Kapitel 2 Teleologische Ethik Flashcards
Utilitarismus
Eine Handlung ist genau dann moralisch geboten, wenn sie den Gesamtnutzen über alle Betroffenen hinweg maximiert.
Nutzen
Ist das grundsätzliche Wohlwollen geistiger und körperlicher Art.
Er ist numerisch quantifizierbar und von Bentham definiert als: Nutzen = Glück = Freud - Leid = Lust - Unlust
-> wird für jede Person einzeln bestimmt
Summe aller Nutzen soll maximiert werden!
Teleologische Ethik
Das moralische Urteil wird anhand von Konsequenzen menschlichen Verhaltens (Handlungsfolgen) gefällt.
Bsp. Utilitarismus, Verringerung der Ungleichheit, Minderung der Armut
Akt-Utilitarismus (Handlungsutilitarismus)
Eine Handlung ist genau dann moralisch geboten, wenn diese Handlung selbst als einzelner Akt einen maximalen Gesamtnutzen erzielt. Bsp. Schwarzfahren
Regelutilitarismus
Eine Handlung ist genau dann moralisch geboten, wenn die sie vorschreibende Regel bei allgemeiner Befolgung einen maximalen Gesamtnutzen erzielen würde.
Bsp. Alle Schwarzfahren nicht ok!
Mill: Verletzt die Handlung moralische Normen? (Mensch opfern ist unmoralisch) Ist die Handlung auf alle übertragbar? Maximiert sie den Gesamtnutzen?
Glückutilitarismus
Die Gesamtmenge an empfundenen Glück sollte maximiert werden.
(Empfundenes Glück sehr ungenau daher Mill: Differenzierung zwischen höheren und niedrigeren Glückszuständen)
Präferenzutilitarismus
Die Gesamtmenge an befriedigten Präferenzen sollte maximiert werden.
Nutzensummen- vs. Durchschnittsutilitarismus
Die Summe der Nutzen soll maximiert werden.
Der Durchschnitt des Nutzens soll maximiert werden.
Unterschied in wie viele Menschen betroffen sind!
Kritik am Utilitarismus
1) Quantifizierbarkeit von Nutzen (Gibt es wirklich eine Nutzenskala, auf der Nutzen auf der inter- und intrapersonellen Ebene aggregiert und verglichen werden kann?)
2) rationale Überforderung (können überhaupt alle Konsequenzen einer Handlung überblickt werden?)
3) ethische Überforderung (Eigener Nutzen genauso wie der von anderen?)
4) kann zu Ungleichheit führen
5) kann elementare Abwehrrechte verletzen