Sachen unterstützen

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12
Q

wichtige Fragen an das Opfer (5)

A
  • gab es schon früher Misshandlungen,
  • wie fanden diese statt,
  • hat die Gewalt zugenommen,
  • wurden Gegenstände oder sogar Waffen verwendet,
  • sind auch Kinder betroffen
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13
Q

Gesprächsführung Täter (6)

A

a. Täter räumlich trennen, kontrollieren und sichern
- aus dem Einwirkungsbereich des Opfers bewegen
- nicht in die Küche

b. Eigensicherung
- gefährliche Gegenstände aus dem Zugriffsbereich des Täters schaffen,
- Täter während der gesamten MN beobachten,
- L-/ oder Z-Sicherstellung (je nach Kräfteaufkommen)

c. Anzeigenaufnahme
- Belehrung und IDF
- genauer Tatvorwurf mit genaue Tathandlungen
- Befragung = wenn Aussagen möchte

d. Beweissicherung
- nach Verletzungen fragen = körperliche Untersuchung nach 81a StPO
- fotografisch sichern
- auch entlastend

  • Alkotest durchführen,
  • Blutentnahme realisieren
  • Eindrucksvermerk bei Ablehnung (auch bei unter 2,2) =
    wann das letzte mal,
    wie viel,
    Verhalten,
    aussagen von der Frau

e. Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot
- konkret benennen wann er wieder kommen darf (ab Folgetag 10d)
- Folgemaßnahmen androhen
- persönliche Gegenstände zusammen suchen und Mitnahme gewährleisten, durch Beamte möglich bei kooperativem Verhalten
- neue Anschrift oder Zustellungsbevollmächtigten notieren (ansonsten zur PI und dort abholen)
- Schlüssel sicherstellen (auch unter Zwang) und diesen zur Dienstelle mitnehmen = Sicherstellungsprotokoll

f. Zwang
- bei unkooperativem Verhalten
- ohne Sachen raus
- Wohnung räumen durch unmittelbaren Zwang
- Täter in Gewahrsam nehmen und nächsten Tag unverzüglich dem Richter vorführen

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14
Q

Wohnungsverweisungsverfügung

Duplikate (2)

Sachverhaltsschilderung

A
  • Verfügung ergeht zunächst mündlich und wird im Anschluss der MN auf der Dienststelle unverzüglich schriftlich über einen Com-Vor Vordruck gefertigt und die Duplikate postalisch zugesendet
  • Duplikat an das Opfer zur Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht und als Beweis für anwaltlichen Beistand
  • Duplikat an den Täter über seine neue Anschrift oder seinen Zustellungsbevollmächtigten für Widerspruch und genaue Bekanntgabe der AO

Sachverhaltsschilderung =
- bildet in einem Widerspruchsverfahren die Grundlage für die gerichtliche Entscheidung
- muss die Gewaltspirale anhand der vor Ort geltenden Fakten kurz, prägnant und nachvollziehbar widerspiegeln
- konkrete Handlung oder ST des Täters, Verhalten des Täters während der pol. MN, Hinweise zum Täter durch pol. Auskunftssysteme, vergleichbare Einsätze aus der Vergangenheit, wurden diese angezeigt,
Folgen für das Opfer und Verletzungen

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15
Q

die wichtigsten Formulare (10)

A

a. Strafanzeige,

c. Libi
- Verletzungen und obj. Tatbefund

d. Wohnungsverweisungsverfügung
- nachträglich schriftlich

e. Sicherstellungsprotokoll
- Schlüssel, Tatwerkzeug

f. Dienstellenkopf Eindrucksvermerk
- Verletzungen bei Ablehnung Opfer
- Alkoholkonsum Täter (lehnt freiwilligen Test ab)

g. Einsatzbericht
- wenn Täter gegen AO des FamG verstoßen hat, um dieses zu informieren

h. Kindeswohlgefährdung
- Jugendamt zur Einleitung weitere MN verständigen

i. Entbindung ärztliche Schweigepflicht,

j. Einwilligung Datenweitergabe-Opferberatungsstelle

k. Opferschutzmerkblatt,

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16
Q

Strafantrag - RistBV Nr. 86 - Antrags- und Privatklagedelikte (4)

A
  • für die pol. Anzeigenaufnahme und die Begründung des öffentlichen Interesses ist kein Strafantrag notwendig
  • dem Opfer kann das aufgrund der persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden
  • Opfer greift häufig auf Zeugnisverweigerungsrecht zurück
  • Unter Vorbehalt = Opfer hat 3 Monate Frist