Kapitel 1: Methodenlehre Zusammenfassung Teil 2 Flashcards

1
Q

Was sind Rechtssätze?

A

Sollensanordnung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Woraus bestehen Rechtssätze?

A

Tatbestand und Rechtsfolge

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Sachverhalt

A

Bezeichnet jene konkrete Lebenssituation auf, welche der Rechtssatz angewendet werden soll („Lebenssachverhalt“).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Tatbestand

A

Beschreibt abstrakt vertypt eine bestimmte Verhaltensweise bzw. Situation, für welche eine bestimmte Konsequenz vorgesehen ist (Rechtsfolge).

Tatbestand eines Rechtsaktes muss abstrakt formuliert sein da es für eine Vielzahl an Fällen einschlägig sein muss

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Sumsumtion

A

Vorgang bei dem festgestellt wird, dass ein Sachverhalt die Merkmale eines gesetzlichen Tatbestandes erfüllt.

Wird vom Rechtsanwender mittels Syllogismus geprüft

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Syllogismus

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Syllogismus Schlusssatz

A

stellt fest, dass der Sachverhalt die Tatbestandmerkmale erfüllt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Rechtsfolge:

A

= Konsequenz

z.B. Rechtserwerb, Rechtsverlust, Verpflichtung, Änderung der
Rechtsverhältnisse

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Geltung von Rechtsvorschriften

A

Eine RVO gilt sobald sie den vorgesehenen Regeln entsprechend
beschlossen und im vorgesehen Kundmachungsorgan veröffentlicht wird.

Sie gilt unabhängig von ihrer Effektivität bis zur allfälligen Aufhebung oder Abänderung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Effektivität einer Rechtsvorschrift

A

= dem Maß an Rechtsbefolgung durch die Rechtsunterworfenen und Rechtsdurchsetzung
durch die staatlichen Organe

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Geltungsbereiche Rechtsvorrschriften

A

Persönlich

Örtlich

Sachlich

Zeitlich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Persönliche Geltungsbereiche

A

entweder nach Gattungsmerkmalen (generell)

oder individuell (für eine bestimmte
Person)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Örtliche Geltungsbereiche

A

Bundesgesetze stellt gem. Art 49 B-VG idR.

Das gesamte Bundesgebiet dar.
Landesgesetze gelten nur im jeweiligen Bundesland

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Sachliche Geltungsbereiche

A

Bestimmt welche Sachverhalte vom Tatbestand der entsprechenden
Rechtsvorschrift erfasst sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Zeitliche Geltungsbereiche

A

Gem. Art 49 Abs 1 B-VG treten Bundesgesetze idR mit Ablauf des Tages ihrer
Kundmachung in Kraft (0 Uhr des Tages nach dem Kundmachungstag),

Verbindlichkeit und Geltungsbeginn treten somit gleichzeitig ein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Legisvakanz

A

Verbindlichkeit tritt zu einem späteren Zeitpunkt ein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Rückwirkung

A

Der Gesetzgeber kann unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes (sachliche Rechtfertigung!) auch eine Rückwirkung anordnen.

Allerdings muss der Gesetzgeber die Grenzen in Gestalt des (aus dem
Gleichheitssatz abzuleitenden) Vertrauenschutzprinzips beachten!

Im Strafrecht gilt Rückwirkungsverbot!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Novelle

A

Durch Novellen kann eine:
- Änderung der sprachlichen Fassung einzelner Formulierungen

  • eine Aufhebung früher erlassener RVO
  • eine Einfügung neuer Bestimmungen bewirkt werden.

Sobald Anordnung der Novelle in Kraft tritt, gilt die geänderte Fassung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Von wem dürfen Rechtsvorschriften geändert werden?

A

nur von den sie erlassenen Rechtssetzungsautoritäten

20
Q

Arten von Rechtsvorschriften:

A

Materielles Recht

Formelles Recht

Dispositives Recht

Zwingendes Recht

21
Q

Materielles Recht

A

Befasst sich mit der inhaltlichen Ordnung
menschlichen Zusammenlebens.

Wer welche
Leistungen unter welchen Voraussetzungen bekommt.

22
Q

Marterielles Recht Bsp

A

Zivilrecht,
Arbeitsrecht,

Strafrecht,

Unternehmensrecht,

sowie das besondere Verwaltungsrecht

23
Q

Formelles Recht

A

Jene Rechtsvorschriften, welche Verfahren und
Art der Rechtsdurchsetzung vor den staatlichen
Behörden festlegen.

Dient der Verwirklichung des materiellen Rechts

24
Q

Wie wird das formelle Recht unterteilt?

A

Organisationsrecht

Verfahrensrecht

25
Q

Organisationsrecht

A

regelt Einrichtung und
allgemeine Aufgabenstellung der einzelnen
Staatsorgane

26
Q

Verfahrensrecht:

A

bestimmt förmlichen Ablauf
des Entscheidungsverfahren

(Verfahrensparteien, Beweismittel,
Entscheidungsformen, Rechtsmittel, ZPO; StPO
etc.)

27
Q

Dispositives Recht

A

= nachgiebiges Recht

  • Weicht der gegenteiligen Parteivereinbarung
  • Erlaubt abweichende privatautonome
    Rechtsgestaltung
28
Q

Dispositives Recht Funktionen

A

wenn nicht alle Details eines Vertrags
vereinbart greift d.R

29
Q

Dispositives Recht

A

Ergänzungsfunktionen

Auslegungsfunktion

Richtigkeitsgewähr

30
Q

Richtigkeitsgewähr

A

bei groben Abweichungen kann die
Vereinbarung gem § 879 Abs 1 sittenwidrig sein

31
Q

Auslegungsfunktion:

A

bei undeutlicher Äußerung
bestimmt das Gesetz die maßgebende Auslegung

32
Q

Ergänzungsfunktionen

A

ergänzt die nicht abweichenden
geregelten Nebenpunkte

33
Q

Zwingendes Recht

A

kann durch Parteivereinbarung nicht abgeändert werden

Abweichende Vereinbarungen sind nichtig
(=rechtunwirksam)

34
Q

Zwingendes Recht Unterteilung

A

Absolut zwingend (zweiseitig zwingend)

Relativ zwingend (einseitig zwingend)

35
Q

Absolut zwingend

A

erlaubt keinerlei Abweichungen (zweiseitig zwingend)

36
Q

Relativ zwingend

A

ist bloß zugunsten einer, nämlich der schutzwürdigen Partei
abänderbar.

Es soll bloß eine Mindestabsicherung stattfinden, sodass
Verschlechterungen unzulässig sind. (einseitig zwingend)

37
Q

Relativ zwingendes Recht Bsp

A

Ist im Privatrecht zwischendes Recht zum Schutz schwächerer Marksteilnehmer vorgesehen, so handelt es sich zumeist um relativ zwingendes Recht.

Es bietet bloß gewissen Mindeststandard /-schutz.

Für Geschützen günstigere Vereinbarungen sind erlaubt und erwünscht.

38
Q

Absolut zwingendes Recht Bsp

A

Öffentliche Rechte sind auf Grund der im Vordergrund stehenden Allgemeininteressen in der Regel absolut zwingend.

39
Q

Abgrenzungstheorien

A

Interessentheorie

Subjektionstheorie

Subjektstheorie

40
Q

Subjektstheorie

A

Zählt zu Öffentlichen Recht wenn:

  • Beteiligung eines mit Hoheitsgewalt ausgestatteten Rechtssubjekts, welches
    dieses Imperium ausübt.

Beachte: Schließt der Staat einen Vertrag mit einem Privaten handelt er
privatwirtschafltich ohne imperium

41
Q

Subjektionstheorie

A
  • Öffentliches Recht -> Über- und Unterordnung
  • Privatrecht -> Gleichordnung
42
Q

Interessentheorie

A
  • ordnet Normen, welche den Interessen der Allgemeinheit dienen, dem
    öffentlichen Recht zu
  • und jene, welche den Interessen des Einzelnen dienen, dagegen dem
    Privatrecht zu
  • (Maßgeblichkeit der Interessenlage)
43
Q

Behördenzuständigkeit

A

ÖR: Verwaltungsgerichte

PR: Ordentliche Gerichte

44
Q

Haftung für schädigendes Verhalten

A

ÖR: AHG: Amtshaftungsgesetz
Staat privatwirtschaftlich tätig: ABGB

PR: ABGB

45
Q

Gesetzgebungskompetenz

ÖR: Land + Bund

PR: Bund

(vgl. Art 10 Abs 1 Z 6 BVG,
Zivil- & Strafrecht vom
Land)

A