Kapitel 1: Methodenlehre Zusammenfassung Teil 2 Flashcards
Was sind Rechtssätze?
Sollensanordnung
Woraus bestehen Rechtssätze?
Tatbestand und Rechtsfolge
Sachverhalt
Bezeichnet jene konkrete Lebenssituation auf, welche der Rechtssatz angewendet werden soll („Lebenssachverhalt“).
Tatbestand
Beschreibt abstrakt vertypt eine bestimmte Verhaltensweise bzw. Situation, für welche eine bestimmte Konsequenz vorgesehen ist (Rechtsfolge).
Tatbestand eines Rechtsaktes muss abstrakt formuliert sein da es für eine Vielzahl an Fällen einschlägig sein muss
Sumsumtion
Vorgang bei dem festgestellt wird, dass ein Sachverhalt die Merkmale eines gesetzlichen Tatbestandes erfüllt.
Wird vom Rechtsanwender mittels Syllogismus geprüft
Syllogismus
Syllogismus Schlusssatz
stellt fest, dass der Sachverhalt die Tatbestandmerkmale erfüllt
Rechtsfolge:
= Konsequenz
z.B. Rechtserwerb, Rechtsverlust, Verpflichtung, Änderung der
Rechtsverhältnisse
Geltung von Rechtsvorschriften
Eine RVO gilt sobald sie den vorgesehenen Regeln entsprechend
beschlossen und im vorgesehen Kundmachungsorgan veröffentlicht wird.
Sie gilt unabhängig von ihrer Effektivität bis zur allfälligen Aufhebung oder Abänderung.
Effektivität einer Rechtsvorschrift
= dem Maß an Rechtsbefolgung durch die Rechtsunterworfenen und Rechtsdurchsetzung
durch die staatlichen Organe
Geltungsbereiche Rechtsvorrschriften
Persönlich
Örtlich
Sachlich
Zeitlich
Persönliche Geltungsbereiche
entweder nach Gattungsmerkmalen (generell)
oder individuell (für eine bestimmte Person)
Örtliche Geltungsbereiche
Bundesgesetze stellt gem. Art 49 B-VG idR.
Das gesamte Bundesgebiet dar.
Landesgesetze gelten nur im jeweiligen Bundesland
Sachliche Geltungsbereiche
Bestimmt welche Sachverhalte vom Tatbestand der entsprechenden
Rechtsvorschrift erfasst sind.
Zeitliche Geltungsbereiche
Gem. Art 49 Abs 1 B-VG treten Bundesgesetze idR mit Ablauf des Tages ihrer
Kundmachung in Kraft (0 Uhr des Tages nach dem Kundmachungstag),
Verbindlichkeit und Geltungsbeginn treten somit gleichzeitig ein
Legisvakanz
Verbindlichkeit tritt zu einem späteren Zeitpunkt ein
Rückwirkung
Der Gesetzgeber kann unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes (sachliche Rechtfertigung!) auch eine Rückwirkung anordnen.
Allerdings muss der Gesetzgeber die Grenzen in Gestalt des (aus dem
Gleichheitssatz abzuleitenden) Vertrauenschutzprinzips beachten!
Im Strafrecht gilt Rückwirkungsverbot!
Novelle
Durch Novellen kann eine:
- Änderung der sprachlichen Fassung einzelner Formulierungen
- eine Aufhebung früher erlassener RVO
- eine Einfügung neuer Bestimmungen bewirkt werden.
Sobald Anordnung der Novelle in Kraft tritt, gilt die geänderte Fassung.