Kapitel 1: Methodenlehre Zusammenfassung Teil 2 Flashcards
Was sind Rechtssätze?
Sollensanordnung
Woraus bestehen Rechtssätze?
Tatbestand und Rechtsfolge
Sachverhalt
Bezeichnet jene konkrete Lebenssituation auf, welche der Rechtssatz angewendet werden soll („Lebenssachverhalt“).
Tatbestand
Beschreibt abstrakt vertypt eine bestimmte Verhaltensweise bzw. Situation, für welche eine bestimmte Konsequenz vorgesehen ist (Rechtsfolge).
Tatbestand eines Rechtsaktes muss abstrakt formuliert sein da es für eine Vielzahl an Fällen einschlägig sein muss
Sumsumtion
Vorgang bei dem festgestellt wird, dass ein Sachverhalt die Merkmale eines gesetzlichen Tatbestandes erfüllt.
Wird vom Rechtsanwender mittels Syllogismus geprüft
Syllogismus
Syllogismus Schlusssatz
stellt fest, dass der Sachverhalt die Tatbestandmerkmale erfüllt
Rechtsfolge:
= Konsequenz
z.B. Rechtserwerb, Rechtsverlust, Verpflichtung, Änderung der
Rechtsverhältnisse
Geltung von Rechtsvorschriften
Eine RVO gilt sobald sie den vorgesehenen Regeln entsprechend
beschlossen und im vorgesehen Kundmachungsorgan veröffentlicht wird.
Sie gilt unabhängig von ihrer Effektivität bis zur allfälligen Aufhebung oder Abänderung.
Effektivität einer Rechtsvorschrift
= dem Maß an Rechtsbefolgung durch die Rechtsunterworfenen und Rechtsdurchsetzung
durch die staatlichen Organe
Geltungsbereiche Rechtsvorrschriften
Persönlich
Örtlich
Sachlich
Zeitlich
Persönliche Geltungsbereiche
entweder nach Gattungsmerkmalen (generell)
oder individuell (für eine bestimmte Person)
Örtliche Geltungsbereiche
Bundesgesetze stellt gem. Art 49 B-VG idR.
Das gesamte Bundesgebiet dar.
Landesgesetze gelten nur im jeweiligen Bundesland
Sachliche Geltungsbereiche
Bestimmt welche Sachverhalte vom Tatbestand der entsprechenden
Rechtsvorschrift erfasst sind.
Zeitliche Geltungsbereiche
Gem. Art 49 Abs 1 B-VG treten Bundesgesetze idR mit Ablauf des Tages ihrer
Kundmachung in Kraft (0 Uhr des Tages nach dem Kundmachungstag),
Verbindlichkeit und Geltungsbeginn treten somit gleichzeitig ein
Legisvakanz
Verbindlichkeit tritt zu einem späteren Zeitpunkt ein
Rückwirkung
Der Gesetzgeber kann unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes (sachliche Rechtfertigung!) auch eine Rückwirkung anordnen.
Allerdings muss der Gesetzgeber die Grenzen in Gestalt des (aus dem
Gleichheitssatz abzuleitenden) Vertrauenschutzprinzips beachten!
Im Strafrecht gilt Rückwirkungsverbot!
Novelle
Durch Novellen kann eine:
- Änderung der sprachlichen Fassung einzelner Formulierungen
- eine Aufhebung früher erlassener RVO
- eine Einfügung neuer Bestimmungen bewirkt werden.
Sobald Anordnung der Novelle in Kraft tritt, gilt die geänderte Fassung.
Von wem dürfen Rechtsvorschriften geändert werden?
nur von den sie erlassenen Rechtssetzungsautoritäten
Arten von Rechtsvorschriften:
Materielles Recht
Formelles Recht
Dispositives Recht
Zwingendes Recht
Materielles Recht
Befasst sich mit der inhaltlichen Ordnung
menschlichen Zusammenlebens.
Wer welche
Leistungen unter welchen Voraussetzungen bekommt.
