Kapitel 2: 3.1.1 Einkommens- und Körperschaftssteuer bei Einzelunternehmen Flashcards

1
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Merkmale der gewerblichen Tätigkeit

A

§15 Abs. 2 EStG

Vier Positivkriterien:

  • Selbstständigkeit (Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr; Verantwortung)
  • Nachhaltigkeit der Betätigung (Wiederholungsabsicht)
  • Gewinnerzielungsabsicht (kann Nebenzweck sein)
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (gem. H 15.4 EStR: “wenn ein Steuerpflichtiger mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt”)

Drei Negativkriterien:

  • keine Land- und Forstwirtschaft
  • keine Ausübung eines freien Berufs oder einer sonstigen selbstständigen Tätigkeit
  • keine private Vermögensverwaltung
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2
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Ermittlung der Einkünfte

Welche Aspekte müssen berücksichtigt werden?

A
  • Einkünfte aus gewerblicher Betätigung
  • Gewinneinkunftsart
  • Gewinnermittlungsmethode
  • Besteuerungszeitpunkt
  • Notwendigkeit einer Abgrenzung von BV und PV
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3
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Ermittlung der Einkünfte

Einkünfte aus gewerblicher Betätigung

A

Einkünfte aus gewerblicher Betätigung

= Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)

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4
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Ermittlung der Einkünfte

Gewinneinkunftsart -> Paragraph

A

§2 Abs. 2 Satz 2 Nr.1 EStG

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5
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Ermittlung der Einkünfte

Gewinnermittlungsmethode

A
  • handelsrechtliche Buchführungspflicht (§ 140 AO i.V.m. §238 HGB)
    oder
  • originär steuerliche Buchführungspflicht (§141 AO)
    oder
  • freiwillige Buchführung (§5 Abs.1 i.V.m. §4 Abs.1 EStG)
    -> Betriebsvermögensvergleich

ansonsten: Einnahmen-Überschussrechnung (§4 Abs.3 EStG)

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6
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Ermittlung der Einkünfte

Besteuerungszeitpunkt

A

Feststellungsprinzip:
(GoB, RP, IP), nicht Zufluss/Abfluss oder Entnahme (Ausnahme: §4 Abs. 3 EStG)

Besteuerungszeitraum:
Jahr, in dem Wirtschaftsjahr des Unternehmens endet (§4a Abs.2 Nr.2 EStG

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7
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Ermittlung der Einkünfte

Notwendigkeit der Abgrenzung von BV und PV

A
  • Wertänderung im BV wirkt sich unter Beachtung der GoB auf Höhe des Gewinns aus
  • Zuordnungswechsel zwischen BV/PV nach Entnahme-/Einlage-Grundsätzen zu erfassen, ggf. Gewinnrealisierung bei Entnahme (Teilwert)
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8
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Umfang des Betriebsvermögens

A
  • WG, die im rechtlichen Eigentum des Unternehmens stehen
  • WG, die nach Grundsatz der wirtschaftlichen Vermögenszugehörigkeit im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen
    (§5 Abs.1 EStG i.V.m. §§240 Abs.1, 242 Abs.1 HGB)
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9
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Umfang des BV

Einheitlich genutzte WG
-> zwischen welchen Vermögensarten wird unterschieden?

A

notwendiges BV
gewillkürtes BV
notwendiges PV

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10
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Umfang des BV

Einheitlich genutzte WG

notwendiges BV -> Definition + Rechtsfolge

A

WG, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind

Rechtsfolge:
Einbezug in die Gewinnermittlung in Vollem Umfang

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11
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Umfang des BV

Einheitlich genutzte WG

gewillkürtes BV -> Definition + Rechtsfolge

A

WG, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind

Rechtsfolge:
Wahlrecht zum Einbezug in die Gewinnermittlung in vollem Umfang

Ausübung des Wahlrechts:
Einlage

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12
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Umfang des BV

Einheitlich genutzte WG

notwendiges PV -> Definition + Rechtsfolge

A

WG, die ihrer Art nach nur privat genutzt werden können oder die ihrer Zweckbestimmung nach privat genutzt werden

Rechtsfolge:

  • Bilanzierungsverbot
  • keine Berücksichtigung von Aufwendungen und Erträgen in der GuV
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13
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Umfang des BV

Gemischt genutzte bewegliche WG

Welche prozentualen Schwellen gibt es für die Einteilung in die verschiedenen Vermögensarten?

