Kapitel 1: Steuern in Deutschland und Fragestellungen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Flashcards

1
Q

Was sind Steuern?

Paragraph + Merkmale

A

§ 3 Abs. 1 AO

  • Geldleistungen
  • Gegenleistungslos
  • hoheitlich auferlegt
  • zur Erzielung von Staatseinnahmen erhoben (Fiskalzweck)
  • dienen zur allgemeinen Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs
  • Verpflichtung (nur) begründet durch Erfüllung gesetzlich normierter Tatbestände
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2
Q

Was sind Gebühren?

A
  • Geldleistungen
  • als Gegenleistung für
  • > a) eine besondere Leistung der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder
  • > b) die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren)
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3
Q

Was sind Beiträge?

A
  • Geldleistungen
  • für mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung
  • dienen dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen
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4
Q

Abgrenzung von Gebühren von Steuern

A
  • Gebühren beinhalten eine Gegenleistung, Steuern nicht (tatsächliche Nutzung erforderlich)
  • Äquivalenzprinzip (Kosten sollen gedeckt werden)
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5
Q

Abgrenzung von Beiträgen von Steuern

A
  • Beiträge beinhalten eine Gegenleistung, Steuern nicht (Möglichkeit der Nutzung erforderlich)
  • Äquivalenzprinzip
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6
Q

Worüber enthält der Steuertatbestand Regelungen?

A

Steuersubjekt
Steuerobjekt
Bemessungsgrundlage
Steuerschuld in Abhängigkeit von der Bemessungsgrundlage

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7
Q

Was ist das Steuersubjekt?

A

WER schuldet die Steuer?

-> Persönliche Steuerpflicht

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8
Q

Was ist das Steuerobjekt?

A

WAS wird besteuert?

-> sachliche Steuerpflicht

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9
Q

Was ist die Bemessungsgrundlage?

A

Quantifizierung/Konkretisierung des Steuerobjekts

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10
Q

Was ist die Steuerschuld in Abhängigkeit der Bemessungsgrundlage?

A

Tarif

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11
Q

Welche Steuerarten nach der Besteuerungsbasis gibt es?

A

Ertragssteuern

  • > Einkommenssteuer (inkl. Lohn- u. Kapitalertragssteuer)
  • > Körperschaftssteuer
  • > Solidaritätszuschlag
  • > Gewerbesteuer
  • > Kirchensteuer

Besteuerung des Vermögenstransfers
-> Erbschafts- und Schenkungssteuer

Substanzsteuern
-> Grundsteuer

Verkehr- und Verbrauchssteuern

  • > Umsatzsteuer
  • > Grunderwerbssteuer
  • > Versicherungssteuer
  • > Kraftfahrzeugsteuer
  • > …
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12
Q

Wer hat die Steuerertragshoheit?

Paragraph

A

Bund (Art. 106 Abs. 1, 3 GG)
Länder (Art. 106 Abs. 2, 3 GG)
Gemeinden (Art. 106 Abs. 5-7 GG)

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13
Q

Wer hat die Steuergesetzgebungshoheit?

auch Paragraph

A

insbesondere Art. 105 GG

  • im Steuerrecht liegt die Gesetzgebungshoheit schwerpunktmäßig beim Bund
  • Ländern haben Gesetzgebungshoheit solange der Bund von seiner Gesetzgebungshoheit nicht Gebrauch macht (Art. 105 Abs. 2 GG)
  • Gemeinden haben kein Recht zur Steuergesetzgebung, können nur die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer festsetzen (Art. 106 Abs. 6 GG)
  • Zustimmung des Bundesrates erforderlich, falls Steueraufkommen ganz oder Teilweise den Ländern oder gemeinden zufließen
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14
Q

Steuerlehre in der BWL und Unternehmensführung

Steuerliche Teilziele im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung

A
  • Steigerung der Kosteneffizienz
  • Minimierung der Steuerbelastung durch günstige organisationale Gestaltungen in In- und Ausland
  • Nutzung der Steuerstandortkonkurrenz
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15
Q

Einfluss von Steuern auf unternehmerische Entscheidungen

Auf welche Arten von unternehmerischen Entscheidungen haben Steuern Auswirkungen?

A

Konstitutive Entscheidungen
-> Rechtsform, Umwandlung/Fusion, Unternehmensverkauf, Standort

Funktionale Entscheidungen
-> Investition, Produktion und Absatz, Finanzierung

Rechnungslegung
-> Steuerbilanz(-politik)

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16
Q

Rechtsformabhängige Besteuerungsunterschiede zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft

Anfallende Steuerarten

A

Kapitalgesellschaft

  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Personengesellschaft

  • Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
17
Q

Rechtsformabhängige Besteuerungsunterschiede zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft

Belastung im Rahmen der Steuerarten

  • Umfang des BV (Einkünftedualismus)
  • Gewerbliche Einkünfte (Gewerbesteuer)
A

Kapitalgesellschaft

  • Umfang des BV:
  • > Wirtschaftsgüter der KapG (WG d. Anteilseigner grundsätzlich PV)
  • gewerbliche Einkünfte:
  • > Gewinn der KapG

Personengesellschaft

  • Umfang des BV:
  • > Gesamthandsvermögen
  • > Sonderbetriebsvermögen
  • Gewerbliche Einkünfte:
  • > Gesamthandsgewinn
  • > Sonderbetriebseinnahmen
18
Q

Rechtsformabhängige Besteuerungsunterschiede zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft

Freibeträge und Steuersätze

  • Gewerbesteuer
  • ESt/KSt
A

Kapitalgesellschaft

  • Gewerbesteuer:
  • > keine Freibeträge
  • ESt/KSt:
  • > thesaurierte Gewinne: KSt 15%
  • > ausgeschüttete Gewinne: Abgeltungssteuer 25% oder ESt auf 60% der Dividende

Personengesellschaft

  • Gewerbesteuer:
  • > Freibetrag: 24.500
  • ESt/KSt:
  • > Belastung von Gewinnen mit individuellem progressivem ESt-Satz
  • > pauschale Anrechnung der GewSt
19
Q

Rechtsformabhängige Besteuerungsunterschiede zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft

Verlustverrechnungsmöglichkeiten

A

Kapitalgesellschaft
- nur auf Gesellschaftsebene

Personengesellschaft
- verrechenbar mit anderen Einkünften des Gesellschafters

20
Q

Aufgaben der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

A
  1. Steuernormendarstellung
  2. Steuerbelastungsmessung
    - > Steuerbelastungen von Handlungsalternativen und von Personen
  3. Normative Steuerwirkungslehre (Steuerplanung)
    - > Wie sollte sich der Steuerpflichtige verhalten?
  4. Deskriptive Steuerwirkungslehre
    - > Welche Wirkungen haben Steuern auf das tatsächliche Entscheidungsverhalten?
  5. Steuerrechtsgestaltungslehre
    - > Wie sollte der Gesetzgeber das Steuerrecht ausgestalten?