Marterielles Recht Bsp
Zivilrecht,
Arbeitsrecht,
Strafrecht,
Unternehmensrecht,
sowie das besondere Verwaltungsrecht
Formelles Recht
Jene Rechtsvorschriften, welche Verfahren und
Art der Rechtsdurchsetzung vor den staatlichen
Behörden festlegen.
Dient der Verwirklichung des materiellen Rechts
Wie wird das formelle Recht unterteilt?
Organisationsrecht
Verfahrensrecht
Organisationsrecht
regelt Einrichtung und
allgemeine Aufgabenstellung der einzelnen
Staatsorgane
Verfahrensrecht:
bestimmt förmlichen Ablauf
des Entscheidungsverfahren
(Verfahrensparteien, Beweismittel,
Entscheidungsformen, Rechtsmittel, ZPO; StPO
etc.)
Dispositives Recht
= nachgiebiges Recht
- Weicht der gegenteiligen Parteivereinbarung
- Erlaubt abweichende privatautonome
Rechtsgestaltung
Dispositives Recht Funktionen
wenn nicht alle Details eines Vertrags
vereinbart greift d.R
Dispositives Recht
Ergänzungsfunktionen
Auslegungsfunktion
Richtigkeitsgewähr
Richtigkeitsgewähr
bei groben Abweichungen kann die
Vereinbarung gem § 879 Abs 1 sittenwidrig sein
Auslegungsfunktion:
bei undeutlicher Äußerung
bestimmt das Gesetz die maßgebende Auslegung
Ergänzungsfunktionen
ergänzt die nicht abweichenden
geregelten Nebenpunkte
Zwingendes Recht
kann durch Parteivereinbarung nicht abgeändert werden
Abweichende Vereinbarungen sind nichtig
(=rechtunwirksam)
Zwingendes Recht Unterteilung
Absolut zwingend (zweiseitig zwingend)
Relativ zwingend (einseitig zwingend)
Absolut zwingend
erlaubt keinerlei Abweichungen (zweiseitig zwingend)
Relativ zwingend
ist bloß zugunsten einer, nämlich der schutzwürdigen Partei
abänderbar.
Es soll bloß eine Mindestabsicherung stattfinden, sodass
Verschlechterungen unzulässig sind. (einseitig zwingend)
Relativ zwingendes Recht Bsp
Ist im Privatrecht zwischendes Recht zum Schutz schwächerer Marksteilnehmer vorgesehen, so handelt es sich zumeist um relativ zwingendes Recht.
Es bietet bloß gewissen Mindeststandard /-schutz.
Für Geschützen günstigere Vereinbarungen sind erlaubt und erwünscht.
Absolut zwingendes Recht Bsp
Öffentliche Rechte sind auf Grund der im Vordergrund stehenden Allgemeininteressen in der Regel absolut zwingend.
Abgrenzungstheorien
Interessentheorie
Subjektionstheorie
Subjektstheorie
Subjektstheorie
Zählt zu Öffentlichen Recht wenn:
- Beteiligung eines mit Hoheitsgewalt ausgestatteten Rechtssubjekts, welches
dieses Imperium ausübt.
Beachte: Schließt der Staat einen Vertrag mit einem Privaten handelt er
privatwirtschafltich ohne imperium
Subjektionstheorie
- Öffentliches Recht -> Über- und Unterordnung
- Privatrecht -> Gleichordnung
Interessentheorie
- ordnet Normen, welche den Interessen der Allgemeinheit dienen, dem
öffentlichen Recht zu - und jene, welche den Interessen des Einzelnen dienen, dagegen dem
Privatrecht zu - (Maßgeblichkeit der Interessenlage)
Behördenzuständigkeit
ÖR: Verwaltungsgerichte
PR: Ordentliche Gerichte
Haftung für schädigendes Verhalten
ÖR: AHG: Amtshaftungsgesetz
Staat privatwirtschaftlich tätig: ABGB
PR: ABGB
Gesetzgebungskompetenz
ÖR: Land + Bund
PR: Bund
(vgl. Art 10 Abs 1 Z 6 BVG,
Zivil- & Strafrecht vom
Land)