A

Aufteilung ist nicht möglich, da einheitliches WG und daher die Prozentschwellenregel

notwendiges BV:
eigenbetrieblicher Nutzungsanteil >50%

gewillkürtes BV:
10% ≤ Eigenbetrieblicher Nutzungsanteil ≤ 50%

notwendiges PV:
Eigenbetrieblicher Nutzungsanteil < 10%

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14
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Entnahmen und Einlagen

Zielsetzung

A

Abgrenzung der betrieblichen Sphäre von der Privatsphäre (Gewinndefinition §4 Abs.1 Satz 1EStG)

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15
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Entnahmen und Einlagen

Entnahme

A
  • Überführung von WG des BV in Privatbereich
  • Entnahme von Nutzungen und Leistungen
  • Erfassung der im Unternehmen gebildeten stillen Reserven (Wertsteigerungen)
  • Bewertungsmaßstab: Teilwert (§6 Abs.1 Nr.4 EStG), Ausnahme: gemeiner WERT
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16
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Entnahmen und Einlagen

Einlage

A
  • Überführung von WG des PV in betrieblichen Bereich
  • Nutzungen und Leistungen nicht einlagefähig (betrieblich veranlasste Aufwendungen von WG des PV sind jedoch Betriebsausgaben (R 4.7 EStR)
  • keine Besteuerung von Wertsteigerungen, die im PV entstanden sind
  • Bewertungsmaßstab: Teilwert (§6 Abs. 1 Nr.5 EStG)
  • > Ausnahmen:
  • AHK (Wertobergrenze)
  • Entnahmewert
  • Buchwert
  • Gemeiner Wert (§6 Abs.1 Nr. 5a EStG)
17
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Steuerfreie Betriebseinnahmen

A
  • Einnahmen, die Merkmale einer Betriebseinnahme erfüllen, aber steuerfrei sind (=steuerbare, aber nicht steuerpflichtige Einnahmen)
  • Steuerfreiheit folgt aus dem Einkommenssteuergesetz (v.a. §3 EStG) oder anderen Gesetzen
18
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Nicht abziehbare Betriebsausgaben

A

Liegen dem Grunde nach Betriebsausgaben vor, so kann ihre Abziehbarkeit im Zuge der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung teilweise oder gänzlich eingeschränkt sein.
• Kein Abzug von Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen, § 3c EStG
• Private Mitveranlassung (pauschale Vermutung): § 4 Abs. 4a EStG, § 4 Abs. 5 EStG
• Beschränkung des Abzugs von Fremdkapitalaufwendungen (Zinsschranke), § 4h EStG
• Fehlen gesonderter Aufzeichnungen von Betriebsausgaben, § 4 Abs. 7 EStG
• Keine Angaben über den Zahlungsempfänger, mangelnder Nachweis der betrieblichen Veranlassung, § 160 AO

19
Q

Gewerbliche Einzelunternehmen

Verlustverrechnung

Welche Unterschiede gibt es bei der Versteuerung im Verlustfall?

A

Verluste aus Gewerbebetrieb:

Verlustausgleich:
Verlust im Entstehungsjahr, voll ausgleichsfähig)
-> intern (horizontal) mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb (§2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)
-> extern (vertikal) mit anderen Einkunftsarten (§2 Abs. 3 EStG), Ausnahme: §2 Abs. 5b EStG

Verlustabzug (§10d EStG)
negativer Gesamtbetrag der Einkünfte: Verlustrücktrag 1 Jahr (max. 1 Mio.), zeitlich unbegrenzter Verlustvortrag, Verlustvortrag betragsmäßig begrenzt durch Mindestbesteuerung

20
Q

Gewerbliches Einzelunternehmen

Schuldrechtliche Vertragsbeziehungen

A
  • Einzelunternehmen nicht rechtlich verselbständigt
  • keine schuldrechtlichen Vertragsbeziehungen (z. B. Miet-, Pacht-, Darlehens- oder Lizenzverträge) zwischen Unternehmen und Unternehmer, da keine getrennten Rechtspersönlichkeiten (Selbstkontrahierungsverbot)
  • kein steuerlicher Betriebsausgabenabzug durch Bildung von Pensionsrückstellungen oder sonstige Aufwendungen für die Altersvorsorge des Einzelunternehmers; Berücksichtigung nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs