Kapitalherabsetzung Flashcards
1
Q
Wer muss bei einem GV-Beschluss über Kapitalherabsetzung bei einer AG oder GmbH immer anwesend sein an der GV selbst?
A
Art. 732 Abs. 2, und 795c Abs. 2 i.V.m. 732 Abs. 2 verlangen für AG und GmbH ein zugelassener Revisionsexperte an der GV selbst. Bei jeder Kapitalherabsetzung.
Erwähnt wird die Anwesenheit des Revisionsexperten in den einleitenden Feststellungen:
Der Vorsitzende stellt unwidersprochen fest, dass:
- als zugelassener Revisionsexperte im Sinne von Art. 732 Abs. 2 anwesend ist: Herr Max Meier, accontax AG (CHE- 1), Adresse